Die USA und das UK haben ziemlich genau definierte Regeln, die festlegen, ob man in einem bestimmten Steuerjahr im jeweiligen Land als „steuerlich ansässig“ gilt oder nicht (oder auch nur teilweise im Falle das „Split Year Treatment“ im UK).
Gibt es ein solches Regelwerk auch für Deutschland? Ich konnte nichts genaues finden mit Ausnahme der 183-Tage Regel. Wodurch ist die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland dann definiert? Lediglich durch einen (temporären) Lebensmittelpunkt?
Was ist in dem Falle, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland nur für, beispielsweise, fünf Monate aufrecht erhalten wird? Selbstverständlich müssen in D erwirtschaftete Einnahmen während dieser Zeit in D versteuert werden.
Was ist, wenn der Lebensmittelpunkt für sieben Monate in D ist? Müssen dann sämtliche Einnahmen während des ganzen Steuerjahres in D versteuert werden, auch wenn 5 Monate im Ausland gelebt/gearbeitet wurde?