Moin
Darf eine Straßenbahn in entgegengesetzter Einbahnstraße
fahren ohne das es eine Zusatzbeschilderung gab…
Letztes Jahr wurde mein Auto abgeschleppt , mit der Begründung
ich täte die Schienen blockieren… Aber zu diesem Zeitpunkt,
war die Straße vom wo die Bahn gekommen wäre, eine Baustelle.
Wegen dieser Baustelle, wurde der Schienenverkehr eingestellt
und aus der Straße wurde ein Einbahnstraße.
Ich habe das alles mein Anwalt gegeben und die
Verkehrsbetriebe dessen Gutachter meinte: Die Baustelle wäre
schon fertig gewesen.
Aber laut Beschilderung war es nicht der Fall…
Das ist ohne konkrete Kenntnisse der Örtlichkeit kaum vernünftig zu beantworten.
Es kann durchaus Regeln geben, die nicht beschildert sind. Dass die Tram in der Karlsruher Fußgängerzone 25 km/h fahren darf, steht bspw. auf keinem Verkehrsschild, sondern in einer örtl. Satzung.
Wenn die Bahn einen eigenen Gleiskörper hat, gilt dort die StVO auch nicht unbedingt. Etc.
Im übrigen: Auch wenn es aktuell keinen Linienverkehr gibt, heißt das nicht, dass die Gleise ohne Schienenverkehr sind, Umleitungen, Sonderfahrten oder es gibt in größeren Netzen auch Bau-Straßenbahnen etc. Oder am Gleis selbst soll gebaut werden.
Oder der Platz auf den Schienen wird für Baufahrzeuge oder als Lager gebraucht.
Man müsste also auch umgekehrt fragen, nach welcher Verkehrsregel Du vermutet hast, dass dort nun Parken erlaubt wäre.
Die Sache mit „Baustelle schon fertig“ wirft zudem die Frage nach der Dauer des Parkens auf. Man muss sich bei Parken über mehrere Tage immer vergewissern, ob sich die Rechtslage nicht verändert.
Und wenn man an Stellen, wo man normalerweise nicht parken darf, doch parkt, ohne dass extra Schilder das normale Verbot aufheben, dann tut man das eben auf eigenes Risiko … „Ich dachte, das stört momentan niemand“ ist keine gültige StVO-Regel …