Stützmauer auf Grenze hat Risse, Sanierung notwendig? Wer muss zahlen?

Hallo beisammen,

ich hoffe hier eine Antwort zu folgendem Sachverhalt zu finden:

wir haben vor Jahren ein kleines altes Häuschen aus den 50igern gekauft. Auf der einen Seite befindet sich auf der Grenze eine Mauer (lt. einem sichtbaren Grenzstein auf der Grenze) zum Nachbargrundstück, welches in den 70igern gebaut wurde, also nach unserem Haus). Das Nachbargrundstück hat auch rundherum diese Mauer.
Dieses Nachbargrundstück ist gegenüber unserem Grundstück um ca. 30 bis 40 cm höher. Man könnte also sagen, dass diese Mauer als Stützmauer für das Nachbargrundstück dient. Mit dem Nachbarn/Eigentümer (das Haus ist vermietet) wurde vor kurzem vereinbart, dass er sich um seine Seite der Mauer kümmert und wir uns um die unsere.
Nun wollten wir die Mauer streichen und uns sind da heftige Risse aufgefallen. Auf einer Länge von ca. 5 Metern macht die Mauer direkt einen Bauch zu unserer Seite, hat in der Mitte einen durchgängigen vertikalen Riss von mehreren Millimetern Breite. Was wir aber wirklich erschreckend finden: im unteren Sockelbereich, von unserer Erdoberfläche so 10 cm in der Höhe (also auf der Nachbarseite überhaupt nicht sichtbar und dort ein gutes Stück unter der Erde) verläuft ein horizontaler Riss, bzw. wohl eher Sprung versetzt nach vorne, so um 1 bis 2 cm, welcher die gesamte Mauer diesem Bereich zu uns rüber drückt.

Das Nachbargrundstück ist zudem ganz leicht schief Richtung Mauer angelegt ( war wahrscheinlich nicht mal Absicht) und es ist davon auszugehen, dass somit das ganze Wasser Richtung Mauer läuft. Auch haben die dortigen Mieter einen Swimmingpool und das Wasser schon einige Male im Garten abgelassen, was für den Zustand der Mauer sicher nicht gerade förderlich war. Zudem steht genau an der Stelle, wo der Riss/Sprung am stärksten ist ein schwerer Grillkamin …

Wir haben nun den Eigentümer kontaktiert und auf die Umstände hingewiesen. Seine Aussage: der Grillkamin steht ja auf der Erde davor und kann somit nicht gegen die Mauer drücken. Das Wasser aus dem Swimmingpool kann der Mauer schon nicht so geschadet haben (er wird die Mieter aber anmahnen, dass das nicht mehr vorkommt).

Jetzt meine eigentlichen Fragen: ist so ein versatzmäßiger Sprung über mehrere Meter im Sockelbereich gefährlich und könnte die Mauer plötzlich ganz umfallen oder könnte der Zustand so noch ewig halten?
Macht das Gewicht des Grillkamins wirklich nichts aus, wenn der da direkt vor der Mauer steht?
Und das die ganzen Wassermassen der vergangenen Jahre nicht förderlich waren ist uns eigentlich sonnenklar, will der Nachbar aber nicht wirklich einsehen.

Wer müsste die Sanierung der Mauer bezahlen? Ich hab mich schon soweit informiert, dass bei Grenzmauern (wir sind in Bayern) eigentlich beide zuständig sind. Aber diese Mauer stützt ja das höhere Nachbargrundstück und die schädlichen Einwirkungen kommen von drüben, das Erdreich drückt wohl quasi die Mauer rüber …

Was meint ihr dazu? Was können wir tun, um weitere Schaden zu vermeiden?
Der Nachbar will die Mauer so lange es geht so belassen …, bzw. wenn saniert werden soll, sollen wir die Hälfte der Kosten tragen. Ist das wirklich so in Ordnung?

Vielen Dank euch!
Und sorry für den vielen Text!

Grüße von Klaus

Hallo,

IMHO sollte sich ein (Bau?)Sachverständiger die Situation ansehen und die erwähnten Umstände (Poolwasser, Grillbauwerk) ansehen und beurteilen. Wer jeweils zuständig ist, hängt von den Regelungen des Landes ab.

LG

Silberloewe99

Hallo Klaus,

Die technische Seite sollte von einem Bausachverständigen, vor Ort, beurteilt werden.

Dann solltet ihr nachsehen ob die Mauer im Grundbuch eingetragen ist und dazu eine Regelung besteht.
Andernfalls gelten die örtlichen Vorschriften.
Wer für den Unterhalt zuständig ist kann auch davon abhängen ob dein Grundstück tiefer gelegt wurde oder ob der Nachbar aufgeschüttet hat.

MfG Peter(TOO)

Hallo und danke euch!

Sachverständigen wollten wir (vorerst) nicht hinzuziehen, wg. der Kosten.
(Da sich der Nachbar an sowas sicher nicht beteiligen wird.)
Wenn die Mauer noch jahrelang so hält, wär`s für uns auch in Ordnung, nur ob sie das tut …
Unser Grundstück wurde nicht tiefergelegt, hat neben dem Bereich der Mauer sogar immer noch eine leichte Hanglage. Nebenan wurde offensichtlich aufgeschüttet, damit das Grundstück eben ist. Nur wurde wohl leider auch leicht schief aufgeschüttet, sodass das Gefälle leicht zur Mauer geht. Was wg. Wasser sicher nicht so optimal ist.

In Bayern ist die Gesetzeslage so, wenn eine Einfriedung auf der Grenze steht, sind beide Nachbarn für den Unterhalt zuständig. Nur ist´s ja nicht nur eine Einfriedungsmauer, sondern auch eine Stützmauer für das andere Grundstück. Und wenn da nebenan die (nasse) Erde nicht so randrücken würde, hätte m.E. die Seite bei uns auch nicht solche Schäden.

Im Grundbuch steht bei keinem was. Rein optisch gehört die Mauer dem Nachbarn, da dessen ganzes Grundstück mit dieser Mauer umrandet ist (wir haben an den anderen Seiten nur Maschendraht). Nur, ein Grenzstein der an einem Maueranfang aufgefunden wurde, sagt, dass die Mauer genau mittig auf der Grenze steht.

Vielleicht weiß ja noch jemand was?

Viele Grüße
Klaus

Nicht grundsätzlich bei Euch aber deshalb weil die Mauer nicht neben sondern AUF der Grenze steht. Das ist die Krux an der Sache.

Lange sollte man damit aber nicht warten!
Wenn die Mieter weiterhin den Pool aufs Grundstück ablassen, verbunden mit richtig heftigen, tagelangen Starkregenfällen, kann sich diese „Sparmaßnahme“ zum fatalen Eigentor entwickeln. ramses90

Ja, leider, denn das wichtigste fehlt ja !

wie hoch ist die Mauer denn überhaupt. Gemessen von eurer Geländeoberfläche bis zur Mauerkrone ?

Hallo,

Das würde ich mir noch überlegen. Und versuchen in Erfahrung zu bringen, was eine „Erstberatung“ kosten würde. Es könnte gut angelegtes Geld sein, denn die Sache treibt Dich um.

Es kann aber auch etwas Anderes unter den Nachbarn vereinbart worden sein. Kann Dein Verkäufer als Informationsquelle herhalten?

Weitersuchen.
Baulastenverzeichnis?
Seine Baugenehmigung?
Deine Baugenehmigung?

Gruß
Jörg Zabel

Naja, der muss nicht unbedingt da stehen wo die Grenze wirklich ist!
Wenn der Hang die Neigung zum Rutschen hat, bewegt sich auch der Grenzstein.
Da müsste man in der Baugenehmigung nachsehen, wo die Mauer mal stehen sollte.

Deshalb meine Frage, ob abegtragen oder aufgeschüttet wurde,
Bei einer Aufschüttung wäre eigentlich derjenige für den Unterhalt zuständig, welcher aufgeschüttet und dadurch einen Vorteil hat.

Aber ohne externe Beratung kannst du das nicht definitiv abklären und das Forum hier kannst du nicht als externe Beratung anführen. Da musst du dir schon jemanden vor Ort suchen.

Vielleicht kann dir dein Bauamt weiter helfen, im schlechtesten Fall kann das nur ein Gericht klären.

Wie schon geschrieben wurde, ob sich die nachbarliche Aufschüttung nach dem nächsten Starkregen in deinem Vorgarten befindet, kann nur ein Fachmann vor Ort einschätzen.
Wenn du gar nichts unternimmst, solltest du abklären ob dieser Fall von einer deiner Versicherungen gedeckt wird. Andernfalls musst du den Schaden selber bezahlen, wird dann unter unvorhersehbarer naturgewallt verbucht, obwohl es absehbar war.

Wenn du nachweisen kannst, dass du auf das Problem hingewiesen hast, kann das dann ganz anders aussehen. Das geht aber nicht wirklich ohne einen Fachmann zu fragen!

MfG Peter(TOO)

Wenn es ein Zaun wäre, der auf der Grenze steht, gilt, dass er beiden Grundeigentümern gehört. Beide haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten, egal wer den Zaun finanziert hat. Ich vermute, dass ein Richter das Zaunbeispiel auf die Mauer anwenden würde. Bin aber kein Jurist. Als Du das Grundstück gekauft hast, hast Du die Mauer gesehen und mit dem Kauf diesen Zustand anerkannt. Dass die Mauer nach einem Zeitraum X renovierungsbedürftig ist, ist auch klar. Da sie beiden gehört, sind beide finanziell in der Pflicht.
Udo Becker

Danke euch!

Die Mauer ist auf unserer Seite zwischen 1,25 und 1,40 Meter hoch. (Aufgrund dessen, dass unser Grundstück hinten leicht abfällt (natürlicher Geländeverlauf), ist dann dort auch die Mauer höher. Genau in diesem Bereich ist der meterlange horizontale Riss im Sockelbereich. Ist aber auch genau der Bereich, wo der Grillkamin direkt auf der anderen Seite steht und 2 Meter davon entfernt der Pool …

Bei den Nachbarn ist die Mauer maximal 1 Meter hoch, weil offensichtlich das Grundstück aufgeschüttet wurde um eine ebene Gartenfläche zu erhalten. Die Wiesenfläche dort hat aber trotzdem ein leicht sichtbares Gefälle zur Mauer.
Was wir nie bewusst wahrgenommen hatten, aber eigentlich optisch schon klar ersichtlich ist.

Wir haben schon geforscht und nachgehakt, ist aber leider wirklich nicht mehr nachvollziehbar, wer die Mauer denn nun eigentlich auf wessen Gund gebaut hat. Auch der Nachbar hat dazu keine Unterlagen.
Wir sind uns erst vor kurzem mündlich einig geworden (da wussten wir von den Schäden noch nichts), dass er seine drübere Seite streicht und wir eben die Mauer auf unserer Seite. Eben weil der eine Grenzstein (ist unten in der Mauer eingemauert, kann somit eigentlich nicht verrutscht sein) so aussieht, dass die Mauer genau mittig auf der Grenze steht.

All die früheren Jahre dachten wir eigentlich immer, dass die Mauer zum Nachbargrundstück gehört. Sieht optisch auch wirklich so aus, da dieses Nachbargrundstück rundherum mit dieser Mauer eingefriedet worden ist.

Wir könnten auch ganz gut ohne dieser Mauer leben, nur der Nachbar sicher nicht. Denn die Mauer hält und stützt ja sein Grundstück/Erdreich. Ohne Mauer würde alles zu uns rüberpurzeln …

Fällt mir noch ein, falls relevant: die Mauer steht bei uns auf der Nordseite, quasi hinter dem Haus, ca. zwei Meter vom Haus entfernt. Ist ein Grundstückspreisen, der von uns eigentlich nicht benutzt wird, höchstens mal zum Fahrräder abstellen.
Beim Nachbarn liegt die mauer somit auf dessen Südseite vor dem Haus und grenzt quasi dessen Garten mit Terrasse, Pool, usw. zu uns ab.
Der Nachbar hat somit m.E. einen viel größeren Vorteil durch die Mauer als wir, denn unser eigentlicher Gartenbereich liegt auf der anderen Seite des Hauses, Richtung Süden. Da grenzt dann ein anderes Nachbargrundstück an (auch mit anderer Einzäunung).

Hab ich noch was wichtiges vergessen?

Wenn wir einen Sachverständigen beauftragen, auf was müssen wir da achten? Irgendeine Zusatzbezeichnung, Qualifikation?
Was darf so ein Sachverständiger denn eigentlich kosten?

Einen schönen Tag und viele Grüße
Klaus

Mir wäre es wichtig, mit dem Nachbarn gut auszukommen und deshalb die Teilung der Kosten vorzuschlagen. Der Handwerker macht getrennte Rechnungen und jeder kann die Rechnung bei der Steuer einreichen.
Udo Becker