Suche Helmkamera zum Radfahren (Straßenverkehrsaufnahmen)

Hallo,

zum Dokumentieren von Situationen beim Radfahren im Straßenverkehr suche ich eine Helmkamera mit Bildstabilisator. Am besten mit normal- oder mehrbrennweitigem Objektiv, damit Abstände und Dimensionen gut erkennbar und vergleichbar sind. Das Videobild sollte scharf und unverzerrt genug sein, um später ggf. auch vor Gericht als Beweismittel dienen zu können.

Die Kamera sollte eine möglichst lange Aufnahmedauer ermöglichen und SD-Karten mit großer Speicherkapazität beschreiben und auslesen können.

Ich habe bislang zB. an die Crosstour CT9700 gedacht oder die Victure AC700, bin mir aber nicht sicher, da diese Cams ja hautsächlich zum Tauchen vorgesehen sind und evtl. zu „weitwinkelig“ für meine Zwecke. Aber vielleicht kann man sie ja auch in „Normalwinkelmodus“ betreiben. Leider bekommt man nur sehr schlecht Infos und es gibt ziemlich viele Modelle am Markt.

Es wäre schön, wenn mir hier jemand einen guten Tip geben könnte hinsichtlich einer aktuellen Actioncam, die für meine Zwecke geeignet ist.

Beste Grüße
cou-cou

Dir ist schon klar, dass hier der gleiche rechtliche Rahmen wie bei den Dashcams fürs Auto anzuwenden ist?

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Am Fahrrad wurde ich eine Garmin Virb oder die Fly von Cycliq nutzen. Letztere haben (gibt’s für Front und Rückseite) den Vorteil eine richtige Dashcam zu sein, frieren also das Bild ein.

Der Helm ist so ziemlich der ungeeignetste Montagepunkt: der Kopf ist ständig in Bewegung und das Gewicht einer Kamera merkt man deutlich. Sinnvoller ist es, die Kamera an der Sattelstütze oder dem Lenker zu installieren.

Die Wiedersprüche in dieser Argumentation sind dir bewusst? Zur rechtlichen Lage hat @Ifm001 schon etwas geschrieben.
Übrigens kommen die wenigsten Verfahren vors Gericht, die Hoffnung, dass deine vielen Anzeigen dann massig geahndet werden, kannst du dir auch gleich abschminken, die Gerichte haben anderes zu tun.

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Nein, davon weiß ich nichts. Welcher rechtliche Rahmen ist denn da anzuwenden?

Die Kamera zeichnet in einer Schleife auf, die maximal 3 Minuten lang ist. Nur wenn der Nutzer eine Taste drückt oder eine Automatik zum Beispiel einen Unfall registriert, wird die drei-Minuten-Schleife fest abgespeichert.

Eine dauerhafte Aufzeichnung ist nicht gestattet.

Grüße
Pierre

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[quote=„Littlescare, post:3, topic:9472683“]
Die Wiedersprüche in dieser Argumentation sind dir bewußt? Zur rechtlichen Lage hat @Ifm001 schon etwas geschrieben.[/quote]

Welche „Widersprüche“ (übrigens mit i, von wider = gegen) meinst du denn?

[quote=„Littlescare, post:3, topic:9472683“]
Übrigens kommen die wenigsten Verfahren vor Gericht, die Hoffnung, dass deine vielen Anzeigen dann massig geahndet werden, kannst du dir auch gleich abschminken, die Gerichte haben anderes zu tun. [/quote]

Ich hoffe, es wird nicht nötig werden, jemanden anzuzeigen. Nichtsdestotrotz schrammen manche motorisierten Verkehrsteilnehmer (vor allem LKW und Busse) beim Überholen so haarscharf an einem vorbei, daß einem angst und bange wird. Da will ich einfach wissen: „wer war das?“ und mir ggf. weitere Optionen vorbehalten.

Was aber meinst Du mit „die frieren das Bild ein“? Ich möchte möglichst eine Dauer-Filmaufnahme machen, die z. B. nach mehreren Aufnahmestunden die ältesten Filmdaten wieder überschreibt. Ich glaube, das nennt sich „Loop-Modus“. Klar möchte ich auch gute Standbilder haben. Ist es das, was du mit „Bild einfrieren“ meinst? :thinking:

IMHO sollte es spätestens bei so ein Hinweis wie dem meinigen bei jedem alles offensichtlich sein, wenn man nur einem kleinen Augenblick nachdenkt …

Möchtest Du tatsächlich, dass dich jemand mit laufender Kamera verfolgt, nur weil Du in dem Zeitraum einen der Fälle erzeugen könntest, der eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 0,0x% hat?

Ich bräuchte nicht mal ein Gesetz, um so einen Gedanken überhaupt weitere Bedeutung beizumessen.

Aber wenn wer nicht mal eine Suchmaschine nutzen kann: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Und deswegen möchtest Du auch all die anderen 100e (vmtl. deutlich mehr) gegen ihren Willen filmen und das permant speichern? Spatz? Kanone?

Hir bitte das überzählige e einsetzen.

Ich meine den Konflikt zwischen langer Aufzeichnungszeit und der Funktion als Dashcam -> Loop Funktion. Die Fly macht immer 5-Min-Blöcke mit jeweils ca 755 MB. Kannst dir dann ja ausrechnen, wie lange du bei deiner üblichen Fahrtdauer auf die Aufnahmen zurückgreifen kannst und Erfahrungsberichte googlen (Cycling Claude hat zB die Fly ordentlich getestet). Allzu lange ist das bei meiner 64 GB Karte nicht, gerade mal 1 Tag… allerdings fährt auch nicht jeder so viel & lange wie ich :rofl:

Nein, ich meine die Dateisicherung bei einem Unfall (Beweisvideo), die Fly sichert im inicent Mode diese Datei beim schnellen Kippen automatisch.

Ich kenne das, ich fahre, wie schon geschrieben, viel & lange Rad, auch Bundesstraßen, meist ohne Kamera. Anzeigen kann man problemlos ohne Filmaufnahmen (Ort, Kennzeichen, Uhrzeit und als Bonus Fahrzeugtyp reichen vollkommen).

Bist du Stadt- oder Landradler?

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Sowohl, als auch. Warum? Gefährliche Situationen erlebe ich meistens eher in den Randbezirken der Stadt bzw. auf dem Land, wo kein Radweg vorhanden ist und tendentiell schneller gefahren wird. Die Motorisierten meinen dort offenbar, die Benutzung der Straßen sei ihr alleiniges Recht.

Ok, danke, da steht aber auch: „Anders verhalte es sich nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass die Aufnahmen den rein privaten Bereich bis zum Löschen der Daten nicht verlassen werden; in diesem Fall sind keine datenschutzrechtlichen Belange betroffen.“

Wenn es ist, wie Littlescare sagt, wovon ich inzwischen ausgehe, wäre die Aufzeichnung nur für mich rein privat, sozusagen als „Gedächtnisstütze“ (denn es ist schon eher schwierig, sich in einem Streßmoment Kennzeichen und Automarke/Modell zu merken). Mit der Kamera kann ich mich komplett darauf konzentrieren, einen Unfall zu vermeiden und dann später in Ruhe das Material sichten, sowie, falls indiziert, mit den entsprechenden Infos zur Polizei gehen. Nur im Zweifelsfall könnte ich dann, falls nötig, das Videomaterial als Evidenz vorlegen. :thinking: :sunglasses:

[quote=„Ifm001, post:7, topic:9472683, full:true“]Und deswegen möchtest Du auch all die anderen 100e (vmtl. deutlich mehr) gegen ihren Willen filmen und das permant speichern? Spatz? Kanone?[/quote] Solange ich jene Videos nur privat und solange wie nötig speichere, also nicht veröffentliche, ist gemäß den Infos auf der ADAC-Seite datenschutzrechtlich alles im grünen Bereich. :face_with_monocle: :sunglasses:

Können das alle aktuellen Action-Cams? Oder welche Kamera speziell meinst Du? Sind die zum Tauchen geeigneten Cams auch im Straßenverkehr geeignet? Worauf sollte ich achten? Hast Du einen Camera-Tip für mich?

Das hat sich eine Dame auch gedacht, deren Fall dann in München verhandelt wurde. Letzten Endes wurde sie dann zu einer Geldbuße verurteilt. Link

Grüße
Pierre

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Ich meinte keine spezielle Kamera, sondern wollte nur den rechtlichen Rahmen beschreiben, mit dem Kameras im öffentlichen Raum eingesetzt werden dürfen.

Befestigung an Rahmen oder Lenker und/oder Sattelstütze, Bildstabilisierung, lange Akkulaufzeit, kurzer Loop.

Nein, das tut mir leid. Ich brauche solche Kameras weder im Auto noch am Fahrrad. Ich habe allerdings eine längere Zeit solche Kameras fürs Auto verkauft und verbaut.

Grüße
Pierre

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@Pierre

Ok, danke für den Hinweis. Da steht aber auch:

„Durch die Nachschau (im) entsprechenden Register kann ein Autokennzeichen an einem bestimmten Fahrzeug und somit einer bestimmten Person als Halter zugeordnet werden. Dies ist hier letztendlich auch durch die Polizei erfolgt. Die Halterin bzw. Fahrerin konnte ermittelt werden; der Schaden ist reguliert worden.“

Der entstandene Schaden dürfte bei weitem höher gelegen haben als das Bußgeld für die Dame mit den Dashcams. Und die unfallflüchtige Person konnte ermittelt werden. Das ist doch besser, als wenn so jemand unbehelligt davonkommt, meine ich. :blush:

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Aber was würde es Dir nützen, wenn Du 150 € Bußgeld bezahlen würdest, der Autofahrer für den mangelnden Abstand zu Dir aber nur 30 €?

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@Pierre Wenig. Ja, da ist was dran. Ich würde der Polizei dann eben nur die mir bekannten Daten vorlegen. Der beschuldigte Fahrer würde dann ggf. das Gegenteil behaupten. Stünde dann Aussage gegen Aussage und die Anzeige führte zu gar nichts? :thinking:

Ich will mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, den Ausgang eines solchen Vorgangs vorher sagen zu wollen.

Aber spätestens wenn der Autofahrer Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt und einen Beweis sehen möchte, könnte der Radfahrer in einer Zwickmühle stecken.

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Grundsatz bei der Interpretation von Texten: „Beachte den Kontext“

Weil ich ein Landei bin und meine folgenden Tips in der Stadt möglicherweise nicht oder nur unter Gefährdung der eigenen Gesundheit umzusetzen sind. Eigentlich finde ich, dass es in der letzten Zeit mit der Überholerei besser geworden ist, aber ich kann mich auch irren, da ich teilweise zu unmöglichen Zeiten fahre.

Mein Tip: mach dich breit, nutz den dir zustehenden Raum aus, dazu gehört, nicht äußerst rechts zu fahren. Falls möglich, auch dir Zeiten mit niedrigeren Verkehrsaufkommen. Und auch wenn schwarze Kleidung legal ist, bunt geht auch und ist vor allem an bewaldeten Stellen besser sichtbar
Keine Kopfhörer (wären aber bei geringer Lautstärke auch ok), immer mal hinter dich schauen. Besser auch bei Tageslicht das Rücklicht einschalten. Locker bleiben, verkrampft eiert man viel mehr. Lieber mal eine Pause einlegen und durchschnaufen.
Falls du noch nicht allzu lange viel fährst, irgendwann kommt eine Gewöhnung an die Situation, dann ziehst du automatisch in deinen Schutzstreifen rechts rüber.

Anzeigen wg. zu knappem Überholabstand bringen leider nicht allzu viel. Da könnte ich nach jeder Fahrt eine Handvoll schreiben, die Zeit ist mir aber zu wertvoll, in den Genuss kommen nur noch die 5-cm-Überholer.

Keep on riding!

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Diese Anforderung verstehe ich nicht. Die beiden Cams, die du in deiner Frage nennst, haben ein starkes Weitwinkel-/Fischaugenobjektiv, angeblich mit einem Winkel von 170° bei der Crosstour. Ich sehe das eher als Vorteil für den angedachten Zweck. Meine Kamera hat einen Winkel von 150°, da ist oft nicht das im Bild, was mich interessiert. Was stört dich daran? Warum sollten solche Aufnahmen nicht als Beweis akzeptiert werden?

Wenn du ohnehin die ganze Zeit aufzeichnen willst, dann tut es eine der genannten Kameras vollauf, vielleicht auch ein günstigeres Modell derselben Reihe. Wenn man auf Straßen, geteerten Radwegen und Feldwegen ohne allzuviel Schlaglöcher unterwegs ist, braucht man auch nicht unbedingt einen hochwertigen Bildstabilisator. Wichtig ist doch nur, dass Kennzeichen im Nahfeld erkennbar sind.

Ich bin übrigens seit drei Jahren fast immer mit einer billigen Kamera am Lenker unterwegs, mache damit allerdings nur Standfotos im Zeitraffermodus. Noch nie wurde ich angehalten, um zu kontrollieren, ob ich damit verbotenerweise Dauervideos mache.

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