Stundenweise Ersatzpflege bei Bürgergeldbezug

Hallo liebe Gemeinde. Ich habe eine Pflegebedürftige Frau, Grad 3, die ich in häuslicher Pflege betreue.
Dies kann ich jedoch nicht immer vollumfänglich ohne Hilfe leisten.
Dazu gibt die Pflegekasse einen Jährlichen Beitrag zur Verhinderungspflege.
Nun geht es nicht mal um eine Urlaubsvertretung sondern einfach auch um stundenweise Hilfe.
Ich, wir, haben einen Freund der Bürgergeld bezieht und dementsprechend kurzfristig auch ungeplant Zeit hat. Er hilft gerne ohne Gewinnerzielungsabsicht. Er tut dies aus Freundschaft. Dies würden wir auch trotzdem gerne mittels des Ersatzpflegegeldes anerkennen. Wir wollen ihn nicht ausnutzen. Nun möchten wir ihn auch nicht in Schwierigkeiten und Verlegenheit bringen…
Muss das Geld gemeldet werden, gibt es Grenzen…
Es ist kein Minijob, ungeplant stundenweise…
Im Netz finde ich leider gegensätzliche Aussagen.
Da die Gewerblichen Pflegedienste diese ungeplanten Teilpflegestunden abwinken, sei es aus Mitarbeiter Mangel oder Unwirtschaftlichkeit würde am Ende möglicher Weise irgendwann meine überlastung umd die definitiv ungewollte Verbringung in ein Pflegeheim stehen.

Das wäre spzialpolitisch ja kontraproduktiv.

Und wie sieht es bei der Steuer aus?

Hat jemand dazu Ernsthafte Infos, Hilfestellung, Erkenntnisse?

Ich freue mich auf konstruktive Beiträge.

Lg Jens

Wir rechnen das über unseren Förderverein für Alten-, Kranken- und Familienhilfe über die Ehrenamtspauschale („Übungsleiterpauschale“) ab. Diese wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

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Danke für die Info. Sorry das ich erst jetzt antworte, heute war einer dieser … Tage…

LG