StVO wird nicht durchgesetzt

Guten Tag allerseits,

folgende fiktive Situation:

Die Stadt Musterhausen schaltet neuerdings die Straßenbeleuchtung Nachts aus. Die Laternen wurden gekennzeichnet und die Autos müssten daher Nachts das Parklicht einschalten. Genau dies tut aber in dem fiktiven Fall einfach niemand und die Stadt will es auch nicht durchsetzen und kümmert sich nicht drum.

Was könnte man da tun? Die Stadt bzw. das Ordnungsamt kann doch nicht einfach die StVO ignorieren.

Vielen Dank für eure Meinungen!

Gruß

Guten Tag allerseits,

N’Abend,

Die Stadt Musterhausen schaltet neuerdings die
Straßenbeleuchtung Nachts aus.

Wo ist das denn heutzutage noch nicht der Fall…

Die Laternen wurden
gekennzeichnet und die Autos müssten daher Nachts das
Parklicht einschalten. Genau dies tut aber in dem fiktiven
Fall einfach niemand und die Stadt will es auch nicht
durchsetzen und kümmert sich nicht drum.

Das würde bedeuten, dass man beim Vorhaben, länger zu parken, alle 3 Tage die Batterie wieder aufladen müsste oder alle 6 Tage, wenn man jedes Mal ans Einschalten abends und Ausschalten morgens denkt. Das wiederum setzt voraus, dass man dafür die Zeit hat. Also ich kenne viele unzureichend beleuchtete Straßen, wo Autos unbeleuchtet parken. Aber nicht umsonst sind in Rückleuchten ja auch Reflektoren integriert, sodass man ein Fahrzeug auf Grund des eigenen Scheinwerferlichts noch rechtzeitig erkennen sollte.

Was könnte man da tun? Die Stadt bzw. das Ordnungsamt kann
doch nicht einfach die StVO ignorieren.

Was soll es denn machen? Meines Wissens gibt es nicht einmal einen Ordnungswidrigkeitsbestand, welcher das Nichtbenutzen des Standlichts umfasst und einen festen Satz Geldstrafe vorsieht.

MfG,
Marius

die Autos müssten daher Nachts das Parklicht einschalten.

Hallo,
was heisst nachts, eher doch vom Hinstellen bis zum Wegfahren, also bei Manchem auch ne Woche durch im Hellen.
Und die anderen Autos, die gar kein Parklicht haben, stehen dann mit Standlicht.
Pro 5 Autos kommt im Winter woechentlich der ADAC einmal fuer Starthilfe? Oder sollen die Autos hin und wieder mal 30 km um die Doerfer gescheucht werden, um die Umwelt zu versauen und dabei die Batterien aufzuladen? Irgendwie unpraktisch.
Gruss Helmut

nabend,

Irgendwie unpraktisch? :smile:

und das im Rechtsbrett…

grüße
lipi

1 Like

Hallo,

doch es ist in der StVO geregelt, dass Parklicht eingeschaltet werden müsste.

Außerdem geht es mir nicht darum, dass es unpraktisch ist sondern darum, wie man das Ordnungsamt dazu kriegt, dass sie Verstöße ahnden. :wink: Also einfach, welche rechtlichen Mittel es gibt.

Hier der StVO Auszug:

§ 17 Beleuchtung

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Viele Grüße

Danke für die Antworten! :smile:

Sicherlich, sehr unpraktisch aber es geht nun mal ums rechtliche hier und die StVO hat das ganz genau definiert:

§ 17 Beleuchtung

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Was könnte man da tun? Die Stadt bzw. das Ordnungsamt kann
doch nicht einfach die StVO ignorieren.

Doch, das können und dürfen die.
Das Halten an einer Stelle, die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend beleuchtet wird, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen (Parklicht oder Standlicht, es muss eine EIGENE Lichtquelle sein), ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach TBNR 117172 20€ kostet. Kommt es dadurch zum Unfall, ist es immer noch einen OWi nach TBNR 117173 und kostet 35€.

Bei OWis gilt das Opportunitätsprinzip. Sie können verfolgt werden, müssen aber nicht.

(Im Übrigen ignoriert Papa Staat etwa 99,999% aller Ordnungswidrigkeiten, vielleicht auch etwas mehr)

Hallo!

Mal etwas Wortklauberei, der § der StVO spricht hier von „Fahrzeuge,die am Fahrbahnrand HALTEN“, nicht vom parken !

Es wird doch beim Halteverbot deutlich zw. Halten und Parken unterschieden,Halten ist deutlich kürzer,wer länger hält,der parkt.

Komisch nur,das es beim Parklicht/Standlicht um „haltende Fahrzeuge“ geht,obwohl es ja gerade um die stundenlang/nächtelang dort stehenden Fahrzeuge geht. Na,wenn die nicht mal nur parken.

Das es denm Schutzzweck der Vorschrift so nicht entsprechen kann,ist klar,aber warum hat man das sprachlich nicht erfasst ?

MfG
duck313

Oje, das finde ich heftig. Wie wäre denn der Fall, wenn ein Bürger Nachts durch den Ort geht, alle Autos ohne Parklicht fotografiert und alles dokumentiert und das dann anzeigt? Muss das verfolgt werden?

Hallo,

Oje, das finde ich heftig.

Wirklich? Zu wievielen Unfällen und mit welchen Folgen kommt es wegen überhöhter Geschwindigkeit? Und wieviele Fälle werden verfolgt? Wieviele Trunkenheitsfahrten werden verfolgt?..

Wie wäre denn der Fall, wenn ein Bürger Nachts durch den Ort geht, alle Autos ohne Parklicht fotografiert und alles dokumentiert und das dann anzeigt? Muss das verfolgt werden?

Nö, zum Glück muss das nicht verfolgt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html). Aber ich bin mir fast sicher, dass dann jemand Angst vor Verfolgung anderer Art haben muss und sich die nächsten Wochen nicht mehr nachts durch unbeleuchtete Straßen traut.
Die Stadt wird sich hier nicht so in die Nesseln setzen, wenn praktisch null Gefahr besteht. Und sowas hat sicher auch abschrenkende Wirkung auf alle gutmeinenden Wichtigtuer, die meinen jeden vermeintlichen oder auch tatsächlichen Verstoß melden zu müssen. Die kämen dann gar nicht mehr dazu ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen.

Grüße

1 Like

Hallo,

Oje, das finde ich heftig.

Wirklich? Zu wievielen Unfällen und mit welchen Folgen kommt
es wegen überhöhter Geschwindigkeit? Und wieviele Fälle werden
verfolgt? Wieviele Trunkenheitsfahrten werden verfolgt?..

Wie wäre denn der Fall, wenn ein Bürger Nachts durch den Ort geht, alle Autos ohne Parklicht fotografiert und alles dokumentiert und das dann anzeigt? Muss das verfolgt werden?

Nein, denn leider ist diese Art von Dununziation nicht strafbar!

Leider darf man ihn auch nicht verprügeln!

LG
Michael

2 Like

… daß da jemand vor Langeweile nicht in den Schlaf kommt und daher seinem armseligen Hobbydenunziantentum freien Lauf läßt??

RF

3 Like

Mal etwas Wortklauberei, der § der StVO spricht hier von
„Fahrzeuge,die am Fahrbahnrand HALTEN“, nicht vom parken !

richtig.
nur schließt das parken das halten ein, das halten hört nicht auf, wenn man parkt.
das entfernen leichterer fahrzeuge würde ja sonst auch überhaupt keinen sinn ergeben - zum halten entfernen, parken dürften sie?

Hallo.
Die Stadt ist für die Sicherheit im öffentlichen Raum verantwortlich. Was passiert, wenn nachts im Dunkeln ein Fussgänger stürzt, gegen einen Laternenmast läuft o.ä. und zu Schaden kommt? Das Abschalten der Strassenbeleuchtung, die nicht nur für die Fahrbahnen gedacht ist, ist für mein Rechtsverständnis unzulässig.
Was würde mit einem Hauswirt passieren, der in einem Mehrfamilienhaus nachts die Treppenhausbeleuchtung abstellt und ein Mieter zu Schaden kommt? Würden sich die Mieter das gefallen lassen?
Gruss Peter

gehts noch?
hast du keine Hobbies?
Meiner Meinung nach sollte es Gesetze gegen derartiges Denunziantentum geben
Angewidert
Leo

6 Like

Die Stadt ist für die Sicherheit im öffentlichen Raum
verantwortlich. Was passiert, wenn nachts im Dunkeln ein
Fussgänger stürzt, gegen einen Laternenmast läuft o.ä. und zu
Schaden kommt? Das Abschalten der Strassenbeleuchtung, die
nicht nur für die Fahrbahnen gedacht ist, ist für mein
Rechtsverständnis unzulässig.

genau! und der wald müsste nachts abgesperrt werden wegen der vielen bäume! oder auch beleuchtet werden! wie die autobahn auch!

was eine taschenlampe ist, muss ich dir doch nicht wirklich erklären, oder?

2 Like

Mal etwas Wortklauberei, der § der StVO spricht hier von
„Fahrzeuge,die am Fahrbahnrand HALTEN“, nicht vom parken !

Ich hätte nie gedacht, dass ich jemals einen Anwendungsfall für „Mengenlehre“ haben würde. Aber hier ist er!

„Parken“ ist eine Teilmenge von „Halten“.

3 Like

Moin,

hast du keine Hobbies?

Anscheinend nicht.

Meiner Meinung nach sollte es Gesetze gegen derartiges
Denunziantentum geben

Ich habe eine bessere Idee: Mit dem hier verkuppeln:
http://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges
Dann haben beide nachts was Besseres zu tun…
RF

Moin, Heidii,

Die Stadt Musterhausen schaltet neuerdings die
Straßenbeleuchtung Nachts aus. Die Laternen wurden
gekennzeichnet und die Autos müssten daher Nachts das
Parklicht einschalten.

das Wörtchen „müssten“ ist falsch, und das Parklicht ist gleich doppelt falsch, weil durchaus Autos verkauft werden, die kein Parklicht haben.

Die Kennzeichnung, dass eine Laterne nicht durchgängig brennt, ist ein Hinweis. Der Fahrzeughalter kann sich dann überlegen, ob er sein Fahrzeug im Dunkeln stehen lassen möchte.

Gruß Ralf

Oje, das finde ich heftig. Wie wäre denn der Fall, wenn ein
Bürger Nachts durch den Ort geht, alle Autos ohne Parklicht
fotografiert und alles dokumentiert und das dann anzeigt? Muss
das verfolgt werden?

Sonst geht’s Dir aber gut, oder? Wenn aufgrund des Unbeleuchtetsein der Fahrzeuge häufig Unfälle geschähen, wäre das ja noch nachvollziehbar. Wenn dem aber nicht so ist, handelt es sich hier nur um Belästigung der Arbeitenden Bevölkerung (BdAB).

Gruß S