Hallo
AN arbeitet bei einem Handwerksbetrieb mit ca. 10 MA. Bisher wurde Mindestlohn bei 41 Stunden Wochenearbeitszeit gezahlt. Der AG möchte nun den Lohn auf 9.50 pro Stunde erhöhen, allerdings bei gleichzeitiger Verrringerung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden. Per Aushang teilte er mit, das ab Februar ein Festlohn von 1488 Euro gezahlt wird. Rechnet man das durch die 4,33 Wochen, die ein Monat im Durchschnitt hat, kommt man aber auf einen Stundenlohn von nur 8.77. Der AG geht bei seiner Festlohnrechnung davon aus, das ein Monat genau 4 Wochen hat, dann kämen die 9.50 Euro hin
- Darf der AG die Arbeitszeit und die Lohnart ohne Zustimmung des AN ändern?
- Ist es zulässig, bei der Lohn/Zeitberechnung einen Monat mit „nur“ 4 Wochen anzunehmen?
Vielen Dank