Substantial Presence Test (US); Statutory Residence Test (UK); und Deutschland?

Die USA und das UK haben ziemlich genau definierte Regeln, die festlegen, ob man in einem bestimmten Steuerjahr im jeweiligen Land als „steuerlich ansässig“ gilt oder nicht (oder auch nur teilweise im Falle das „Split Year Treatment“ im UK).

Gibt es ein solches Regelwerk auch für Deutschland? Ich konnte nichts genaues finden mit Ausnahme der 183-Tage Regel. Wodurch ist die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland dann definiert? Lediglich durch einen (temporären) Lebensmittelpunkt?

Was ist in dem Falle, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland nur für, beispielsweise, fünf Monate aufrecht erhalten wird? Selbstverständlich müssen in D erwirtschaftete Einnahmen während dieser Zeit in D versteuert werden.

Was ist, wenn der Lebensmittelpunkt für sieben Monate in D ist? Müssen dann sämtliche Einnahmen während des ganzen Steuerjahres in D versteuert werden, auch wenn 5 Monate im Ausland gelebt/gearbeitet wurde?

Geregelt ist das grundsätzlich im § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG: „Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt ha­ben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt wird in §§ 8 und 9 AO definiert.

Der Lebensmittelpunkt ist nur relevant für die Bestimmung des Ansässigkeitsstaats bei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die Steuerpflicht knüpft nicht an diesen Begriff an.

Die 183-Tage-Regel ist auch nur in den DBA enthalten, teilweise mit Unterschieden.

Unbeschränkte Steuerpflicht kann auch im laufenden Jahr entstehen oder aufhören. Trotz bestehender unbeschränkter Steuerpflicht kann das Besteuerungrecht bei einem anderen Staat liegen, wenn ein DBA vorliegt. Umgekehrt kann Deutschland ein Besteuerungsrecht haben, ohne dass unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, wenn die beschränkte Steuerpflicht vorliegt. Bei vorliegender beschränkter Steuerpflicht kann aber das Besteuerungsrecht aufgrund eines DBA bei einem anderen Staat liegen.

Konkret kann man also immer nur dann etwas sagen, wenn man weiß, ob und welches DBA anzuwenden ist, man muss also wissen, welche Einkunftsquelle aus welchem Staat.

Steuerrecht gilt als eher unübersichtlich.