Ist es erlaubt sich in einem ofiziell freigegebenem Laden ein Stumpfes Schwert zu kaufen um dies ausschließlich zu Dekorationszwecken in seinem Haus an die Wand zu hängen oder macht man sich damit strafbar?
Da gem. WaffG §1 Abs2, 2a ein Schwert eine Waffe ist gibt es schon Auflagen. Hierbei ist es erstmals egal ob es eine Dekowaffe ist oder nicht.
- Umgang erst ab 18 Jahre
- Transport nicht Zugriffsbereit (Verschlossener Behälter nicht durchsichtig)
- Bei Ausstellung muss die Waffe gegen Zugriff (dünnes Stahlseil) gesichert werden
- Nutzung im Öffentlichen Raum ist verboten, in der eigenen Wohnung bzw auf dem eigenen Land ist es jedoch natürlich erlaubt.
Wenn noch Fragen sind bitte einfach nochmals Fragen.
Hallo b-break,
ein Schwert, egal ob stumpf oder scharf, ist eine Waffe nach dem neuen Waffengesetz.
So etwas darf man ab einem Alter von 18 Jahren erwerben, beim Kauf im Laden muss das Teil ordentlich verpackt sein damit es nur transportiert und nicht geführt wird. Bei der Unterbringung im Haus muss es unter Verschluss sein damit Unberechtigte darauf keinen Zugriff haben.
Viele Grüße
Heinrich Sporkmann
Ist es erlaubt sich in einem ofiziell freigegebenem Laden ein
Stumpfes Schwert zu kaufen um dies ausschließlich zu
Dekorationszwecken in seinem Haus an die Wand zu hängen oder
macht man sich damit strafbar?
Ist es erlaubt sich in einem ofiziell freigegebenem Laden ein
Stumpfes Schwert zu kaufen um dies ausschließlich zu
Dekorationszwecken in seinem Haus an die Wand zu hängen oder
macht man sich damit strafbar?
Ja, das darfst Du machen, auch ein scharfes.
Nur wenn es eine Waffe ist (i.d.R.), musst Du 18 Jahre alt sein.
Aber ansonsten darfst du es besitzen ohne irgendwelche Erlaubnis.
Nur in der Öffentlichkeit führen ist wohl nicht einfach so erlaubt. (WaffG §42a)
Liebe Grüße!