StVO neue Geschwindigkeitsbegrenzung

Hallo.
Hab eine Frage zur Änderung von Geschwindigkeitsbegrenzungen: In Ulm auf der B10 wurde von heute auf morgen aus einer 60er eine 50er Begrenzung gemacht und auch gleich der autom. Blitzer umgestellt. Leider hab ich das Schild morgens noch nicht wirklich wahrgenommen und bin dann mit 61 in die Radarfalle gefahren.
Nun die Frage: Gibt es eine Art akzeptierte Übergangs- oder Gewöhnungsfrist, an die man sich in so einem Fall üblicherweise hält? Hab festgestellt, dass es nicht nur mir so ging / geht - da blitzt es im Moment ständig.
Geht zwar „nur“ um 25 EUR, aber so ganz ok find ich das Vorgehen eben nicht.
Gruß / Danke

Hallo,

rechtlich ist daran nicht zu rütteln, es sind keine Übergangsfristen vorgesehen.
Aber viele Städte und Kreise arbeiten aus moralischen Gründen mit einer Übergangsfrist. Deine wohl leider nicht…

Tip:
Leserbriefe in die örtlichen Tageszeitungen und so die Kommune als geldgierig und Abzocker darstellen.
Wenn dann noch mehr aufspringen…wird das eine oder andere vielleicht zurückgenommen.
Aber sachlich dabei bleiben!

MfG

Hans Niemann

Vorschriftzeichen entfalten ihre Wirksamkeit sofort nach der Aufstellung. Eine gesetzliche Übergangsfrist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gibt es nicht. Üblicherweise wird das zwar in den ersten Tagen Kulant gehandhabt, einen Rechtsanspruch hat man aber nicht.

Gruß Crack

Hallo,
es gibt hierfür keine Frist, damit kein Präzedenzfall geschaffen wird. Sonst könnte jeder, der eine für ihn neue Strecke fährt, damit argumentieren, dass er erst dafür eine Eingewöhnungszeit benötigt.
Jeder Fahrer muß damit rechnen, auf geänderte Verkehrsschilder zu stoßen bei Baumaßnahmen, Umleitungen, neu entstandene Gefahrenquellen usw.
Einfach zahlen und weiterhin gute Fahrt.

Hallo,
Nein., so etwas gibt es nicht, da von Verkehrsteilnehmer im §1 StVO ständige Vorsicht verlangt wird. Denken Sie nur mal an die vielen Baustellen 30. Es gibt keine Situationen, wo das Sprichwort “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ mehr zir Geltung kommt, als im Straßenverkehr…
MfG
Mike

Ein Verkehrszeichen, in dem Fall ein Vorschriftszeichen, wird mit der Aufstellung sofort wirksam. Eine Übergangs- oder Gewöhnungszeit gibt es da nicht…
Gegen das Verwarngeld kann man nichts machen, wenn das Schild ordnungsgemäß aufgestellt und erkennbar ist.
Allerdings kann man, sofern man das erste Mal an dem Zeichen vorbeigefahren ist, Widerspruch gegen das Verkehrszeichen als solches einlegen und den „Sinn hinterfragen“, wenn einem sich der Hintergrund der Vorschrift nicht erschließt.
Ich gehe aber davon aus, dass insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung seine Begründung haben wird und im Verwaltungsverfahren von allen anzuhörenden Behörden „abgenickt“ wurde.

Hab eine Frage zur Änderung von Geschwindigkeitsbegrenzungen:
In Ulm auf der B10 wurde von heute auf morgen aus einer 60er
eine 50er Begrenzung gemacht und auch gleich der autom.
Blitzer umgestellt. Leider hab ich das Schild morgens noch
nicht wirklich wahrgenommen und bin dann mit 61 in die
Radarfalle gefahren.
Nun die Frage: Gibt es eine Art akzeptierte Übergangs- oder
Gewöhnungsfrist, an die man sich in so einem Fall
üblicherweise hält? Hab festgestellt, dass es nicht nur mir so
ging / geht - da blitzt es im Moment ständig.
Geht zwar „nur“ um 25 EUR, aber so ganz ok find ich das
Vorgehen eben nicht.

Wird eine Vorfahrtregelung verändert, gilt dies ab sofort. Das Gleiche gilt für alle anderen Veränderungen, auch für Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Die zuständige Strassenverkehrsbehörde kann einen Hinweis geben, muss es aber nicht.

Hallo,

ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass Verstöße gegen eine durch Verkehrszeichen kundgemachte Beschränkung nicht sofort exekutiert werden. Was wäre denn sonst in einer Baustelle? Da kann man ja auch am 1. Tag nicht mit 100 km/h durchhammern, weil’s gestern noch nicht da war.

MfG