Stufen im TvÖD bei Doktoranden

Hallo,

angenommen ein Doktorand wurde mit einer halben Stelle auf TvÖD 13 angestellt, nach einem Jahr wird der befristete Vertrag verlängert. 
a) steigt dann nach dem Jahr die Stufe (von E1 auf E2)? Oder zählt die halbe Stelle nur als halbes Jahr Erfahrung?
b) wenn ja, geschieht dies automatisch oder muss bei der Vertragsverlängerung etwas beachtet werden? Angenommen diese Verlängerung geschieht über ein vorgefertiges Formular, lässt sich das später noch regeln?

beste Grüße,
                      Kate

Hallo!
Also wenn es einen Stufenaufstieg gibt, wird der von der zuständigen Bezügestelle automatisch durchgeführt. Es wird ja bei der Einstellung ein Personalbogen mit den anrechenbaren Zeiten ausgefüllt und eingereicht, da wandert das ins System.

Moin Kate,

es wäre zu prüfen, ob das in allen Bundesländern bzw. dem betreffenden Bundesland auch so ist, in NRW ist es wie folgt:

a) steigt dann nach dem Jahr die Stufe (von E1 auf E2)? Oder
zählt die halbe Stelle nur als halbes Jahr Erfahrung?

die Einstufung erfolg unabhängig von der Anteiligkeit der Stelle.

b) wenn ja, geschieht dies automatisch oder muss bei der
Vertragsverlängerung etwas beachtet werden? Angenommen diese
Verlängerung geschieht über ein vorgefertiges Formular, lässt
sich das später noch regeln?

Da mag der Teufel im Detail stecken und der Vertrag ist genau zu studieren, ggf. mit Hilfe des Personalrates.
Üblicherweise(!) erfolgt die Höhergruppierung automatisch durch die Personalabteilung.
Ob das bei Doktoranden auch immer so ist, muss wie gesagt geprüft werden, da versuchen einige Hochschulen schon mal zu tricksen.

Gandalf

Als ehemaliger Doktorand in Wuppertal, der nacheinander eine ganze Reihe 50%, später auch mehrere 100%-Verträge hatte, kann ich dir sagen, wie es bei uns war (und damit wohl für ganz NRW):

Die Höherstufung erfolgte anhand der Dienstzeit, also wie lange du laut Kalender schon arbeitest, und hat nichts mit dem Anteil deiner Stelle zu tun.
Und: Die Einstufung erfolgte auch ganz automatisch, ich mußte da nichts weiter unternehmen.

Weiterhin meine ich gelesen zu haben (!), daß auch nach Unterbrechung (bis zu einer gewissen Dauer) die bisherige Dienstzeit angerechnet werden kann, falls man etwas macht, das der bisherigen Tätigkeit gleicht.

Frag doch mal wen, der schon länger dabei ist!