Hallo, ich habe da mal eine Frage:
wir sind ein Verein. Die „normalen“ Mitarbeiter (Teilzeitkräfte und Minijobber) arbeiten Mo-Fr zu festen Zeiten. Sollte am Wochenende jemand arbeiten, z.B. wegen einer Wochenendveranstaltung, dann sind das Überstunden, die mit dem 1,2-fachen Wert aufgeschrieben werden. Das bedeutet, arbeitet jemand am Sa oder So 5 Stunden, so werden ihm 6 Stunden (5 x 1,2) gutgeschrieben. Im Arbeitsvertrag steht, dass ein Stundenumfang von xxx Stunden pro Woche vereinbart wurde.
Ein Minijobber arbeitet hauptsächlich am Fr und Sa (andere Tage bei Bedarf). Im Arbeitsvertrag steht, dass die Leistungen nach 17 Uhr und am Wochenende zu erbringen sind. Das ist hauptsächlich am Fr und Sa. Er erhält diesen 1,2-Faktor am Sonntag. Jetzt ist er der Meinung, dass auch er für den Samstag Anrecht auf den 1,2 Faktor hat, da alle anderen Mitarbeiten diesen ja auch erhalten.
Wir sind jedoch der Meinung, dass er ja genau dafür eingestellt wurde und dafür Wochentage frei hat. Außerdem sind für die „normalen“ Mitarbeiter die Arbeiten am Wochenende Überstunden, die zusätzlich zu den Wochentagen anfallen, während bei dem Minijobber keine zusätzlichen Stunden anfallen, da der Samstag reguläre Arbeitszeit ist.
Was meint ihr, hat der Minijobber auch Anspruch auf den 1,2-Faktor bei der Stundenabrechnung an Samstagen?
Am besten natürlich mit aussagekräftigen Links oder Urteilen.
Gruß und danke
Manfred