Hallo,
Laut Berufsbildungshochschulzugangsverordnung § 3 ist man auch ohne Abitur zum Studium zugelassen wenn man Folgendes erfüllt.
"1. Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
- eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend."
Jetzt stellt sich mir die Frage was zu der „mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf“ gehört?
Ich habe eine 3jährige Schulische Ausbildung in Metallwesen mit Fachhochschulreife nach Landesrecht absolviert. Anschließend habe ich nun eine 3,5jährige Ausbildung zum Industriemechaniker gemacht.
Zählt diese als „berufliche Tätigkeit“ ??
Danke