Stundennachweis bei der Arbeitszeiterfassung?

Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst als Hausmeister eines Bürgerhauses einer Gemeinde. Angefangen habe ich mit einer täglichen Arbeitszeit von 1,5 Stunden. Da diese Zeit natürlich nicht ausreichte, wurde vor ca. 2 Jahren die Zeit auf 3 Stunden täglich (also von Mo. - Fr.) angehoben.
Vorher musste ich meine Zeiten in einem Stundennachweis belegen, welches mir aber dann mit der Stundenanhebung untersagt wurde. Alle anderen Mitarbeiter der Gemeinde (Betriebshof Mitarbeiter, Hausmeister eines anderen Bürgerhauses, u.s.w.) müssen diesen Stundennachweis führen.
Meine Frage: Ist es eigentlich zulässig einem einzelnem Mitarbeiter diesen Stundennachweis zu verbieten?

Mit freundlichem Gruß
J.Haake

Hallo,

das halte ich für nicht zulässig. Ich würde mich an den Betriebsrat/Personalrat wenden.

Viele Grüße

Peter

Ich schließe mich der Meinung ganz klar an. Arbeitszeiten müssen, speziell für Beschäftigte auf geringfügiger Basis, zu denen man mit 60 Stunden im Monat normalerweise zählt erfasst werden. Mich würde mal interessieren, was dabei herauskam.