Hallo,
ich weiß, dass so ungefähr jeder §9 Absatz 3 so interpretiert, dass Fußgänger einen Vorrang haben. Dass also ein abbiegendes Fahrzeug die Stelle wie einen Abbiege-Zebrastreifen behandeln sollte . Nur … weiß ich absolut nicht warum. Nicht umfahren, ja. Im Zweifel warten, ja… Vorrang für den Fußgänger? Nein.
Mich würde mal interessieren was auf der Sachebene gegen meine folgende Analyse spricht. „Aber sogar der ADAC sagt es“ zählt nicht.
Der entscheidende letzte Satz „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“ ist grammatikalisch gar nicht mit dem Rest verbunden. Somit bezieht er sich aus meiner Sicht auch nur auf das Thema „abbiegen“ aber nicht auf die lange Liste von entegenkommenden Fahrzeugen auf die man warten muss. Wenn ich ihn aus dem Kontext dennoch so verstehe, dass ich eine Wartepflicht habe, ist "Rücksicht "und „wenn nötig“ sehr … seltsam formuliert, weil ich bei einem Vorrang doch nicht nur „wenn nötig“ zu warten habe. In §8 steht ja auch nicht, dass man bei Rechts-vor-Links nur wenn nötig halten muss. (es ergibt aber total Sinn, wenn ich es so verstehe, dass es eine Betonung des Schutzbedürfnis ist bei einem kritischen Manöver. )
Dazu muss man ja auch sehen: Der Text ist somit mindestens mal nicht sauber und eindeutig… es ist aber ein Gesetzestext, der größtes Interesse hat eindeutig zu sein. Zu doof? eher nicht. Man muss sich ja schon bemühen den Text so zu schreiben, dass der Fußgänger nicht genannt ist. Kann es nicht sein, dass diese vage Formlierung… Absicht war?
Man stelle sich vor da stünde „Insbesondere haben Fußgänger Vorrang“ Erst einmal müsste man noch definieren bei welcher Straße sie denn Vorrang hätten (die Straße in die man einbiegt, so die gängige Interpretation) und wie breit dieser gedachte Zebrastreifen sein soll. Aber wenn das klar ist, würde das heißen, der Fußgänger kann einfach auf die Straße rennen solange keiner geradeaus fahren will. Das kann ja nicht gewollt sein. Denn gerade wenn man §25 noch dazunimmt hat ein Fußgänger auf der Straße ja nun wirklich nichts verloren. Er muss Rücksicht nehmen und sich nur so kurz wie möglich dort aufhalten. Und doch soll es bei der Kreuzung plötzlich anders sein… hm… schwierig miteinander zu vereinbaren.
So muss aber jeder aufpassen. Der Fußgänger weil er da nichts verloren hat und der Autofahrer weil er ein Manöver mit hohem Gefahrenpotential durchführt.
Ich will somit sagen, dass es total sinnvoll ist dass ein Autofahrer ein wenig so tut als HÄTTE der Fußgänger hier Vorrang. Aber der Fußgänger soll das bitte nicht auch denken, sonst gute Nacht; sprich, er soll bitte keinen Vorrang ableiten.
Mag sein, dass ich hier und da etwas überspitzt formuliert habe. Knackpunkt ist aber wohl im jeden Fall:
a) wie verknüpfe ich den letzten Satz mit dem Rest
b) ist das die klarste Art wie man den (angeblichen) Vorrang eines Fußgängers hier beschreiben könnte
c) ist das überhaupt in sich schlüssig (logisch wie vom Geiste, was sonst die StVO schreibt)
Und ich sehe im Gesetzestext bei den drei Punkten einfach keine Grundlage einen Vorrang abzuleiten. Die Begründung auf vielen Seiten, die ich dazu ansah war sogar, dass es bei dem Fußgänger extradeutlich steht, weil er schutzbedürftig ist. Ich würde eher sagen: Wenn er Vorrang hat, warum hat ausgerechnet der schutzbedürftigste alle Verkehrsteilnehmer die undeutlichste Formulierung bekommen?
Gruß,
Malte