Moin,
beim Begehen einer Holztreppefällt X mit dem Surface hin. Das Display ist gebrochen.
Den Schaden möchte er seinem Freund Y ersetzen und schickt das Surface der D Versicherung zu.
Die D Versicherung lehnt die Inanspruchnahme ab. Laut Gutachten sei die Anstoßstelle des Rahmens strukturell rau geformt, was extrem untypisch für eine harte glatte Oberfläche (Holztreppe) sei. In mehreren Nachstellversuchen sei kein ähnliches Schadenbild erzeugt worden.
Mehr geht aus der Begründung des beiliegenden Gutachtens nicht hervor.
Wie kann X dagegen vorgehen?
Gruß iok