Sturzschaden Tablet Surface

Moin,

beim Begehen einer Holztreppefällt X mit dem Surface hin. Das Display ist gebrochen.
Den Schaden möchte er seinem Freund Y ersetzen und schickt das Surface der D Versicherung zu.

Die D Versicherung lehnt die Inanspruchnahme ab. Laut Gutachten sei die Anstoßstelle des Rahmens strukturell rau geformt, was extrem untypisch für eine harte glatte Oberfläche (Holztreppe) sei. In mehreren Nachstellversuchen sei kein ähnliches Schadenbild erzeugt worden.

Mehr geht aus der Begründung des beiliegenden Gutachtens nicht hervor.

Wie kann X dagegen vorgehen?

Gruß iok

Hallo!

Gar nicht.
Aber er kann ja dem Freund Y den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.

Offenbar hat die VS doch die Treppe entweder besichtigt oder hat sich mit der genauen Beschreibung des X zum Schadensablauf begnügt.
Und wenn nun der Rahmen verformt ist, dann sieht man daran, ob es z.B. auf Straßenbelag, Pflastersteine oder glatte Holzdielen gefallen ist.
Es ist entweder rau an Schadenstelle oder eher glatt eingedrückt.

Und das hat man offenbar nachgestellt und konnte eben kein raues Schadenbild feststellen bei den Versuchen.

Wenn man das nicht akzeptiert, dann wird man z.B. mit einem Anwalt und Gegengutachter gegen die VS vorgehen müssen. Über die Erfolgsaussichten kann man sich ja mit Anwalt vorab unterhalten.

Warum VS bei „Sturzschaden Handy und Co“ hellhörig werden ist hoffentlich klar. Die Fälle des Betruges sind offenbar immens.

MfG
duck313

Hallo

Der letzte Abschnitt ist schon klar.

Die Schilderung entsprach auch den Tatsachen.
Die Treppe hingegen wurde nicht in Augenschein genommen.

Gruss