Suizid eines Terroristen – hat die sächsische Polizei wieder alles richtig gemacht?

Benenne sie. Hier ist nicht das Ratebrett.

Hallo ElBuffo,

mir geht es darum, dass keine Erkenntnisse mehr aus Vernehmungen gewonnen werden können.

Dass der Gefangene in den Hungerstreik getreten ist und in der Zelle randaliert hat, zeigt für meine Begriffe, daß er mental nicht sehr stark war. Der hätte wahrscheinlich im Verhör gesungen wie eine Nachtigall.

Gibt es eigentlich in Sachsen noch keine Videokameras?

So, jetzt habe ich meine Inkompetenz wieder mal genügend zur Schau gestellt.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

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Zugegeben: Es ist eher eine Annahme. „Glaube“, zweckgerichtet, wenn Du willst. Detailliertere Angaben würden voraussetzen, dass ich die Gesetzeslage im Detail kenne. Bedaure, passe :relieved:. Aber das Ordnungsrecht ist im Prinzip überall gleich. Es gilt: Regel - Ausnahme - Sonderregel. Aber sicher hast Du recht. Genaues zu wissen wäre schon hilfreich. Aber hier ins Detail? Wie denn das? Zeit ist Geld…

Aber NEIN. Es gilt stets nur das Gesagte (Respekt). Kein Spekulieren oder Unterstellen bitte.

Auch darüber hinaus bestand für dessen Leibeswohl unverändert Gefahr im Verzug.

Gruß mki

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Du hast Recht. Ich meinte die Vorfälle in Clausnitz.

Gruß, HJS (nach Diktat verreist)

Bei dieser Gelegenheit und an dieser Stelle: Deine Virtuosität, permanent Onlineseiten aus dem Ärmel zu ziehen ist RIESIG. Ganz großen Dank.

Beste Grüße mki

So sehe ich das auch.

Daher hatte ich es verlinkt.

Zustimmung.

http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11616-Saechsisches-Untersuchungshaftvollzugsgesetz#p49

(2) Nrn.1-4 wurden wohl durchgeführt. 5+6 unterblieben.

http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11616-Saechsisches-Untersuchungshaftvollzugsgesetz#p52

Die Einschätzung aber, ob eine Suizidgefährdung vorliegt, ist Sache der Psychologin, auf deren fachliches Urteil sich der Anstaltsleiter verlassen muss. Es sei denn, dass Gefahr im Verzug ist und so etwas vorläufig angeordnet werden muss, weil der Häftling plötzlich austickt.

Aus der WELT:

Die Psychotherapeutin Maja Meischner-Al-Mousawi ist in der JVA Leipzig
für Suizidgefährdete zuständig. Leider befinde sich Frau Meischner
derzeit im Urlaub und ist auf Anfrage nicht zu sprechen, sagt ihre
Assistentin. Auch die Leiterin des Kriminologischen Dienstes,
Diplom-Psychologin Sylvette Hinz, reagiert nicht auf eine Anfrage der
„Welt“.

Ja, ist wahrscheinlich ein (Ab)„Tauchurlaub“, den sie sich gerade (aus nachvollziehbarem Grund) gönnt. Von der Homepage des kriminologischen Dienstes

Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Maja Meischner-Al-Mousawi.
Arbeitsschwerpunkte

Suizidprophylaxe Qualitätssicherung Sicherungsverwahrung
Beruflicher Werdegang

seit 2010 Mitarbeiterin des Kriminologischen Dienstes Sachsen
2014 Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
2010 - 2011 Psychologin im Justizvollzugskrankenhaus der JVA Leipzig
2005 Promotion zum Dr. rer. nat. an der Universität Leipzig
Seit 2001 Psychologischer Dienst in der JVA Leipzig
2000 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Klinik und Poliklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Medizinische Psychologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
1991 - 1998 Studium der Psychologie an der Universität Leipzig

Es wurde auch schon bemängelt, dass sie keine Erfahrung mit Terroristen habe. Wie auch? Soviele rennen nun mal nicht herum. Aber ein anderer hat sie

Hauptberuflich leitet Nagel die JVA Stuttgart-Stammheim, in der mehrere
Terrorverdächtige inhaftiert sind. Entsprechend habe er Erfahrung mit
Tatverdächtigen dieser Art und sei überrascht gewesen, als er vom Suizid
al-Bakrs erfahren habe: „Ich war schon sehr überrascht. Selbst für mich
ist das ungewöhnlich.“ Denn Terrorverdächtige muslimischen Glaubens
neigten in der Regel nicht zu Gewalttätigkeit oder Selbstmord: „Ihr
Glaube verbietet den Suizid“, sagt Nagel.

Okay, aber der ist dann eben auch wieder kein Psychologe.

Ja, wäre er mit anderen Gefangenen in Kontakt gekommen, hätte das durchaus übel enden können.

Gruß
vdmaster

Danke für die Blumen, aber man muss nur mal danach gurgeln. In dem Fall wusste ich aber auch, das es ein Gesetz bzgl. des Justizvollzugs geben muss. Und da braucht es nicht mehr als drei Suchbegriffe in der richtigen Kombi :wink:.

Laut SPON fand um 19.30 Uhr eine Kontrolle statt, 19.45 Uhr hatte sich der Betreffende bereits erfolgreich suizidiert. Wie sollte Deiner Meinung nach eine zureichende Kontrolle aussehen?

Doch. Aber nicht legal in der Zelle während der Untersuchungshaft.

Natürlich wäre Vieles einfacher, wenn man das Recht jederzeit beugen könnte, wenn es Deiner Meinung nach offensichtlich notwendig ist.

Sachsen hat sich blamiert (Staat, Polizei, Justiz, … eigentlich alle), Schuldige haben wir zumindest genug um jede Gegengewalt wenn schon nicht zu legitimieren so doch wenigstens zu verdrängen.

Und das sagt ein Strafvollzugsexperte dazu: http://www.sueddeutsche.de/panorama/tod-von-dschaber-al-bakr-hier-ist-offensichtlich-eine-kette-von-fehlern-passiert-1.3203652

:paw_prints:

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Hallo Leute, sehen wir die ganze Sache doch mal positiv. Ein Selbstmord ohne Attentat !

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[…]… was sind wir für eine Gesellschaft geworden …was hat diese Regierung aus Deutschland gemacht…
Mittlerweile ist ein Terrorist, ein Selbstmordattentäter mehr wert wie ein Gesetzeshüter der täglich für uns in der vordersten Front steht, sich von allen Nationen anspucken lassen muss … keinen Rückhalt von ganz oben bekommt … […]

[Beitrag editiert - www Team]

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Hallo,

immerhin einmal jemand, der sich mit dem Strafvollzug auskennt. Leider sind seine Schlussfolgerungen falsch oder (ich befürchte es fast) die SZ zitiert ihn nur teilweise.

Eine offenbar ebenfalls sachkundige Replik aus den Leserzuschriften:

Lieber Herr Maelicke, das ist argumentativ
nicht gerade überzeugend. Nur weil Herr al-Bakr möglicherweise ein
schreckliches Selbstmordattentat begehen wollte, heißt das doch nicht,
dass er immer und unter allen Umständen suizidgefährdet war. So
wahnsinnig viel Aufmerksamkeit hätte er mit einem leisen Suizid in einer
JVA ja nicht erzeugt (wenn die Medien heute nicht eine Riesengeschichte
draus machen würden). Dass man sich mit einem T-Shirt erhängen kann,
stellt jetzt auch kein Meisterwerk der Ingenieurskunst dar, für das man
diverse Hilfsmittel benötigt. Zudem ist zwar wohl richtig, dass es bei
der Einlieferung Sonntagnacht keinen Dolmetscher gegeben hat. Die stehen
aber auch nicht nachts vor der JVA Leipzig Schlange und warten auf die
Einlieferung von ausländischen Gefangenen. Bekommen Sie nachts einen
Dolmetscher für beliebige Sprachen organisiert? Na also. Am nächsten Tag
hat ja wohl ein übersetztes Gespräch mit der Psychologin stattgefunden.
Und gegen das Votum einer Psychologin darf ein Anstaltsleiter auch
keine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum anordnen.
Wie sollte diese Maßnahme denn rechtmäßig sein? Schade, da hatte ich mir
von einem ausgewiesenen Vollzugsexperten doch deutlich mehr erwartet.

Ich hatte bereits auf die Gesetzeslage verwiesen.

Ja, es gibt noch bessere Sicherungsmaßnahmen bis hin zur Fesselung. Nein, auch für einen „Suizidbomber in spe“ gibt es keine Sondergesetze. Ja, der Anstaltsleiter - sogar der zuständige Schichtleiter - kann vorübergehend die Sciherungsmaßnahmen erhöhen, falls es akutell nötig wird. Darauf gab es aber keinen Hinweis. Die Psychologin hatte die Gefahrenstufe an dem Tag noch abgesenkt, woraufhin die Kontrollquote von ursprünglich 15 min auf 30 min erhöht wurde. Hierzu der von Dir angeführte Experte:

Es gibt keine hundertprozentige Prognose über zukünftiges Verhalten durch Experten. Das ist immer eine Risikoentscheidung.

Ansonsten, sorry, nur Geplapper über „Sondersituation“. Soll die Folge nun ein Sondergesetz werden mit tiefgreifender Sondergerichtsbarkeit und steten Eingriffen in die Menschenrechte wg. besonderer Tätergruppe? Es kommt doch nicht von ungefähr, dass es diese Vollzugsgesetze hierzulande gibt, bei denen der Staat schon ans Limit geht ohne zeitgleich die Menschenrechte über Gebühr zu negieren.

Der Rest ist einfach nur „hätte, hätte, Fahrradkette“.

Fehlt nur noch, dass der (durch solche Artikel) aufgeheizte, pöbelnde populus „Volksverräter“ in Richtung sächs. Justiz skandiert. Kenntnisbefreit und verführt zum Schaum vor dem Mund.

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Das ist eine Feststellung aus der ich erstmal überhaupt keine Schuld eines Beteiligten ableiten kann

Ich nehme an, dass Du keine Vorstellungen vom Knastalltag hast. Dass da Leute randalieren und gerade auch solche aus anderen Kulturkreisen für uns vollkommen unverständliche weil unverhältnismäßige Dinge tun, ist da eben an der Tagesordnung. Klar, grundsätzlich ist da jeder irgendwie suizidgefährdet. Oft sind es die Anwälte, die gegen entsprechende Behandlung vorgehen. Dann noch die Vorstellung im Kopf, dass sofort zehn Leute mit der Rassismuskeule bereitstehen. Da mach mal keinen Fehler. Fällt Dir ja gelegentlich auch schwer. Und Du sitzt dabei gemütlich daheim und musst mögliche Fehler auch nicht ausbaden.

Klar, kommen auch zum EInsatz, wenn man entsprechende Hinweise hat. Die lagen so vorher nicht vor. Hinterher ist man immer schlauer. Dann ist es auch nicht schwer zu behaupten, dass man das schon vorher gewusst hätte.

Brauchste nicht extra erwähnen. Konjunktiv würde schon reichen, wenn man etwas nicht genau weiß, sondern eher vermutet. Aber das fällt ja selbst Journalisten hin und wieder recht schwer. Gerade wenn man die ideologischen Scheuklappen nicht ablegen kann. Dann werden eben aus Vermutungen Wahrheiten.

Meiner Meinung nach ist der Fall ein schönes Beispiel dafür, dass unser Rechtsstaat gelegentlich irgendwie an Grenzen stößt. Da wird auch in anderen Fällen gesagt, dass man das dann eben hinnehmen müsse. Dieser Vorfall ist Ergebnis des gleichen Rechtsstaates, der es nicht erlaubt ein vollbesetzes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn es in ein vollbesetztes Stadion gestürzt werden soll oder kriminelle Asylbewerber/Flüchtlinge oder auch einfach nur solche, die einfach keinen Anspruch auf Schutz haben, wieder nach Hause zu schicken. Da nehmen wir auch in Kauf, dass eine Vielzahl von Menschen geschädigt wird. Und dieser Rechtsstaat erlaubt es dann eben auch nicht jeden Häftling allein schon aufgrund der Tatsache, dass das Suizidrisiko im Knast viermal so hoch ist, an Händen und Beinen gefesselt aufzubewahren.
Während solche Ferndiagnoseexperten wie Volker Beck, die nicht mal im entferntesten irgendeine Ausbildung vorweisen können, die ihnen eine solche Diagnose erlauben, sich allerorten lautstark äußern dürfen, kommen inzwischen auch mal Experten zu Wort, die tatsächlich über eine fundierte Ausbildung inklusive Abschluss und jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen zu Wort. Alle äußern sich in die Richtung, dass es letztlich nicht zu verhindern ist. Nicht nur weil Selbstmörder da sehr erfinderisch sind, sondern eben auch, weil der Rechtsstaat nicht alles kann. Aber es entscheiden aber Journalisten, die von der Materie oft selbst nicht viel vesrtehen, wenn sie in welchem Ausmaß zu Wort kommen lassen. Mit ideologischen Scheuklappen dann eben diejenigen, die die eigene Meinung bestätigen (nennt man in der Psychologie Bestätigungsfehler). Gestern lass ich, dass es doch besser gewesen wäre, dem Häftling reißfeste Bekleidung zu geben. Keine Ahnung, wie der Journalist auf diese Idee kommt. Wenn sie sehr reißfest ist, dann kann man sich damit auch gut erhängen. Mit der Trikots der Schweizer Fussballnationalmannschaft dürfte das wesentlich schwieriger sein. Aber auch die könnte man sich noch in den Mund stopfen. Und damit wären nur zwei Möglichkeiten zum Suizid angeführt.
Also nackig an Arme und Beine gefesselt aufs Bett schnallen und das Licht anlassen.
Volker, Renate und Caudia bräuchten notärztlichen Beistand ob solcher Bilder.

Grüße

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Haha, gerade Dunja Hayali mit der Frage gehört, warum denn derjenige welche ein reißfestes T-Shirt anhatte. Zeigt erstmal, dass man es immer nur falsch machen kann. Die einen fragen warum ein reißfestes und die anderen, ob nicht reißfeste besser gewesen wäre.
Und antürlich wäre der auch in Karlsruhe besser unter Kontrolle gewesen. Ich nehmen an, sogar besser als in Stammheim.
Nochwas, dass mir zum Thema Rechtsstaat auffällt: Nachem derjenige welche seit Tagen in alen Medien auf Fotos zu sehen war, wird nun sein Gesicht verpixelt? Wieso, weshalb, warum?

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Aha. Das war schon eine ganz andere Sache und eine Verwechselung ist auch eine zwar ärgerliche, aber lässliche Sache.

Aber, Deine Wertung, dass die Polizei dort gewesen sei, um die Flüchtlinge einzuschüchtern ist trotzdem Nonsens. Die haben die Flüchtlinge sichtbar geschützt, indem sie einen Korridor zwischen Bus und Hauseingang bildeten und Demonstranten (zweifelsfrei auch tlw. Rüpel mit bedrohlich scheinendem Gezeter) abhielten.

Dabei mussten zwei (?) der Flüchtlinge mit unmittelbarem Zwang aus dem Bus geholt werden. Niemand kam zu Schaden.

Drei Personen bekamen einen Strafbefehl, akzeptierten den nicht und die Sache kommt vor das zuständige Amtsgericht. Die Strafbefehle gab es wg. Nötigung (Blockade mit Fahrzeugen). Gegen einen Polizisten wurde von einer Politikerin der Linkspartei (publikumswirksame) Anzeige erstattet, die von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde.

Hier der Polizei Vorwürfe zu machen, ist schlicht nicht angemessen. Aber es zeugt von weit verbreiteter Kenntnislosigkeit, die von anderen (z.B. Görong-Eckhardt) schamlos ausgenutzt wird.

Typisch (soweit es die pol. Aktion anbelangt) für eine Mücke, die zum Elefanten aufgeblasen und als Sau verkleidet durchs Mediendorf getrieben wird.

vdmaster

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Hallo vdmaster,

du kannst den Thread noch so sehr mit irrelevantem Wust zukleistern. Fest steht folgendes:

Kriminologe: Al-Bakr hochgradig selbstmordgefährdet

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr in einer Gefängniszelle in Leipzig äußert sich der Kriminologe Christian Pfeiffer aus Hannover entsetzt über die Zustände in Polizei und Justiz in Sachsen.

In der "Neuen Presse" aus Hannover vertrat Pfeiffer die Auffassung, die Selbstmordgefährdung des 22-jährigen Syrers sei klar zu erkennen gewesen. "Eigentlich wollte er einen Heldentod sterben. So einer ist hochgradig selbstmordgefährdet", sagte der Kriminologe. Pfeiffer verwies auf den emotionalen Zustand des Syrers, der wegen der Vorbereitung eines Anschlags festgenommen worden war.
Der 22-Jährige sei in seinem Vorhaben "erbärmlich gescheitert", sagte Pfeiffer, in seinen Augen ein Versager, der ohnehin zum Sterben entschlossen gewesen sei. Der Terrorverdächtige hätte in einer Zweierzelle mit einem arabisch sprechenden Untersuchungshäftling untergebracht oder in der Zelle lückenlos überwacht werden müssen, betonte der Kriminologe.

In diesem Forum gilt die Regel: Je umfangreicher die Antworten, je schwächer die Argumentation.

Stanislaus trieb heute morgen auch schon mit Entsetzen Scherz indem er behauptete, Sachsen sei ein Rechtsstaat.

Es wird Zeit, dass der Bundestag sich mit den Zuständen in diesem Rechtsstaat befasst.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

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Oh, Gesetze sind also irrelevant?

Und der weithin bekannte Kriminologe Christian Pfeiffer ist relevant, weil er zur psychologischen Ferndiagnose befähigt wäre? Wie macht er das denn? Mit einer Glaskugel und Zauberkräften?

Ansonsten nur „hätte, hätte, Fahrradkette“ #danachistvorallemgegenhonorarimmergutklugscheissen

Ich schätze ihn da genauso kompetent ein wie den Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, forderte der eine permanente Überwachung mutmaßlicher Selbstmordattentäter durch Videokameras verlangte.

Oh, leider ist das gesetzlich ausdrücklich untersagt. :cry:

Wow, hast Du die jetzt eingeführt? Woher hattest Du denn das Geld, um den Laden zu kaufen? :smirk:

Ich hätte glatt wetten können, kürzlich noch gehört oder gelesen zu haben, dass einfache Antworten ein Markenzeichen von Populismus wären. :joy:

Aber in Wahrheit meinst Du sicher: Je ausführlicher eine Antwort, desto eher besteht die Gefahr, dass sie sich nicht mit Deinem einfachen Erklärmodell decken wird.

Aha. Siehst Du das anders? Warum? Hast Du evtl. ein Gutachten eines Staatsrechtlers zur Hand, der gegenteiliges belegen würde? Ich wäre interessiert.

In welcher Form denn?

vdmaster

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Hallo,

hör mal genau zu, was hier von einem Experten gesagt wird, insbesondere über den Umgang mit suizidgefährdeten Insassen in Haftanstalten.

http://www.spiegel.de/video/jaber-albakr-tot-suizid-in-jva-leipzig-video-1711986.html

Braucht man wirklich eine Psychologin, um unter den gegebenen Umständen eine Gefährdung festzustellen?

Oder brauchte man einen Selbstmord, um eine Vernehmung des Untersuchungshäftlings zu verhindern? Der Tote ist nach der Festnahme nicht vernommen worden. Er hat in der Zelle randaliert und sich an einer Steckdose zu schaffen gemacht. Es gibt sehr viele Fragen, keine Antworten und keine Übernahme von Verantwortung.

Auch die inflationäre Verwendung von emojis rettet Dich angesichts dieser Defizite nicht bei Deiner flauen Argumentation.

Warten wir doch einfach mal ab.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

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„Zureichende“ Kontrolle hieße, Verhinderung der Selbsttötung durch ein Höchstmaß an Pflichtbewusstsein und Verantwortung.

Gruß mki