Die rot-grüne Landesregierung hatte in der Sitzung keine Baustopp beantragt, weil die Bahn ihrer Ansicht nach nicht klar dargelegt hatte, welche Kosten durch den längeren Bau- und Vergabestopp tatsächlich entstünden.
Verstehe diesen Satz nicht. Nach meiner Logik könnte die Landesregierung doch erst recht für einen Baustopp plädieren, wenn die Bahn die nachteiligen Kosten durch den Stopp beziffern kann. Oder?