Sturmschaden - Vermieter

Hallo zusammen,

mein Vater ist Vermieter einer Wohnung.
Er hat an den Zäunen einer Terassenwohnung einen Sichtschutz verbaut.

Nun kam es durch einen Sturm zu folgendem Vofall. Der Sichtschutz löste sich und zerstörte dabei einen Glastisch, welcher sich im Garten befand. Der Mieter möchte nun diesen ersetzt haben.

Danke für eure Tipps und Hinweise.
 
Alex

Hallo,

generell ist der Mieter zu entschädigen.

Ob der Sichtschutz in der Versicherung überhaupt mitversichert ist, dürfte eher unwahrscheinlich sein, es sei denn, der Sichtschutz wurde explizit im Versicherungsvertrag aufgenommen.

Da hilft nur das Durchlesen der Versicherungsbedingungen oder ein Telefonat mit der Versicherungsgesellschaft.

lG

Hallo,

es sollte eine Meldung an die (Haus- und) Grundbesitzhaftpflichtversicherung erfolgen. Diese werden einen berechtigten Schadensersatzanspruch befriedigen oder einen unberechtigten abwehren.

In diesem Zusammenhang: http://www.brueckkg.de/fileadmin/Medienablage/PDF/Di…
In dem OLG-Urteil aus 2004 wird zudem auch die Haftung des Hauseigentümers für
das Herabfallen von Teilen über die normale Sturmschwelle hinaus angehoben.
Gemäß diesem Urteil entfällt die Haftung des Gebäudebesitzers für das Herabfallen von Teilen erst bei Sturmstärke oberhalb der Windstärke 12 (…).

Gruß
vdmaster

Hallo zusammen,

vielen Dank. Werde ich so weitergeben.