Sturmschaden Terassendiele

Hallo,
angenommen durch einen Sturmschaden wird eine Terassendiele beschädigt.
Die Terassendielen wurden mit Nut und Feder verlegt und jede einzelne Diele in der Nut verschraubt. Bei der ersten Diele wurde die Feder abgeschnitten.
Jetzt wurde die erste Diele (die Diele die zuerst verlegt wurde) beschädigt. Um diese austauschen zu können, müsste man alle anderen Dielen der Reihe nach entfernen um an die erste zu kommen.

  1. Frage:
    Kann man bei einem Sturmschaden auch fiktiv abrechnen? Bei einer fiktiven Abrechnung wird ja generell der Nettobetrag erstattet, da die Mehrwertsteuer nicht anfällt. Kann der Versicherer sagen, ich zahle nur die eine Diele, die kaputt ist und die Arbeit für den Austausch erst, wenn diese auch vollzogen wurde?

  2. Frage bei einem Haftpflichtschaden (bspw. Ziegel vom Nachbar auf die Diele). Müsste die Versicherung sicherlich die Arbeitszeit fiktiv abrechnen auch wenn die Terasse nicht repariert wird.

Ich habe einen Bekannten, der gerne seinen Schaden gemäß Frage 1 von der Versicherung bezahlt haben möchte, aber den Aufwand bzw. Dreck und zwei Tage Nichtnutzung nicht in Kauf nehmen möchte.
Wie entschädigt hier der Versicherer?

Vielen Dank vorab.

Freundliche Grüße
Pitufino

Hallo,

Kann man bei einem Sturmschaden auch fiktiv abrechnen?

Ja.

Kann der Versicherer sagen, ich zahle nur die eine Diele, die kaputt ist und die Arbeit für den Austausch erst, wenn diese auch vollzogen wurde?

Sagen kann er viel. Ob er es überhaupt sagt und damit durchkommt ist eine andere Frage. Der Sinn der fiktiven Abrechnung ist eben, den Schaden schnell und effizient zu regulieren. Deswegen würde es keinen Sinn machen, nur das Material zu bezahlen.

Wie entschädigt hier der Versicherer?

Das mußt Du den Versicherer fragen, das macht jede Gesellschaft anders.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Frage 1 wurde ja schon beantwortet.

  1. Frage bei einem Haftpflichtschaden (bspw. Ziegel vom
    Nachbar auf die Diele). Müsste die Versicherung sicherlich die
    Arbeitszeit fiktiv abrechnen auch wenn die Terasse nicht
    repariert wird.

Wie soll sich dieser Schaden zugetragen haben, dass ein Ziegel vom Nachbarhaus auf die Diele des eigenen Hauses aufschlägt ohne dass ein Sturm vorausgegangen ist ?

Sturmschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung nicht versichert.

Viele Grüße!

Merger

Hallo!

Das ist doch hier nicht anders als bei Kfz-Schäden.

Man bekommt den Schaden ersetzt und zwar so, als wenn es eine Werkstatt machen würde. Max. bis zum Zeitwert des Autos.

Und bei sonstigen Sachschäden wie geschildert auch. Der Schaden ist da und passiert, also besteht Anspruch auf Ausgleich. Ob man es nun reparieren lässt ,selbst macht oder auch so lässt.
Das ist egal. Den Schadenersatz gibt’s immer.
Gegenüber dem Handwerkerlohn wird die anfallende Mehrwertsteuer abgezogen wenn man „fiktiv“ abrechnen will.

Und um eine Diele zu ersetzen wird man sich nach meiner festen Ansicht nicht um den Verbund kümmern, denn man kann doch problemlos die erste(letzte) Diele aus dem Nut/Federverbund entnehmen und eine neue z.b. stumpf anstoßen lassen.
Das ist unsichtbar wie vorher.
Niemand würde auf die Idee kommen, alles zu zerlegen. Jedenfalls würde das die VS nicht akzeptieren, weil unnötig.

MfG
duck313

Hallo Duck313,

ein kleiner Unterschied besteht schon.

Hallo!

Das ist doch hier nicht anders als bei Kfz-Schäden.

Man bekommt den Schaden ersetzt und zwar so, als wenn es eine
Werkstatt machen würde. Max. bis zum Zeitwert des Autos.

bei der Wohngebäudeversicherung ist der Neuwert versichert.

Gruß Merger

Guten Tag,

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Die Frage ist, ob es im Hausrat bzw. Wohngebäudebereich genauso leicht ist, nach Kostenvoranschlag abzurechnen.

Es gibt ja Schadenfälle, wo der Versicherungsnehmer selbst einen Teil des Schadens repariert. Bspw. dass jemand die Ziegel selbst aufs Dach macht oder sein Bad selber fliest.
Meines Wissens bekommt man für diese Eigenleistungen ca. 10-15,-- EUR pro Stunde entschädigt.
Wirtschaftlich betrachtet wäre es für jeden handwerklich Begabten sinnvoll, nach einen Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs abzurechnen und dann den Schaden in Eigenregie zu reparieren. Ich gehe stark davon aus, dass die Entschädigung hier höher ausfällt (obwohl die Mwst. wegfällt) als wenn er das in Eigenregie ableistet.

Oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße
Pitufino

Hallo Merger,
es könnte sein, dass die Ziegel eines Daches aufgrund des Alters nicht mehr allzu fest sitzen. Wenn jetzt ein starker Wind (unter Windstärke 8) einen Ziegel abdeckt, so geht es vermutlich nicht über die Sturmversicherung sondern über die Haus- und Grundbesitzerhaftpficht des Gebäudeeigentümers.
Das wäre m. E. ein Szenario für die Frage 2.

Viele Grüße
Pitufino

So einfach ist dies nicht.

Denn unter Umständen kommt auch ein Schadensregulierer bzw. Gutachter vorbei und entscheidet, was in solch einem Fall gezahlt wird.

Gruß

Hallo,

Hallo Merger,
es könnte sein, dass die Ziegel eines Daches aufgrund des
Alters nicht mehr allzu fest sitzen. Wenn jetzt ein starker
Wind (unter Windstärke 8) einen Ziegel abdeckt,

dann handelt es sich nicht um einen Sturm,

so geht es
vermutlich nicht über die Sturmversicherung sondern über die
Haus- und Grundbesitzerhaftpficht des Gebäudeeigentümers.
Das wäre m. E. ein Szenario für die Frage 2.

dies wäre möglich. Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einem Wind eine Ziegel aufs Nachbargrundstück fliegt.

Nehmen wir einmal an, es wäre tatsächlich so, dann würde die Grundstückshaftpflicht- evt. auch die Privathaftpflichtvers. (bei Einfamilienhäuser) allerdings nur den Zeitwert ersetzen.

Viele Grüße
Pitufino

Viele Grüße!
Merger