Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst als Hausmeister eines Bürgerhauses einer Gemeinde. Angefangen habe ich mit einer täglichen Arbeitszeit von 1,5 Stunden. Da diese Zeit natürlich nicht ausreichte, wurde vor ca. 2 Jahren die Zeit auf 3 Stunden täglich (also von Mo. - Fr.) angehoben.
Vorher musste ich meine Zeiten in einem Stundennachweis belegen, welches mir aber dann mit der Stundenanhebung untersagt wurde. Alle anderen Mitarbeiter der Gemeinde (Betriebshof Mitarbeiter, Hausmeister eines anderen Bürgerhauses, u.s.w.) müssen diesen Stundennachweis führen.
Meine Frage: Ist es eigentlich zulässig einem einzelnem Mitarbeiter diesen Stundennachweis zu verbieten?
Mit freundlichem Gruß
J.Haake