Stundenlohn auf Festlohn umstellen?

Hallo

AN arbeitet bei einem Handwerksbetrieb mit ca. 10 MA. Bisher wurde Mindestlohn bei 41 Stunden Wochenearbeitszeit gezahlt. Der AG möchte nun den Lohn auf 9.50 pro Stunde erhöhen, allerdings bei gleichzeitiger Verrringerung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden. Per Aushang teilte er mit, das ab Februar ein Festlohn von 1488 Euro gezahlt wird. Rechnet man das durch die 4,33 Wochen, die ein Monat im Durchschnitt hat, kommt man aber auf einen Stundenlohn von nur 8.77. Der AG geht bei seiner Festlohnrechnung davon aus, das ein Monat genau 4 Wochen hat, dann kämen die 9.50 Euro hin

  1. Darf der AG die Arbeitszeit und die Lohnart ohne Zustimmung des AN ändern?
  2. Ist es zulässig, bei der Lohn/Zeitberechnung einen Monat mit „nur“ 4 Wochen anzunehmen?

Vielen Dank

Hallo,

Eine einseitige Vertragsänderung durch den AG ist grundsätzlich auch dann nur im Wege der Änderungskündigung möglich, wenn diese Änderung zum Vorteil des AN ist. Allerdings sehe ich keinen Arbeitsrichter, der einer entsprechenden Klage gem. § 2 KSchG stattgeben würde (falls KSchG überhaupt gilt),
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html
wenn die Arbeitszeit reduziert und die monatliche Vergütung (wenn auch nicht im mündlich angekündigten Umfang) erhöht wird.

Für einen festen Monatslohn ist es grundsätzlich unerheblich, wie der Monat gerechnet wird.
Unzulässig wird die Rechenmethode mit 4 Wochen allerdings dann, wenn es um die Berechnung von stundenwertabhängigen Zuschlägen und/oder Urlaub bzw. Entgeltfortzahlung geht. Dafür ist diese Methode zu ungenau.
Berechnungsbeispiele findest Du hier:
http://www.lohn-info.de/zeitberechnungen.html

&Tschüß
Wolfgang