Studieren ohne Abitur

Hallo liebe Freunde,

ich würde gerne studieren. Da ich aber als heranwachsender Jugendlicher nicht unbedingt der motivierteste war, kann ich leider nur mit einem Hauptschulabschluss glänzen. Eine Lehre habe ich zwar begonnen, diese aber aufgrund meiner Selbständigkeit abgebrochen. Da es aber schon immer mein Traum war Jura zu studieren, würde ich dieses Thema jetzt gern aufgreifen. Ich hoffe mit 25 ist es dafür noch nicht zu spät?! Kennt jemand eine Möglichkeit, die es einem nicht abverlangt erst den Realschulabschluss nachzuholen und dann noch das Abi zu machen? Das wären 4 Jahre und mit 29 wird’s dann wirklich eng, noch zu studieren.

Danke im Vorraus!
MfG

Hallo!

Ich fürchte, Deinen Traum kannst Du begraben. Es sei denn, Du fängst tatsächlich ganz von unten an. Mit einem Hauptschulabschluß wirst Du ganz sicher nicht für ein Jura-Studium zugelassen, und das aus gutem Grund. Ich denke doch, dass da einige Grundlagen für so ein Studium fehlen, selbst wenn Du über die notwendige Intelligenz verfügst.
Interessant wäre auch die Vorstellung, dass ein Hauptschüler ein Medizinstudium beginnen möchte…

Gruß Inge2

Hallo,

wie schon geschrieben wurde, wirst du um die allgemeine Hochschulreife wohl nicht umhinkommen, wenn du Jura studieren willst und wie du schon selbst erkannt hast, ist es vom Hauptschulabschluss bis zum Abi (leider) noch ein recht weiter Weg.

Was genau fasziniert dich denn an diesem Studium? Vielleicht lässt sich ja eine andere Möglichkeit finden, die entsprechenden Bedürfnisse zu befriedigen.

LG
sine

Hossa lieber Freund :smile:

Ja, das geht in einigen Bundesländern schon sehr lange! Auf der Kultusministerkonferenz im Herbst 2009 haben sich nun endlich alle Bundesländer darauf geeinigt, Meistern, Technikern und Fachwirten ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuzuerkennen. Das heißt, sie können ohne weitere Eignungstests oder Probezeiten jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder an der Fachhochschule studieren. Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung plus dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrer bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.

Allerdings hat jedes Bundesland dazu seine eigenen Regelungen, teilweise sind diese an den zuständigen Stellen auch noch nicht bekannt, da der Beschluss erst im Herbst 2009 gefällt wurde.

Normalerweise informieren die Handwerkskammern über solche Weiterbildungsmöglickeiten, z.B. hier für NRW:

http://www.handwerk-nrw.de/aus-und-weiterbildung/wei…

Da du aber außer einem Hauptschulabschluss weder einen IHK-Ausbildungsberuf erlernt oder dich sonst irgendwie weitergebildet hast, wirst du hier sicherlich nochmal viel Zeit in deine formale Qualifikation stecken müssen. Entweder du machst den Realschulabschluss und darauf folgend dann Fach-Abi oder Abi, oder du machst einen IHK-Abschluss und sammelst Berufserfahrung.

Viele Grüße

Hasenfuß

Hallo Hasenfuß,

Ja, das geht in einigen Bundesländern schon sehr lange! Auf
der Kultusministerkonferenz im Herbst 2009 haben sich nun
endlich alle Bundesländer darauf geeinigt, Meistern,
Technikern und Fachwirten ein allgemeines
Hochschulzugangsrecht zuzuerkennen. Das heißt, sie können ohne
weitere Eignungstests oder Probezeiten jedes Fach ihrer Wahl
an einer Universität oder an der Fachhochschule studieren.

Danke für diese Information, ist mir neu, finde ich aber sinnvoll. Werden die die NC-Zulassungsbeschränkungen auch auf diese Leute angewendet?

Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung plus
dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes
Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrer bisherigen
beruflichen Fachrichtung entsprechen.

Würde dann evtl. eine Ausbildung zum Anwaltsgehilfen zuzüglich Berufspraxis den Zugang zum Jurastudium für den UP ermöglichen?

Vielleicht wäre das eine Perspektive.

LG
sine

Danke erstmal für die Antworten!

@sine; am studieren fasziniert mich überhaupt nichts. Der Beruf des Rechtanwalts interessiert mich jedoch enorm.

An der FernUniversität Hagen gibt es den Bachelor of Laws als grundständigen Studiengang. Danach könnte man noch einen Master of Laws dranhängen. Voraussetzung ist natürlich allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife, ABER eine Zugangsprüfung für Bewerber ohne Hochschulreife ist möglich!