Hallo,
fuhr in eine andere Stadtzum Arzt, wo ich mich nicht auskenne, sondern nur den Weg zum Arzt. An einer Ampel biege ich links ab bin dann auf der Seite, wo der Arzt ist. Hier ist nur 1/2 Std. Parkzeit. Deshalb bin ich auf die andere Straßenseite gefahren. Hier ist ein großes P-Schild. Parten Mo. - Fr. 8 - 18.00 Uhr m. P-Scheibe. Stelle meine Auto dort ab, legte ordnungsgemäß P-Scheibe rein. Es war früh noch dunkel und regnete. Als ich vom Arzt kam, war ein Knöllchen dran, was ich nicht verstand. Ich ging zu einem Laden, fragte den Besitzer, ob man hier parken kann. Er: Ja, aber heute ist Mittwoch, dann erst ab 9.00 Uhr. Er zeigte mir weit entfernt ein V-Schild, wo es ganz klein stand. Das P-Schild dagegen war riesig groß. Da ich aber aus anderer Richtung kam, konnte ich das Schild nicht sehen. Der Sichtbarkeitsgrundsatz sagte, daß mit „einem raschen und beiläufigen Blick“ man alle Schilder wahrnehmen kann. Dann entwickeln sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Kraftfahrer. Habe Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt. Wer kann mir helfen?