Hallo,
die Angabe des Bundeslandes ist bei Schulfragen meist ganz sinnvoll…
Ich habe die Vorgabe 39Std in der Woche zu arbeiten. Jedoch
bin ich mir gerade mit der Rektorin der Schule nicht im klaren
darüber, ob für mich (genauso wie die Lehrer) 1 Stunde = 45
Minuten entspricht, oder für mich eine Stunde 60 Minuten sind.
Bist du denn im Unterricht „nur anwesend“ - oder bereitest du den Unterricht eigenverantwortlich vor / nach (genauso wie die Lehrer)? Wahrscheinlich ersteres.
Oder betreust / beaufsichtigst du Schüler außerhalb des Unterrichts?
In diesen Fällen werden dann im Allgemeinen Zeitstunden gerechnet werden. Ansonsten müsste die Stundenvorgabe auch wesentlich höher sein (unter anderem, da die „Ferienstunden“ auf die Unterrichtsverpflichtung oben aufgeschlagen werden - zugrundeliegende Unterrichtsverpflichtung & Faktor sind vom Bundesland abhängig).
Beachtet auch bei der Planung der Arbeitszeit (nach dem 60-Minuten/Nicht-Lehrer-Modell) / der Frage nach der Abrechnung, dass noch *einiges* an Stunden hinzukommen kann für Elterngespräche (falls für dich relevant), Dienstbesprechungen, Konferenzen, „Papierkrieg“ etc.
Bei Klassenfahrten (falls durchgeführt / du dabei bist) kannst du (je nach Bundesland…) evtl. (im Gegensatz zu Lehrern) die anfallenden Überstunden (= (je nach BL / Betreuungsaufwand) Betreuungszeiten der Schüler vom Aufstehen bis zum Schlafengehen) abrechnen und/oder später „abbummeln“.