Hallo,
angenommen durch einen Sturmschaden wird eine Terassendiele beschädigt.
Die Terassendielen wurden mit Nut und Feder verlegt und jede einzelne Diele in der Nut verschraubt. Bei der ersten Diele wurde die Feder abgeschnitten.
Jetzt wurde die erste Diele (die Diele die zuerst verlegt wurde) beschädigt. Um diese austauschen zu können, müsste man alle anderen Dielen der Reihe nach entfernen um an die erste zu kommen.
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Frage:
Kann man bei einem Sturmschaden auch fiktiv abrechnen? Bei einer fiktiven Abrechnung wird ja generell der Nettobetrag erstattet, da die Mehrwertsteuer nicht anfällt. Kann der Versicherer sagen, ich zahle nur die eine Diele, die kaputt ist und die Arbeit für den Austausch erst, wenn diese auch vollzogen wurde? -
Frage bei einem Haftpflichtschaden (bspw. Ziegel vom Nachbar auf die Diele). Müsste die Versicherung sicherlich die Arbeitszeit fiktiv abrechnen auch wenn die Terasse nicht repariert wird.
Ich habe einen Bekannten, der gerne seinen Schaden gemäß Frage 1 von der Versicherung bezahlt haben möchte, aber den Aufwand bzw. Dreck und zwei Tage Nichtnutzung nicht in Kauf nehmen möchte.
Wie entschädigt hier der Versicherer?
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
Pitufino