Suizid eines Terroristen – hat die sächsische Polizei wieder alles richtig gemacht?

Wer sonst? Soll das in einem Rechtsstaat der Betreiber der Pommesbude vor der JVA entscheiden? Oder der Anstaltsleiter aufgrund seines Studiums an der FH Verwaltung?

Und nebenbei:

" Die Welt: Herr Mansour, Was haben Sie gedacht, als Sie vom Selbstmord Dschaber al-Bakrs erfahren haben?

Ahmad Mansour: Ich war irritiert, das passt einfach nicht zusammen. Jemand, der ein Selbstmordattentat in Deutschland aus islamistischer Ideologie begehen will, bringt sich nicht um, das ist religiös verboten und wird als große Sünde gesehen. Es kann sein, dass in der JVA die Lage falsch eingeschätzt wurde, es kann sein, dass etwas anderes dahintersteckt." ( https://www.welt.de/politik/deutschland/article158746559/Wer-ein-Selbstmordattentat-begehen-will-bringt-sich-nicht-um.html - Rest des Artikels leider kostenpflichtig)

Siehe auch: http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/suizid-im-islam--eine-suende-fuer-die-hoelle-7100502.html

Da du ja ein aufmerksamer Medienskonsument bist weisst du sicher auch warum:

„Demnach durften die sächsischen Strafverfolger den Syrer nicht mehr vernehmen, nachdem der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen hatte. Die Bundesanwaltschaft selbst allerdings gab kein Verhör mehr in Auftrag.“ http://www.paz-online.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Terrorverdaechtiger-al-Bakr-wurde-zweieinhalb-Tage-lang-nicht-vernommen

Der von dir - made my day!

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Hallo,

Das heißt, dass die Verantwortung letztlich der Anstaltsleiter trägt. Er ist nun einmal der Leiter. Was ist ein Leiter? Ein Leiter ist ein Leiter, ein Leiter… Kurz: Die Psychologin ist nur Fachkraft. Mit ihr hat der Amtsleiter ldgl. Benehmen herzustellen. Kein Einvernehmen. Von daher mag die Psychologin so viel Unsinn reden wie sie will. Ihre Fehleinschätzung ist lediglich ihr persönliches Versagen im Dienst. Der Amtslei(t)er hat das Amtsversagen zu vertreten. Das gilt bis zum Nachweis über die tatsächliche Rechtslage nur als meine Meinung.

Gruß mki

Glückwunsch, jetzt hast Du so richtig jedes Augenmaß verloren. Herrn Christoph Sydow, seines Zeichens SPIEGEL-ONLINE-Redakteur als Experten anzuführen … Chaepau!

:joy:

:flushed:

Genau, wer weiss. Vielleicht wollte Al-Bakr auspacken und die Mittäterschaft der sächs. Landesregierung beweisen.

??? Äh … es ist nicht meine Aufgabe zu entscheiden, wer einen Psychologen für was braucht. Ideen hätte ich natürlich.

Ich weiss aber, wie die Gesetzeslage es sieht. Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem die Gesetzeslage hierzu abweichend wäre.

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Hallo,

mir fällt vor allem auf, dass etliche Terroristen, die sicher interessante Informationen geben könnten, sterben, ehe man sie befragen kann bzw. sie aussagen können.

Sicher kann das an der Unfähigkeit der jeweiligen Einsatzkräfte oder zuständigen Behörden liegen.

Gruß, Paran

Hallo ElBuffo

ich beneide Dich: die ganze Welt ist lustiger, wenn man keine Ahnung hat. Es gibt – selbst in Sachsen – sowohl spezielle Zellen für Suizidgefährdete als auch spezielle Anstaltskleidung, die Strangulierungen verhindern soll.

Übrigens: Du liebst ja den Konjunktiv. Woher wissen wir denn, ob die Psychologin keine Suizidgefährdung feststellte? Warum war die nicht auf der Pressekonferenz? Urlaub? Jetzt lache ich. Können wir den Beamten und Politikern in Sachsen trauen? Meine Antwort:

Als die Neonazis bereits durch sächsische Dörfer und Städte marschierten verstieg sich der damalige Ministerpräsident Biedenkopf zu der Aussage, die Sachsen seien immun gegen Rechtsradikalismus. Eine glatte Lüge, denn er wußte es besser.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

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Ist eine Feststellung. Aber wo ist der Fehler der sächsichen Polizei dabei? Die hätten den noch ordentlich auf der Wache behandeln sollen, damit der singt? Wäre sicher möglich gewesen, aber die Methoden hätten den in Deutschland möglichen rechtlichen Rahmen sicher gesprengt. Und dann wären es wieder die bösen Sachsen gewesen.

Nimm das bitte nicht persönlich, aber Du hast vom Alltag im Knast sehr wahrscheinlich keinen blaßen Schimmer.
Randalieren und sonstige Versuche mit Selbstverletzungen selbst banalste Dinge erpressen zu wollen sind dort, und gerade bei diesem Klientel, an der Tagesordnung. Es wurde auch schon eine ganze Flüchtlingsunterkunft wegen eines fehlenden Schokopuddings angezündet. Vollkommen unverhältnismäßig für Menschen aus unserem Kulturkreis. Für JVA-Bedienstete ist das Alltag. Nicht schwierig vorzustellen, dass die da zu einer anderen Bewertung kommen als Du und selbst ich, wenn wir da erstmalig mit sowas zu tun hätten. Wir würden sofort für die Einweisung in die geschlossene plädieren.
In den JVAs ist man da schon ein ganzes Stück weiter, was die Kulturbereicherung angeht. Dort wird sowas inzwischen als ganz normal empfunden und geht entsprechend in die Bewertung ein.

Siehtse, hätte wahrscheinlich. Da sind wir bei der Schwierigkeit von Prognosen, die die Zukunft betreffen. Nicht anders ging es der Psychologin, die wahrscheinlich nur von Glück reden kann, dass sie keinen namen wie Hans Jürgen Schneider trägt. Da kotzen die ganzen Berufsbetroffenen sowieso schon ab. Wie schön wäre es gewesen auch der gleich noch Menschenverachtung, Rechtslastigkeit und Islamophobie vorzuwerfen.

Doch. Aber per Gesetz verboten. Wer nach 1990 die Veraltung und Gesetzgebung in Sachen maßgeblich mitbeeinflusst hat, brauchen wir hier sicher nicht näher beleuchten.
Und selbst wenn es grundsätzlich erlaubt wäre, wäre das keine einsame Entscheidung des Leiters einer JVA oder gar weiter unten. Ich darf mal das Bundesverfassungsgericht aus einem Urteil des Jahres 2015 zitieren: Die Unterbringung eines vollständig entkleideten Strafgefangenen über mehr als einen Tag in einer durchgängig videoüberwachten Zelle ist mit dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht unvereinbar.
Damit hast Du alles, was Du möchtest. Ein Bundesgericht, dass auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschand verweist.
Der zweite Verdächtige wird jetzt annähernd so behandelt. Nicht weil bei ihm eine konkrete Gefährdung diagnostiziert wurde, sondern rein präventiv.
Jetzt stell Dir mal vor die Sachsen hätten rein präventiv so ein klein wenig Sorge… Na Du weißt schon. Alles Nazis und vollkommen inkompetent.

Weil nicht mehr nach ihm gefahndet wird.

Welche Antwort gibt denn Deine Glaskugel? Das man sie gefangen hält? :flushed:

Jounalismus scheint ein lustiger Beruf zu sein.

Hatten wir schon abgehakt, dass es die von anderen geforderten Maßnahmen schon gibt.

Daraus, dass derjenige welche nicht in einem normalen Haftraum untergebracht war, leite ich ab, dass sie etwas festgestellt hat, dass eine andere Unterbringung notwendig und gerechtfertigt erschienen ließ. Es gibt dann eben nicht nur die Entscheidung normale Haftzelle oder nackt an Armen und Beinen gefesselt bei Dauerbeleuchtung und -beobachtung, sondern noch ein paar Abstufungen. In der Pressekonferenz gab es dazu auch ein paar Aussagen.

Ich nehme an, dass die unteren Bediensteten selten auf solche Pressekonferenzen auftreten.

Klar. Muss man ja auch mal machen. Da gibt es sicher Prottokolle drüber. Ist also Bockwurst, ob die gerade Urlaub macht. Deren Beurteilungen haben ohnehin nch 100% Sicherheit. Aber auch diesen Aspekt hatten wir doch schon geklärt.

Jaja, dieser Hans-Böckler-Preisträger. Wo kam der nochmal her?