Hossa lieber Freund
Ja, das geht in einigen Bundesländern schon sehr lange! Auf der Kultusministerkonferenz im Herbst 2009 haben sich nun endlich alle Bundesländer darauf geeinigt, Meistern, Technikern und Fachwirten ein allgemeines Hochschulzugangsrecht zuzuerkennen. Das heißt, sie können ohne weitere Eignungstests oder Probezeiten jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität oder an der Fachhochschule studieren. Berufstätige mit mindestens zweijähriger Ausbildung plus dreijähriger Berufspraxis bekommen ein fachgebundenes Zugangsrecht. Ihr Studienfach muss in etwa ihrer bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen.
Allerdings hat jedes Bundesland dazu seine eigenen Regelungen, teilweise sind diese an den zuständigen Stellen auch noch nicht bekannt, da der Beschluss erst im Herbst 2009 gefällt wurde.
Normalerweise informieren die Handwerkskammern über solche Weiterbildungsmöglickeiten, z.B. hier für NRW:
http://www.handwerk-nrw.de/aus-und-weiterbildung/wei…
Da du aber außer einem Hauptschulabschluss weder einen IHK-Ausbildungsberuf erlernt oder dich sonst irgendwie weitergebildet hast, wirst du hier sicherlich nochmal viel Zeit in deine formale Qualifikation stecken müssen. Entweder du machst den Realschulabschluss und darauf folgend dann Fach-Abi oder Abi, oder du machst einen IHK-Abschluss und sammelst Berufserfahrung.
Viele Grüße
Hasenfuß