Hallo,
ich bin ab September im 2. Lehrjahr, wollte mich aber noch nebenbei an einer FH immatrikulieren.
Frage: gibt es gesetzliche Bestimmungen, die in so einem Fall etwas vorgeben oder einschränken? Und ist es relevant für die Krankenkasse bzw. würde es seitens der Krankenkasse Probleme geben?
Grundsätzlich geht das. Ob die angebotenenen Vorlesungen und Übungen besucht und die entsprechenden Nachweise (Klausuren, Hausarbeiten etc.) erbracht werden können, steht auf einem anderen Blatt.
Wie in diesem Fall die Krankenversicherung geregelt wird, weiß ich nicht - aber sicherlich können die Mitarbeiter der Krankenkasse weiterhelfen.
nordon
Krankenkasse: nein, du bist ja Beitragszahler über dein Arbeitsverhältnis, Lehre.
Fh-Studium, wenn du die Studiengebühren zählst und die Vorlesungen trotz Lehre artig besuchst nicht.
Du darfst nicht studieren (keine Nebenbeschäftigung), wenn Dein Ausbildung darunter leidet.
Je nachdem, wo Du arbeitest (z. B. öffentlicher Dienst), musst Du Dir das Studium genehmigen lassen.
Mit der Krankenkasse gibt es keine Probleme.
Ausdrücklich verboten ist die Aufnahme eines Studiums neben einer Ausbildung nicht, aber Du solltest Dir darüber im Klaren sein, dass Beides eigentlich Deinen vollen Einsatz und auch viel Zeit erfordert.
Da Du über die Lehre krankenversichert bist und bleibst, ist es der Kasse egal, ob Du auch noch studierst, denn dort erzielst Du ja kein Einkommen.
Allenfalls Dein Ausbildungsbetrieb könnte „sauer“ werden, falls Du wegen des Studiums Deinen Einsatz während der betrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule zurückführst.
Hallo,
nicht dass ich wüsste. Du machst Deine Ausbildung und darüber bist Du Krankenversichert.
Der Gesetzgeber hat auch nichts gegen Bildung.
Nur solltest Du das OK Deines Ausbilders einholen. Der hat nämlich ein Vetorecht.
Viel Erfolg