Hallo. Mal angenommen jemand stellt einen Antrag auf Beratungsschein für einen Anwalt.
Nun wandert der Antrag zwischen durch hin und her da der Verantwortliche im Urlaub ist. Nun heißt es erst es gäbe keine Beratungshilfe da ein Überschuss an Einkommen da wäre. Der Hilfesuchende bekommt auch den Berechnungsbogen dazu. Er kann sich das nicht erklären da doch auch ein anderer Antrag bei gleichem Einkommen genehmigt wurde. Nun reicht der Antragsteller weitere Kosten ein
. Der Antrag wandert zum nächsten Sachbearbeiter welcher meint, es läge weder die finanzielle noch eine sachliche Lage vor für ein Beratungschein. Dann telefoniert der Antragsteller mit dem Sachbearbeiter und erklärt es läge sehr wohl eine Sachlage vor. Er wird aufgefordert das schriftlich nachzuweisen. Zu diesem Nachweis nimmt der Antragsteller auch nochmal Bezug darauf das bereits bei gleichem Einkommen bereits ein Schein genehmigt wurde. Es kommt der ausgeruhte verantwortliche Sachbearbeiter aus dem Urlaub zurück und schwupp di wupp der Beratungschein wird plötzlich genehmigt.
Nun möchte der Antragsteller die Gründe des Umdenkens erfahren, nachdem er nun soviele Kopien und Schriftverkehr hatte. Zusätzlich verlangt er den Berechnungsbogen bzgl seines Einkommens der ja zur Genehmigung des Scheines geführt haben muss.
Der Sachbearbeiter stellt sich total stur und erklärt, die Sache wäre genehmigt, damit sei die Sache abgehakt. Ein Recht auf den Berechnungsbogen habe der Antragsteller nicht. !? Auf deutsch , es wird mit privaten Einkommen gerechnet und hat man zuviel wird einem das durch ein beigefügten Berechnungsbogen erklärt, passt das Ganze plötzlich hat man kein Recht auf ein solchigen ?! Man muss sich für so ein Beratungsschein ausziehen und hat nicht das Recht zu wissen, was die mir diesem privaten Daten anstellen
Muss man sich das bieten lassen?
Bitte keine sinnlosen Kommentare oder privaten Äusserungen.l, sondern Info.
Vielen lieben Dank