Re^5: suche ritterschwert
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_…
Schwerter sind wohl
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,
Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt
sind.
also Waffen!
In den Anlagen wird genauer drauf eingegangen, welche Waffen erlaubnispflichtug sind und welche sogar ganz reusfallen (Spielzeug-Luftdruckdinger mit geriner Energie und -aus welchen Gründen auch immer- Armbrüste…ich vermute eine Liebhaberei eines Politikers)
für unsichere gibts (5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie
er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage
2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt
sind
auch Besitzer von Waffen.
also würde ich allen Schwertbesitzern raten, macht eine IG auf und wendet euch ans Ordnungsamt. Vielleicht haben die aber auch schon nähere Infos.
Es gelten zumindest hinsichtlich Aufbewahrung und dem „Nichtmitnehmen auf Veranstaltungen“ dieselben Regelungen wie für allseits bekannte meldepflichtige Waffen. Das ganze GEsetz ist sehr schuswaffenlastig, daher muss man es schon genau durchforsten oder sich für eine nicht-Waffenalternative entscheiden. Insbesondere wenn man das Ding nicht nur besitzen sondern gar führen will.
Die Neufassung des Waffengesetzes geht dagegen ausführlich auf die verschiedenen verkürzbaren Messer (Spring, Butterfly etc) ein udn auf alles wo sich ein Messernoch drin verberegen kann (Jamesbondspielzeug), da diese insbesonder verboten wurden.
Erlaubt bzw. mit dem kleinen Waffenschein, oder von dem Gesetz ausgenommen belegt wurden allerdings nur verschiedene Arten von (mindergefährlichen???)Schußwaffen, von Hieb- und Stichwaffen ist in der entsprechenden Anlage nichts aufgeführt, weshalb man für Schwerter evtl gar den Großen Waffenschein oder zumindest eine Waffenbesitzkarte braucht (sofern man damit nicht im Wald LARPen will).
So hab ich es jedenfalls verstanden und mich für meinen Bedarf für eine Dekowaffe entschieden.
Gruß Susanne
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