Stundenzettel unterschrift verweigert

hallo liebe www community,
eine kurze einführung zur eläuterung meines anliegens:
nach der rückkehr von einem längeren aufenthalt ausserhalb europas war ich kurzzeitig auf arbeitssuche in der region. kurzerhand beschloss ich einen arbeitsvertrag mit einer zeitarbeitsfirma aus bonn zu schliessen (nennen wir den ag einmal „zup gmbh“). gleich am ersten tag der arbeitsaufnahme bei einer kleineren sanitär und heizungsfirma aus seeheim-jugenheim an der bergstasse (nennen wir sie mal „rüller sanitär und heizung gmbh“), zog ich mir eine sehnenscheidenentzündung im rechten unterarm zu, welche ich am folgenden tag mittags im klinikum darmstadt als arbeitsunfall eintragen und behandeln liess. schon am ersten krankheitstag wurde mir von meiner zeitarbeitsfirma mitgeteilt, dass ich abgemeldet sei und der kunde (die sanitär und heizungsfirma) mit meiner arbeitsleistung nicht zufrieden gewesen wäre. laut persönlicher aussage des chefs der s&h firma wurde deswegen eine absprache mit dem zeitarbeitsunternehmen getroffen, mir anstatt der insgesammt 12,5h geleisteten arbeit für eineinhalb tage lediglich 4h anzuerkennen. eine unterschrift des obermonteurs für meine geleisteten stunden wurde verweigert. leider bin ich wegen meines mehrjärigen auslandsaufenthalts kein gewerkschaftsmitglied mehr, daher die frage welche lösungsanätze sich im arbeitsrecht bieten um doch noch alle arbeitsstunden anerkennen zu lassen.

liebe grüsse
tonnix

Hallo,

das ist mal wieder typisch für ein ZAU, aber… wenn du niemandem im Betrieb hast, der dir bestätigen kann, dass du tatsächlich die Stunden dort warst, sieht es schlecht aus! Bist du am folgenden Tag, an dem du ins Krankenhaus bist, vorher zur Arbeit oder hast das ZAU kontaktiert? Wenn nicht, gilt dein nicht erscheinen als Arbeitsverweigerung, somit fristlose Kündigung…

Viel Glück…

Hallo tonnix

hier gibt nach meiner Erfahrung nur die Möglichkeit zum Arbeitsgericht zu gehen. Dort gibt es auch die Möglichkeit der Beratung.

Gleichzeitig würde ich aber unbedingt zum Arbeitsamt/Arbeitsagentur gehen und auch dort den Sachverhalt berichten.

Leider sehe ich keine andere Möglichkeit, ein Anwalt wäre bei dem Streitwert zu teuer.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo, die Lösung liegt im AÜG.

  1. die Zeitarbeitsfirma kann gerne mit der Firma vereinbaren das diese nur 4h der geleisteten Arbeit bezahlt.
    Die Pflicht zur Lohnzahlung wird durch dadurch nicht berührt. Das bedeutet das die Zeitarbeitsfirma grundsätzlich die geleistete Arbeitszeit bezahlen muss.

Stellen wir uns vor du würdest in einer Woche nur 1 Tag bei einer Firma arbeiten, dann muss die Zeitarbeitsfirma dir trotzdem die Regelarbeitszeit bezahlen für die Woche bezahlen. (diese ist im Arbeitsvertrag beschrieben und im AÜV beschrieben)

VG

Hallo,

schwierige Situation weil es natürlich Ihrer Darstellung gibt und auch die von der Firma.
Ich kann Ihnen nur empfehlen sich trotzdem an eine Gewerkschaft zu wenden. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder oder sich einen Beratungsschein vom Gericht für einen Anwalt im Arbeitrecht (für Arbeitnehmer) zu holen. Sie müssen nur zum nächsten Amstgericht und dort ihren Fall vortragen. Da haben sie gleich eine Einschätzung von dem entsprechenden Juristen auf die Aussichten. Ich glaube in diesen Stellen beim Amtsgericht sitzen immer ausgebildete Juristen.
Herzliche Grüße

Der Stundenzettel dient in erster Linie der zup zum abrechnen der Stunden an rüller. In deinem Vertrag sind Garantie Stunden vereinbart die dir selbst ohne Einsatz gezahlt werden müssen.

hallo,
ersteinmal gab es doch vorab einen arbeitsvertrag, der schriftlich verfasst wurde. damit ergeben sich rechtsverbindliche gegbenheiten für beide vertragspartner. im weiteren ist eine sehnenscheidentündung eine erkrankung, möglicher weise durch überbelastung oder ungewohnte tätigkeit und kein arbeitsunfall.
mfg
sn

Hallo tonnix,

nach Deinen Ausführungen geht es hier noch um die Bezahlung von 9,5 Stunden!
Hier solltest Du Dir überlegen, ob sich dafür jeglicher Aufwand lohnt.

Nach Deinen Angaben ist die Verletzung bereits am 1. Arbeitstag eingetreten. Folglich hätte - bei entsprechender Angabe gegenüber dem behandelnden Arzt - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigigung (AU) z. B. wie folgt aussehen müssen: arbeitsunfähig seit dem 29. 07. 2013, festgestellt am 30. 07. 2013.

In diesem Falle hast Du nämlich Anspruch auf Krankengeld seit dem 29. 07. 2013; falls erforderlich solltest Du also eine Korrektur der AU durch den Arzt veranlassen.

In diesem Fall würde Dir die Krankenkasse die betreffenden 9,5 Stunden in Form von Krankengeld bezahlen (9,5 x € 10,00 netto = € 95,00 [davon ca. 60% Kr.geld = € 57,00]).
Für eine Differenz von € 38,00 (€ 95,00 minus € 57,00) lohnt sich doch schlichtweg der Aufwand nicht.

Arbeitsrechtlich ist Dein Arbeitgeber zudem berechtigt, eine Kürzung der Arbeitszeit vorzunehmen, wenn die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht wurde, von den 12,5 Stunden nur 4 Stunden im Vergleich zu anderen Mitarbeitern „verwendbar“ waren. Es ist doch unstrittig, daß Du bereits am 1. Tag wegen der „Verletzung“ nicht mehr vollwertig arbeiten konntest. Da ist es doch nur logisch und rechtmäßig, daß der Entleiher nur sowie bezahlt, was ihm die Leistung subjetiv wert war.

Beste Grüße
maasterp

Hallo,
das wird wohl schwer werden, die 12,5 geleisteten Stunden zu beweisen, wenn keiner in der Firma dies mit seiner Unterschrift bestätigt. Von den „Kollegen“ wird sich auch niemand dazu bereit erklären, da diese ja noch länger dort arbeiten und keinen Ärger haben wollen.
Sorry, habe leider keinen Rat, was man machen kann. Trotzdem viel Glück für Sie weiterhin !

Tja, dumm gelaufen aber ich mach dir da echt keine Hoffnung, das du da arbeitsrechtlich irgendwas erreichst. Sorry

Hallo tonnix,

Du reichst Deinen Stundenzettel ganz normal bei der ZA-Firma ein und notierst darauf, dass die Unterschrift verweigert worden wäre.
Für Deine Abrechnung ist es primär irrelevant ob der Kunde zahlt oder nicht. Relevant sind nur die gearbeiteten Stunden im Verhältnis zur Soll-Arbeitszeit.

Wenn also z. B. 8 h Soll im Arbeitsvertrag steht, dann kann folgende Konstellation entstehen:

  1. Tag: 8,5 Ist - 8 Soll = 0,5 auf AZK (Arbeitszeitkonto)
  2. Tag: 4 Ist + 4 Krank = 8 - 8 Soll = 0 auf AZK
  3. Tag: 8 Krank - 8 Soll = 0 auf AZK.

    Dann sollte am Ende die halbe Mehrstunde aus dem AZK in die Abrechnung einfließen.

Genaueres könnte ich nur sagen, wenn ich Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertragsdaten kennen würde.

Gruß
Harry

Eine Unterschrift brauchen sie eigentlich nicht, denn es genügt der Zeitnachweis den sie ihrer Zeitarbeitsfirma zugestellt haben.