Studium ohne Abitur?

Hallo,

Laut Berufsbildungshochschulzugangsverordnung § 3 ist man auch ohne Abitur zum Studium zugelassen wenn man Folgendes erfüllt.

"1. Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und

  1. eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend."

Jetzt stellt sich mir die Frage was zu der „mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf“ gehört?

Ich habe eine 3jährige Schulische Ausbildung in Metallwesen mit Fachhochschulreife nach Landesrecht absolviert. Anschließend habe ich nun eine 3,5jährige Ausbildung zum Industriemechaniker gemacht.
Zählt diese als „berufliche Tätigkeit“ ??

Danke

Hallo!

Ich denke Du hast Fachhochschulreife,also das ist eine Studienberechtigung,mind. für eine FHS.

Wenn Du eine schulische Ausbildung (Metall) mit Abschluss Fachhochschulreife gemacht hast,und anschließend eine reguläre 3,5 jährige Ausbildung,dann spricht doch viel dafür erst diese 3,5 J. sind eine Ausbildung nach der Vorschrift.
Denn welchen BERUFSabschluss hattest Du nach Schulabschluss als man das Zeugnis der Fachhochschulreife ausstellte ?

Und nach Abschluss(Facharbeiterbrief?) hätte man noch 3 Jahre als Industriemechaniker oder artverwandt arbeiten müssen.

Oder der Hauptschüler etwa macht eine Tischlerlehre von 3,5 Jahren,schließt mit Gesellenbrief ab und arbeitet dann noch 3 Jahre im Fachbereich Holz. Dann hat er eine Studienberechtigung ohne Abi.

Und Du hast doch bereits eine Studienberechtigung,sicherlich erlangt durch Fachoberschule(Metall).

mfG
duck313

Ich habe zwar eine studienberechtigung durch meine Fachhochschulreife jedoch nur an der FH. Ich würde nur gern an der Hochschule Studieren.

Was meine erste ausbildung betrifft ist diese zum „Staatlich geprüften konstruktions- und fertigungstechnischem Assistenten“ nach Landesrecht NRW.
Die erfüllt auf jeden Fall den Punkt eins.

Hallo,

ich habe so grob im Hinterkopf, dass ein FH-Bachelor einem Abitur gleichgesetzt wird in Sachen Zugangsberechtigung für eine Uni. Falls sich nicht noch ein Schlupfloch findet, könntest du in diese Richtung mal recherchieren und dann evtl. einen FH-Bachelor machen um danach an die Uni zu können.
Übernehme aber keine Garantie dafür, dass ich mich nicht irre.

Gruß

Moin,

mit Amtsdeutsch habe ich große Schwierigkeiten und wage es daher nicht, irgendwelche Bestimmungen zu interpretieren.
Vielleicht helfen Dir die Links weiter …
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz zum Studieren ohne Abi:
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_bes…

Ich glaube, wer die im KMK-Beschluss genannten oder von Dir zitierten Voraussetzungen erfüllt, muss zum Studium zugelassen werden.
Da Bildung Ländersache ist, gibt es aber auch noch andere Wege zum Studium an einer Uni oder Hochschule.
In welchem Bundesland man an welcher Uni/HS unter welchen Voraussetzungen welche Fächer studieren kann, ist hier aufgelistet:
http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_bes…

Grüße
Pit

Hallo,

du hast im Grunde genommen zwei Ausbildungen: eine schulische und eine im dualen System. Zudem hast du das Fachabitur. Mit diesem kannst du an einer Hochschule studieren, wenn es fachgebunden ist. Das ist meine letzte Info zu den neueren Regelungen. Wenn du also ein Fachabitur im Bereich Metalltechnik gemacht hast, müsstest du an einer Hochschule diese Fach belegen können. Fachunspezifisch kannst du mit dem Fachabitur an jede andere FH gehen.
Anders ginge es wohl nicht, es sei denn, du sattelst schulisch noch das Abitur oben drauf. Denn dir fehlt die Berufserfahrung von 3 (?) Jahren.

Besten Gruß
numbat