StVO Eingeschränktes Halteverbot

Ich habe für ca. 5 Minuten meinen Pkw im eingeschränkten Halteverbot abgestellt und habe in der nahegelegenen Bücherei ein Buch geholt.
Zeichen 286 mit Zusatzschild „von 7:00 bis 20:00“
habe ich nach Meinung der Hostesse nicht beachtert.
Die Zeit „7:00“ war mit einem weißen Klebeband überklebt und nicht oder nur schwer zu entziffern.
Auch die Hostesse hat das gesehen und mir dennoch ein Knöllchen mit 15,00 Euro verordnet.
Auch andere Fahrer haben dort ihren Pkw abgestellt, weil die zeitliche Beschränkung offensichtlich auch für sie aufgehoben war.
Ich habe bei der Stadt Widerspruch eingelegt. Sie teilt mir jedoch mit, daß das Klebeband entfernt worden sei, jedoch die Verwarnung nicht zurückgezogen werden könne.
Wie sehen das meine Leser ?