Stundenabbau trotz krankmeldung?

hallo zusammen, ich habe folgendes problem und bitte um fundierte infos!
ich arbeite in der pflege 30 % in der 6-tage -woche, d.h. 12 stunden in der woche. dienstplan für sept./okt. wurde im august mit meiner zustimmung erstellt. am 23. august bin ich schwer gestürzt und seitdem bis voraussichtlich januar 2017 krankgeschrieben.
mein stundenkonto ende august weist 95 stunden plus auf. da wir überstunden abbauen müssen, habe ich zugestimmt dass ich im september komplett und im oktober bis 25.10. (danach reha der berufsgenossenschaft) aus dem dienstplan genommen werde. krankmeldung wurde ordnungsgemäß im august abgegeben.
jetzt erhielt ich meine stundenzettel und habe für september 52 stunden von meinem stundenkonto abgezogen bekommen - trotz krankmeldung. oktober steht noch aus. wenn sie mir da auch die sollstunden abziehen bin ich im minus und habe so trotz krankheit 100 stunden verloren. lt. gesetz wäre das rechtens…
mein menschenverstand sagt mir dass das doch nicht sein kann, oder???

Hallo Hexe,

man soll durch eine Krankheit weder schlechter noch besser gestellt werden, als wenn man gearbeitet hätte. Wärst du im September/Oktober für doppelte Stunden eingeteilt gewesen, hätten dir auch diese doppelten Stunden gutgeschrieben werden müssen, obwohl du krank warst. Wenn man lt. Dienstplan nicht arbeiten muss, werden auch keine Stunden als „gearbeitet“ gerechnet. Das ist z. B. wie bei Büromitarbeitern, die am Wochenende krank sind. Da werden auch bei Krankmeldung keine Stunden gut geschrieben.

In deinem Fall ärgerlich, aber Pech gehabt.

Kopf hoch
Karin

P.S.: Vielleicht kannst du mal bei Kollegen nachforschen, ob ihnen bei Krankheit Mehrstunden lt. Dienstplan auch gutgeschrieben wurden. Manchmal wird hier nur zum Vorteil des Arbeitgebers gerechnet … In dem Fall würde ich dann im Personalbüro nochmal nachhaken.

Hi!

Grundsätzlich ist das möglich und auch gar nicht so selten der Fall.

Allerdings:

VG
Guido