Stundenabrechnung im Dienst an Schulen

Hallo,

ich mache gerade eine Ausbildung zum Jugend- und Heimerzieher und möchte mein zweites Ausbildungsjahr an einer Förderschule fortsetzen.

Ich habe die Vorgabe 39Std in der Woche zu arbeiten. Jedoch bin ich mir gerade mit der Rektorin der Schule nicht im klaren darüber, ob für mich (genauso wie die Lehrer) 1 Stunde = 45 Minuten entspricht, oder für mich eine Stunde 60 Minuten sind.

Wenn ich genauso wie Lehrer abrechnen darf, käme ich in der Woche auf 29,25 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten).

Weiß jemand Bescheid, ob ich so rechnen darf, oder ist für mich 1 Stunde = 60 Minuten?

Grüße
ballade

Hallo,

im Schuldienst geht man davon aus, dass Lehrer einen Teil ihrer Arbeitszeit als Vorbereitungs- und Korrekturzeiten verbringen. Konferenzen, Sprechstunden etc. kommen ebenfalls hinzu.

Bei Erziehern im Schulbereich wird es meist so gehandhabt, dass ihre Arbeitszeit auf der Grundlage von 60 Minuten berechnet wird, da sie keine Lehreraufgaben erfüllen.

Eine weitere Begründung ist, dass die Erzieher einen Teil der Ferienzeiten einarbeiten müssen, da ihr Urlaubsanspruch (25-30 Tage) ja nicht identisch mit den Schulferien ist. Die unterrichtsfreien Zeiten, in denen die Erzieher nicht mit Ferienbertreuungen beschäftigt sind oder eben Urlaub haben, müssen irgendwie wieder eingebracht werden.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

die Angabe des Bundeslandes ist bei Schulfragen meist ganz sinnvoll…

Ich habe die Vorgabe 39Std in der Woche zu arbeiten. Jedoch
bin ich mir gerade mit der Rektorin der Schule nicht im klaren
darüber, ob für mich (genauso wie die Lehrer) 1 Stunde = 45
Minuten entspricht, oder für mich eine Stunde 60 Minuten sind.

Bist du denn im Unterricht „nur anwesend“ - oder bereitest du den Unterricht eigenverantwortlich vor / nach (genauso wie die Lehrer)? Wahrscheinlich ersteres.
Oder betreust / beaufsichtigst du Schüler außerhalb des Unterrichts?
In diesen Fällen werden dann im Allgemeinen Zeitstunden gerechnet werden. Ansonsten müsste die Stundenvorgabe auch wesentlich höher sein (unter anderem, da die „Ferienstunden“ auf die Unterrichtsverpflichtung oben aufgeschlagen werden - zugrundeliegende Unterrichtsverpflichtung & Faktor sind vom Bundesland abhängig).

Beachtet auch bei der Planung der Arbeitszeit (nach dem 60-Minuten/Nicht-Lehrer-Modell) / der Frage nach der Abrechnung, dass noch *einiges* an Stunden hinzukommen kann für Elterngespräche (falls für dich relevant), Dienstbesprechungen, Konferenzen, „Papierkrieg“ etc.

Bei Klassenfahrten (falls durchgeführt / du dabei bist) kannst du (je nach Bundesland…) evtl. (im Gegensatz zu Lehrern) die anfallenden Überstunden (= (je nach BL / Betreuungsaufwand) Betreuungszeiten der Schüler vom Aufstehen bis zum Schlafengehen) abrechnen und/oder später „abbummeln“.

Ganz aktuell
hatten wir heute einen vergleichbaren Fall. Hier wurde folgende Regelung getroffen:

Die Zeiten der offiziellen Unterrichtsdauer wird mit 45 Minuten gerechnet. Die außer-unterrichtliche Zeit mit 60 Minuten.

Schöne Grüße,
Jule