Wer sonst? Soll das in einem Rechtsstaat der Betreiber der Pommesbude vor der JVA entscheiden? Oder der Anstaltsleiter aufgrund seines Studiums an der FH Verwaltung?
Und nebenbei:
" Die Welt: Herr Mansour, Was haben Sie gedacht, als Sie vom Selbstmord Dschaber al-Bakrs erfahren haben?
Ahmad Mansour: Ich war irritiert, das passt einfach nicht zusammen. Jemand, der ein Selbstmordattentat in Deutschland aus islamistischer Ideologie begehen will, bringt sich nicht um, das ist religiös verboten und wird als große Sünde gesehen. Es kann sein, dass in der JVA die Lage falsch eingeschätzt wurde, es kann sein, dass etwas anderes dahintersteckt." ( https://www.welt.de/politik/deutschland/article158746559/Wer-ein-Selbstmordattentat-begehen-will-bringt-sich-nicht-um.html - Rest des Artikels leider kostenpflichtig)
Siehe auch: http://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/suizid-im-islam--eine-suende-fuer-die-hoelle-7100502.html
Da du ja ein aufmerksamer Medienskonsument bist weisst du sicher auch warum:
„Demnach durften die sächsischen Strafverfolger den Syrer nicht mehr vernehmen, nachdem der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen hatte. Die Bundesanwaltschaft selbst allerdings gab kein Verhör mehr in Auftrag.“ http://www.paz-online.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Terrorverdaechtiger-al-Bakr-wurde-zweieinhalb-Tage-lang-nicht-vernommen
Der von dir - made my day!