Moin,
Wäre toll wenn ich ein paar Antworten bekommen würde 
da gab es vor einigen Tagen einen Beitrag in WDR5 in der Sendung Leonardo vom 22.4.2010
da zitiere ich einfach mal, vielleicht nutzt es Dir.
Wenn Du allerdings nicht aus NW kommst, muß das für andere Bundesländer nicht gelten, weil Bildungsangelegenheiten Ländersache ist.
_Informationen zum Service
Studium ohne Abitur
Studieren ohne Abitur
Mit einer neuen Verordnung will das Innovationsministerium von Nordrhein-Westfalen für Menschen ohne Abitur den Hochschulzugang erleichtern. Damit wird in Nordrhein-Westfalen ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom vergangenen Jahr umgesetzt, mit dem die von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlichen Zugangsregeln zu den Hochschulen auf einem Mindestniveau vereinheitlicht werden sollen.
Wie sehen die neuen Regeln aus?
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Meister und Menschen mit vergleichbarer Qualifikation haben ohne jede vorherige Prüfung den direkten Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen. Vergleichbare Qualifikationen sind etwa IHK-Zusatzprüfungen als Fachwirt oder Kaufmann. Diese Gruppe ist beinahe den Abiturienten gleichgestellt. Unterschiede gibt es noch bei den Numerus-clausus-Fächern, also den Fächern an den Hochschulen mit Zulassungsbeschränkungen.
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Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und danach noch mindestens drei Jahre in seinem Ausbildungsberuf gearbeitet hat, kann sich ohne weitere Zusatzprüfungen in einem Studiengang anmelden, der seiner beruflichen Tätigkeit entspricht. Das gilt für Universitäten gleichermaßen wie für Fachhochschulen.
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Wer eine Ausbildung und Berufspraxis hat, aber ein Fach studieren will, das nicht zu seinem bisherigen Berufsprofil passt, der muss eine Zusatzprüfung an seiner Hochschule bestehen. Die Prüfung kann auch durch ein Probestudium ersetzt werden, aber nur, wenn es nicht um ein Numerus-clausus-Fach geht.
Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung
Neu ist, dass Meister nicht nur an Fachhochschulen studieren dürfen und dass sie auch ihr Studienfach frei wählen können. Neu ist auch, dass Berufstätige ohne Meister keine Zusatzprüfung mehr ablegen müssen, wenn sie ein Fach studieren, das ihrer Ausbildung entspricht.
Numerus-clausus-Fächer
Gibt es in einem Fach zu wenig Studienplätze, so sollen die Hochschulen eine bestimmte Quote von Studienplätzen für die beruflich qualifizierten Bewerber vorhalten. Wer fachfremd gegenüber seinem bisherigen Beruf studieren will, muss dann in jedem Fall die Zusatzprüfung ablegen; ein Probestudium gibt es in diesem Fall nicht.
Ein Sonderfall sind die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Hier werden die Studienplätze zentral von der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) vergeben. Wer eines dieser Fächer studieren möchte, muss auf jeden Fall eine Zugangsprüfung absolvieren und sich mit der Note aus dieser Prüfung bei der ZVS um einen Studienplatz bewerben.
Welche Berufstätigen studieren?
Bisher hält sich das Interesse von Berufstätigen am Studium in sehr engen Grenzen. Bundesweit sind es weniger als ein Prozent der Studierenden, in Nordrhein-Westfalen sogar nur 0,73 Prozent. In Köln sind es etwa 30 von 45 000 Studierenden. Das größte Interesse gibt es dabei für das Medizinstudium: Zehn dieser 30 Studierenden kommen aus Heil- und Pflegeberufen und studieren Medizin.
Wenn die formale Hürde geschafft ist, bleiben noch inhaltliche, organisatorische und finanzielle Schwierigkeiten. Die Studieninhalte sind nicht auf Bewerber mit Berufserfahrung abgestellt, sondern sie knüpfen am Vorwissen und der Arbeitsweise von Gymnasiasten an. Um den Berufstätigen gerecht zu werden, müssen die Hochschulen Zusatzkurse einrichten und ein Studienangebot entwickeln, das sich auf Berufserfahrung bezieht. Erleichtert würde der Übergang auch, wenn schon im Beruf erworbene Qualifikationen für das Studium anerkannt würden, das heißt, dass Studierende dafür Kreditpunkte fürs Studium bekommen würden.
Durch die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens wächst der Druck auf deutsche Wissenschaftseinrichtungen, denn der Qualifikationsrahmen sieht vor, dass alle gleichwertigen Qualifikationen europaweit auch gleich behandelt werden müssen, egal, wo sie erworben wurden, und gleichgültig auch, wie lange man dazu gebraucht hat.
Berufstätige, vor allem, wenn sie selbstständig sind, wollen weiter arbeiten. Sie brauchen Teilzeitstudiengänge. Die gibt es bisher kaum, wenn man einmal von den Fernstudien der Fernuniversität Hagen absieht.
Schließlich bleibt die Frage der Finanzierung. Das Bundesbildungsministerium bietet nun sogenannte Aufstiegsstipendien genau für solche Menschen an, die aus einem Beruf ins Studium wechseln. Hier haben 11500 Menschen von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Mehr Informationen
Studieren für Berufstätige in NRW - Broschüren und Informationen des NRW-Innovationsministeriums
http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studie…
Bundesministerium für Forschung und Bildung: Aufstiegsstipendien
http://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
Kultusminister-Konferenz-Beschluss zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_bes…_