Hallo zusammen,
ich habe mich heute intensiv mit dem Thema der rückwirkenden Anerkennung meines (Master)-Studiums für die Steuererklärung 2017 auseinander gesetzt.
Was ich bis jetzt rausgefunden habe ist, dass ich bis einschließlich 2015 meine Ausbildungskosten, die mir im Rahmen des Master-Studiums enstanden sind, anrechnen lassen kann.
Dafür zählt für mich neben dem Semesterbeitrag natürlich auch die Fahrtkosten (mit dem eigenen PKW) die mir in dieser Zeit enstanden sind. Da diese über die Fahrtkostenpauschale abgerechnet werden (oder?) frage ich mich nun, wie ich diese in das Elster-Formular eingeben kann? Da ich dort auch einen Zeitraum angeben muss, welcher sich aber nur auf das Jahr der Steuererklärung bezieht (also in diesem Fall 2017) kann ich die Kosten für die Jahre 2015 und 2016 nicht mit übernehmen.
Eine andere Möglichkeit wäre es, diese eventuel als weiteren Posten (neben dem Semesterbeitrag) in Zeile 47 unter „weitere Werbungskosten“ aufzuführen.
Eine weitere Frage die ich mir stelle ist, an welcher Stelle ich meinen mit dem Studium verbundenen Auslandsaufenthalt angeben soll? Führe ich diesen auch unter „weitere Werbungskosten“ auf und wenn ja, werden die Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Flug) einzeln aufgeführt oder aufgeschlüsselt als einzelne Posten?
Vielleicht hat sich ja jemand bereits mit dem gleichen Fragen rumgeschlagen und hätte den ein oder anderen Tipp. Einen Steuerberater möchte ich nur ungern hinzuziehen.
Vielen Dank!
Gruß
ReBo