Studium nicht antreten

Guten Tag,

welche Konsequenzen kann es haben, wenn man einen zugeteilten Studienplatz annimmt, sich als Student einschreibt, jedoch aus finanziellen Gründen den Studienplatz doch nicht annehmen kann.

Muss man sich exmatrikulieren um einen Arbeitsplatz annehmen zu können?

Ein Bafög-Antrag wurde noch nicht gestellt. Kann man Arbeitslosengeld beantragen oder geht das als Student nicht?

Herzlichen Dank für die Antworten
Klaus

Exmatrikulieren

Guten Tag,

welche Konsequenzen kann es haben, wenn man einen zugeteilten
Studienplatz annimmt, sich als Student einschreibt, jedoch aus
finanziellen Gründen den Studienplatz doch nicht annehmen
kann.

Deine Zeit und damit auch die erlaubte Studienhöchstdauer läuft! Wenn du dann doch mal studieren willst, wird dir die Zeit evtl. angerechnet! Also EX!

Muss man sich exmatrikulieren um einen Arbeitsplatz annehmen
zu können?

Nein, viele machen das wg. der günstigeren Sozialversicherung (KV).

Ein Bafög-Antrag wurde noch nicht gestellt. Kann man
Arbeitslosengeld beantragen oder geht das als Student nicht?

NEIN! Studieren = Vollzeitbeschäftigung = steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung = kein ALG!

Gruß

Stefa

hallo.

welche Konsequenzen kann es haben, wenn man einen zugeteilten
Studienplatz annimmt, sich als Student einschreibt, jedoch aus
finanziellen Gründen den Studienplatz doch nicht annehmen
kann.

wenn er auch in absehbarer zeit (ein jahr) keine chance sieht, das studium zu beginnen, wird ihm außer exmatrikulation wohl nix anderes übrig bleiben.
ansonsten gibt’s die möglichkeit, ein urlaubssemester einzulegen, oder man läßt ein semester eben einfach sausen (prüfungsregelungen beachten!)

böses erwachen könnt’s geben, wenn sich später doch mal die gelegenheit zum studium bietet. das wäre dann nämlich ein zweitstudium, und dafür gibt’s erstmal studiengebühren und außerdem bafög nur noch eingeschränkt.
ob’s hier ausnahmeregelungen gibt, weiß ich nicht. ist wohl auch nicht bundeseinheitlich. mach dich mal beim bafögamt bzw. in der studentenkanzlei kundig.

gruß

michael

student finanzprobleme–>bafoegamt

Guten Tag,

welche Konsequenzen kann es haben, wenn man einen zugeteilten
Studienplatz annimmt, sich als Student einschreibt, jedoch aus
finanziellen Gründen den Studienplatz doch nicht annehmen
kann.

keine. jedoch stellt sich die frage, was fuer finanzielle probleme???

Muss man sich exmatrikulieren um einen Arbeitsplatz annehmen
zu können?

nein.

Ein Bafög-Antrag wurde noch nicht gestellt. Kann man
Arbeitslosengeld beantragen oder geht das als Student nicht?

nein…also stellen kannst du ihn, aber du wirst nichts bekommen…
was hast du denn fuer probleme mit den finanzen???das bafoegamt hilft da!!!

mfg:smile:
rene

Muss man sich exmatrikulieren um einen Arbeitsplatz annehmen
zu können?

Nein, viele machen das wg. der günstigeren Sozialversicherung
(KV).

Hä, also die Sozialversicherung für Studenten ist schon recht günstig und man kann nebenbei trotzdem arbeiten, um die Kosten reinzubekommen.

Ich würde schleunigst einen Bafög-Antrag stellen, da gibt es zumindest etwas Geld. Dann ein Wohnheimzimmer nehmen, wenn Mami/Papi zuweit weg wohnen. Wohngeld ist ansonsten(WG-zimmer) auch noch möglich (wg Miete/Heizkosten). Beim Sozialamt/Bafögamt oder Asta einen GEZ-Befreiungsantrag geholt. Beim Asta und all den schwarzen Brettern nach Jobmöglichkeiten informiert. Auch in der STudien/Ersti-beratung (in den einzelnen Instituten)nach der möglichkeit für einen Hiwi-Job fragen, meist ist das jedoch erst was für höhere Semester. Vielleicht hat auch die A-Agentur ein Jobcenter in der Stadt (speziell für Studenetn und Aushilfsjobs). Studenten sind bei vielen Arbeitgebern lieber gesehen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Kommt natürlich auch auf den Studiengang an, zudem tut man womöglich gleich was für die Praxiserfahrung.
Sicher sind die ersten paar Monate recht schwierig, wenn die Eltern nicht genug Geld haben ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. Wenn sie nur einfach nichts zahlen wollen, da du lieber Kunstgeschichte als BWL studieren willst, kannst du sie zur Not aber auch auf Unterhalt verklagen. Sie sind verpflichtet dir deine erste Ausbildung zu finanzieren. Falls es deine Zweite Ausbildung ist, kannst du bei der Jobsuche erst recht vom Studistatus profitieren. denn dann bist du nicht nur die Kaffekochende Kopiermaus, sondern eine günstige aber vollwertige zeitlich flexible Aushilfe.
Ich kenn keinen Studenten, der nicht wenigstens ein bisschen nebenher Geld verdient um sich über Wasser zu halten odereben, wenn es reiche Schnösel sind um Paxiserfahrung zu sammeln und sich teure Klamotten zu leisten.
Also nur Mut
Schöne Grüße Susanne