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Hallo zusammen,

ich arbeite in der Logistik eines mittelständischen Unternehmens und habe größenteils mit ausländischen Spediteuren zu tun, die nur gebrochenes Deutsch und/oder Englisch sprechen.
Da ich aufgrund unserer FCA-Incoterms immer wieder auf Unverständnis bei der CMR-Abwicklung stoße, möchte ich nun folgenden Gesetzestext in mehrere Sprachen übersetzen lassen, um somit den verwunderten, teilweise sogar verärgerten LKW-Fahrern endlich ordentliche Aufklärung bieten zu können.

Der Spediteur führt gemäß § 454 HGB die Transporte nicht durch, sondern besorgt die Güterversendung.
Damit ist nicht die Durchführung des Transports die Tätigkeit des Spediteurs, sondern das Besorgen, das heißt die Organisation der Transporte. Die Beförderung erfolgt durch die Frachtführer.

Kennzeichnend ist auch, dass der Spediteur die Besorgungsfunktion im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen (des Versenders) ausführt.

& 454 Abs. 3 HGB stellt aber klar, dass ein Speditionsvertrag auch dann vorliegt, wenn ein Vertrag vom Spediteur im Namen des Versenders geschlossen wird.

Der Spediteur handelt gegenüber dem Frachtführer im eigenen Namen. Das heißt, dass er den Frachtvertrag in seinem Namen schließt. Aus diesem Grund tritt der Spediteur im Frachtbrief als Absender auf. 

Kann mir jemand diesen kursiven Text in wahlweise Polnisch, Bulgarisch, Russisch, Ungarisch, Litauisch, Estnisch, Tschechisch oder Französisch übersetzen?

Eine rumänische Übersetzung eines Muttersprachlers habe ich bereits :smile:

Im Voraus besten Dank!
C.W.

Sie wünschen eine professionelle Dienstleistung. Sicherlich werden professionelle Dienstleister eine solche gerne für Sie erbringen.

Vielen Dank für diesen überaus hilfreichen Tipp. Wenn ich allerdings eine professionelle Dienstleistung suchen würde, hätte ich mich an professionelle Dienstleister gewendet.

Hier bei „wer-weiss-was“ frage ich lediglich, ob irgendwelche Mutter/Fremdsprachler Lust darauf haben mir weiter zu helfen, indem sie mir einen kleinen Text übersetzen.
Es soll solche Leute geben, habe ich mir sagen lassen!

Moin,

Vielen Dank für diesen überaus hilfreichen Tipp.

der Rat war aber wirklich gut!

Wenn ich
allerdings eine professionelle Dienstleistung suchen würde,
hätte ich mich an professionelle Dienstleister gewendet.

Trotzdem solltest Du Dir überlegen solche Dienste in Anspruch zu nehmen, denn zum einen wird für solch einen kurzen Text sicher keine exorbitante Summe gefordert und zum anderen sind Texte die §§ enthalten besser von Fachmenschen zu übersetzen, damit es keine fatale Missverständnisse gibt.

Hier bei „wer-weiss-was“ frage ich lediglich, ob irgendwelche
Mutter/Fremdsprachler Lust darauf haben mir weiter zu helfen,
indem sie mir einen kleinen Text übersetzen.
Es soll solche Leute geben, habe ich mir sagen lassen!

Selbst Muttersprachler können selten juristische Texte sinngebend übersetzen

Zum Schutz Deiner Fahrer solltest Du etwas Geld in die Hand nehmen.

Gandalf

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Hallo,

Kann mir jemand diesen kursiven Text in wahlweise Polnisch,
Bulgarisch, Russisch, Ungarisch, Litauisch, Estnisch,
Tschechisch oder Französisch übersetzen?

Geh auf www.proz.com und schreib das als Auftrag aus.

Gruß

Petra

Das ist ja wohl dreist! Es ist ein Unterschied, ob man mal eben einen Satz aus der E-Mail an die Gastfamilie übersetzt, oder einen juristischen Text, der ganz offensichtlich im geschäftlichen Bereich eingetzt wird.

Petra

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Absolute Zustimmung
Hallo,

Selbst Muttersprachler können selten juristische Texte
sinngebend übersetzen

das stimmt allerdings. Ich wollte, als ich studiert habe, nebenbei dolmetschen und übersetzen, und weil ich immer gefragt wurde, ob ich vereidigt bin, dachte ich mir, „mach das mal!“

Das Landgericht verlangte dann von mir eine (vom Gericht selbst abgenommene) Prüfung über „Kennnisse der juristischen Terminologie und Denkweise“. In der Prüfung hatte ich dann unter anderem einen Text zurück ins Deutsche zu übersetzen, und ich schwör’s: wenn ich nicht aufgrund des Textes hätte ahnen können, worum es geht, wäre es mir nicht möglich gewesen, ihn richtig zurückzuübersetzen, so schlecht war die „Vorlage“.

Die erwähnte Prüfung reicht übrigens ab 2015 nicht mehr aus:
"Für den Antrag zur Beeidigung genügen erfolgreich abgeschlossene Hochschul-, Fachhochschul-, IHK- oder staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen. Die dazugehörigen Zeugnisse sind entweder im Original oder in öffentlich beglaubigter Kopie dem Antrag beizufügen. Öffentliche Beglaubigungen der Urkunden nehmen sowohl Notare als auch Kommunalverwaltungen vor.

Darüber hinaus muss der Dolmetscher/Übersetzer fundierte Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nachweisen. Auch hier sollen Zeugnisse oder Bescheinigungen genügen. Wichtig ist allerdings, dass die Lehrveranstaltung mit einer Prüfung abgeschlossen worden ist. Im Rahmen der Sprachmittlerausbildung dürfte dies hinreichend mit dem Schwerpunktfach Recht nachgewiesen sein, allerdings unter der Voraussetzung, dass eine entsprechende Prüfung abgelegt worden ist. Dabei ist erforderlich, dies näher zu erläutern. Notfalls ist die damals zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Studien- und Prüfungsordnung, aus der sich Art und Umfang des vermittelten Stoffes und die abgelegten rechtssprachlichen Prüfungen ergeben, nachzureichen. Das Landgericht Hannover stellt in seinem Merkblatt klar, dass die bloße Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Intensivkursen ohne qualifizierte Abschlussprüfung nicht ausreicht."
(http://www.bn.bdue.de/Beruf/neues_beeidigungsrecht_n…)

Das für den UP, der denkt, dass irgendwelche Paragraphen „mal eben so nebenbei“ übersetzt werden …

Gruß
Christa

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Noch absoluter Zustimmung
Hallo.

Ich habe selbst versucht, ein paar ähnliche Texte in meine Muttersprache zu übersetzen. Ich habe es nicht korrekt geschafft. Die Fehler, die ich machte, hätten im schlimmsten Fall meinen Auftraggeber in schwierige juristische Probleme setzten können.

Beste Grüsse, mit Warnung,
TR

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Hi,

das versteht doch selbst auf Deutsch kein LKW-Fahrer. Was soll sowas?

Gruss
K

Es geht ja nicht darum, dass ein LKW-Fahrer den Text zu 100% versteht, sondern darum, dass er sieht, dass es diese Vorschrift gibt. Die Allermeisten von Ihnen kommen sich nämlich schlicht und ergreifend verarscht vor, wenn ich ihnen den Speditionsnamen ins Absenderfeld schreibe.

Ich habe, wie bereits erwähnt, den Text von einem gebürtigen Rumänen (gelernter Schlosser btw) übersetzen lassen und anschließend auch mindestens drei verschiedenen rumänischen LKW-Fahrern vorgelegt, die wohl auch (grob) die Kernaussage verstanden haben und letztendlich ohne Murren ihr CMR entgegengenommen haben.

Die angebliche Dreistigkeit meiner Anfrage kann ich übrigens nicht nachvollziehen. Ich bin einfacher Angestellter und möchte lediglich die Information, die ich jedem deutschen Fahrer mündlich mitteilen kann, auch unseren ausländischen Fahrern übermitteln können.

Hi,

dies ist ein Forum wo wir als Privatleute Informationen austauschen. Hier ist jeder gerne bereit zu helfen wenn Du gesagt hättest „Die Klos bei uns sind so schlecht ausgeschildert, dass die Fahrer immer bei mir ins Büro stolpern. Was heisst „Die Toiletten sind hintem im Hof links“ auf…“

Aber für die Übersetzung solch offensichtlicher Fachtexte zum kommerziellen Gebrauch ist dieses Forum nicht da. Auch ist das dringend in Deinem eigenen Interesse, denn irgendwann wunderst Du Dich warum Dich die litauischen Fahrer immer so komisch angucken wenn sie den Zettel lesen. Und irgendwann stellst Du fest, dass hier ein Scherzbold „…und ausserdem hat der Typ der Dir diesen Zettel gegeben hat einen ganz kleinen …“ in den litauischen Text geschrieben hat.

Gruss
K

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Servus,

Die angebliche Dreistigkeit meiner Anfrage kann ich übrigens
nicht nachvollziehen.

der Text ist konzentriert voll mit Fachbegriffen, die auch deswegen besonders fummelig sind, weil sie in den jeweiligen Zielsprachen teils überhaupt nicht, teils mit (geringfügig oder sehr) anderer Bedeutung existieren. Übersetzen von Rechtstexten schließt immer auch mehr oder weniger umfassende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen in den Ländern mit ein, in denen Quell- und Zielsprache Amtssprache sind; anders lässt sich nicht beurteilen, ob es die einzelnen Begriffe in der Zielsprache gibt und falls nein, ob im gegebenen Kontext mit einem ungefähr analogen Begriff gearbeitet werden kann oder ob ein Begriff dafür „freihändig“ entwickelt werden muss, bei dem wiederum gewährleistet sein muss, dass er in der Zielsprache nicht schon mit anderer Bedeutung belegt ist, sondern tatsächlich das beschreiben kann, was in der Quellsprache gemeint ist.

Ein nicht auf Rechtstexte aus kaufmännischem Zusammenhang spezialisierter Übersetzer lehnt diesen Auftrag ab, wenn er seriös arbeitet.

Ein entsprechend spezialisierter Übersetzer wird den Text kurz anschauen und dann gleich sehen, dass er hier kein Angebot auf der Grundlage der üblichen Wortpreise machen kann. Selbst wenn er die benötigten Begriffe bereits in seinem Thesaurus hat und/oder über die nötigen Fachlexika verfügt - von beidem darf man bei einem Spezialisten ausgehen - muss er dennoch Satz für Satz inhaltlich prüfen, ob die einzelnen Begriffe im vorgegebenen Kontext eindeutig und klar sind. Wenn er beim vorliegenden, tatsächlich nicht besonders voluminösen Text mit einem üblichen Wortpreis von vielleicht 15 … 18 Cent kalkuliert, macht er einen Fehler - insbesondere auch deswegen, weil sein Honorar hier nicht bloß die Fachlexika, sondern auch die Berufshaftpflichtversicherung bedienen muss und weil er letzterer im Zweifelsfall nachweisen muss, dass er nicht grob fahrlässig gearbeitet hat, wenn mal was passiert: Eine vernünftige Dokumentation der Bearbeitung eines solchen Textes ist nochmal ein extra Arbeitsgang.

Du bist hier aber nicht allein, insofern ist das keine besondere „Dreistigkeit“: Das ganze Metier der Sprachmittler leidet darunter, dass die Entscheider bei den Auftraggebern in der Regel die Leistung nicht beurteilen können, so dass der Wettbewerb ganz über die Preise abläuft - mit verheerenden Folgen. Im vorliegenden Fall geht maximal mehr oder weniger viel Geld kaputt, aber stell Dir mal vor, ein kurzer, knapper Text zur Handhabung einer Omnibus-Bremsanlage bei längeren Passabfahrten enthält an entscheidender Stelle ein paar nach Gefühl übersetzte Begriffe: Dann kann es leicht ein Dutzend Tote geben.

Jemand, der einen viele Seiten umfassenden Werbetext für den Online-Auftritt eines Maschinenbauers „mit Links“ aus dem Ärmel schüttelt, wird sich an dem vorliegenden Text unter Umständen die Zähne ausbeißen.

Schöne Grüße

MM

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Der Vergleich mit der Omnibus-Bremsanlage ist doch absurd, aber das weißt du hoffentlich selbst.
Aber ich sehe schon, dass hier niemand wirklich versteht, was ich genau will.
Deshalb klinke ich mich jetzt aus.

Dennoch danke für die wenigen hilfreichen Beiträge!

Unverständis sorum und sorum
Servus,

Aber ich sehe schon, dass hier niemand wirklich versteht, was
ich genau will.

es könnte sein, dass Du selbst das nicht verstehst (eventuell, weil Du vielleicht keine Fremdsprache sprichst oder schreibst): Du willst, dass andere Sprachen genauso funktionieren wie das Deutsche, und dass andere Länder das deutsche BGB 1:1 übernehmen - dann wäre nämlich die Übersetzung Deines Textes ein Klacks.

Annähernd gelungen ist die Vereinheitlichung zwar nicht der europäischen Sprachen, aber immerhin des Zivilrechtes in großen Teilen des europäischen Kontinents dem Kaiser der Franzosen Napoleon Bonaparte. Sein Beispiel zeigt, dass man andere Länder zuerst unterwerfen muss, wenn man ihnen ein einheitliches Zivilrecht diktieren will. Das hat zuletzt in den 1940er Jahren nicht besonders gut geklappt - ja, und deswegen braucht man halt für Rechtstexte professionelle Übersetzer.

Ich gebe Dir mal ein Beispiel aus dem Text, den Du vorgelegt hast: Im Französischen heißt „Frachtführer“ = „transporteur“. Und Spediteur? Heißt „transporteur“. Und nu?

Schöne Grüße

MM

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Hallo Clemens,
dein Anliegen ist in zweifacher Hinsicht problematisch.

a) Der Text erfordert eine professionelle Übersetzung aufgrund seiner inhaltlichen Komplexität.
b) Die www-Community will keine kommerziellen Dienstleistungen für lau erbringen.

Offenbar unterschätzt du Punkt a, so dass du Punkt b nicht einsehen kannst, da du die Übersetzung für einen Klacks hältst.

Doch wenn eure IT-Abteilung Probleme mit der Datenbank hat, wird sie sicherlich nicht erwarten, dass jemand aus dem www-Technikbrett mal eben mit ein paar Arbeitsstunden die Softwareprobleme löst.

lg Hahu

Hallo Clemens,
kurz zu „Geh auf www.proz.com und schreib das als Auftrag aus.“:
Von Proz.com würde ich abraten. Das ist eine offene Plattform für alle möglichen Übersetzer. Manche haben gar keine Erfahrung in diesem Bereich. Wende dich am besten an einen beeidigten Übersetzer. Beeidigte Übersetzer sind seriös und zuverlässig. An deiner Stelle würde ich mir ein paar Webseiten aussuchen. Für Polnisch empfehle ich http://krstext.com/. Es gibt aber viele andere Übersetzer. Einfach „beeidigter Übersetzer Deutsch-Zielsprache“ bei Google eingeben und los geht’s!
Viele Grüße
kakis