Suizid fehlgeschlagen

Hallo,

mir stellt sich die Frage, was passiert, wenn der „selbstmord“ fehlgeschlagen ist.

MUSS man dann in eine Psychatrie?
Oder wie läuft das ab?

Ich frage dies nicht für mich, einige Bekannte und ich haben uns nur darüber unterhalten und wussten auf diese Frage keine Antwort!

Ich bitte um schnelle Antworten da die Diskussion gerade im Gang ist :smile:

Vielen Dank


[MOD] Titel korrigiert

Suizid
Es kommt auf deine Lebensumstände an.
Wenn du dich bereits in einer Pflegeeinrichtung befindest, also unter verantwortlicher Aufsicht, wirst du anschließend untersucht.
Einige Suizidversuche werden in der Absicht unternommen, nicht entlassen zu werden oder andere Medikamente zu bekommen oder sogar in eine geschlossene Abteilung verlegt zu werden. Das klappt natürlich, wäre aber ohne Suizidversuch viel einfacher.

Huhu!

Ein Freund von mir war mal in so einer Klinik. Dort hat er viele kennen gelernt, denen das passiert ist. Und die sind dann alle erstmal in der „Geschlossenen“ für eine Nacht gelandet.

Ob das überall so ist und nach welchen Kriterien sie wieder aus der „Geschlossenen“ raus dürfen, weiß ich nicht.

Liebe Grüße,
Anna

Hallo,

mir stellt sich die Frage, was passiert, wenn der „selbstmord“
fehlgeschlagen ist.
MUSS man dann in eine Psychatrie?

Nach einem Suizid-Versuch ist sicherlich zu empfehlen, sich in eine Behandlung bei einem Psychologen/Psychiater zu begeben, damit es nicht zu einer Wiederholung kommt und die Probleme gelöst werden.

Ein Erwachsener Patient hat jedoch auch ein Selbstbestimmungsrecht - d.h. er/sie entscheidet selbst wie weiter vorzugehen ist. Jeder Patient kann Behandlungen, Medikamente usw. ablehnen. Bei Minderjährigen entscheidet der Vormund bzw. Erziehungsberechtigte.

Eine zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Klinik kann nur dann erfolgen, wenn der Betreffende nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefahr darstellt und/oder völlig unfähig ist seinen täglichen Lebensablauf zu bewältigen. Diese Unterscheidungen sind allerdings nicht immer ganz einfach.

Gruß,
p+p

Hi,

mein Suizid ist auch fehlgeschlagen und bin nicht in die Psychatrie gekommen.
In die Psychatrie sollte man sowieso nicht immer sofort, ein Psychologe reicht erstmal aus, der klären soll, warum er sich umbringen wollte.
Es gibt nämlich Probleme, die kann man selbst nicht mit den „Fröhlichmachern“ bewältigen, sondern durch reden.

mfg,

Hanzo

Die Einweisung eines Betroffenen in eine geschlossene Abteilung gegen seinen Willen ist nur unter den Voraussetzungen des PsychKG zulässig. D.h. es muss materiell eine Psychose oder ein einer Psychose vergleichbarer Zustand und eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen. Formell ist ein schriftliches ärztliches Gutachten, eine richterliche Anhörung, die Bestellung eines Verfahrenspflegers und eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Liegen die materiellen Voraussetzungen vor und kann die Anhörung/Entscheidung nicht so schnell durchgführt werden, kann man jemanden bis zu der Entscheidung auch einstweilen unterbringen, allerdings nur sehr kurzzeitig (24 Stunden, wenn ich es richtig in Erinnerung habe).

Aus der offenen Abteilung eine Krankenhauses, oder jedweder anderen Klinik kann man natürlich ohnehin jederzeit gehen, wenn man das möchte. Zwangsbehandlungen sind unzulässig.

Hallo,

nach den Unterbringungsgesetzen der jeweiligen Länder gibt es den § 1 :
(1) 1 Wer psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört ist und dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sonst in geeigneter Weise untergebracht werden. 2 Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist die Unterbringung insbesondere auch dann zulässig, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit gefährdet. 3 Die Unterbringung darf nur angeordnet werden, wenn die Gefährdung nicht durch weniger einschneidende Mittel, insbesondere durch Hilfen nach Art. 3, abgewendet werden kann.

In der Regel wird eine geschlossene Unterbringung zunächst angeordnet, um zu kären, welche Mittel und Hilfen dann helfen könnten, wobei diese Zwangseinweisung /letztendlich zum Schutz vor sich selbst) zumeist 24 h nicht überschreitet.

grüße
miamei

Hallo,

die PsychKG der Länder sind unterschiedlich ausgestattet. Mir ist aber ehrlich gesagt keines bekannt, was nicht eine „Eigengefährdung“ ausreichen lassen würde. D.h. es ist für eine Unterbringung nach PsychKG nicht unbedingt auch eine Fremdgefährung notwendig.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

die Unterbringung ist die schwerste Form des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen, die nur dann gewählt wird/werden sollte, wenn andere Möglichkeiten ausschließen. Dies hindert aber gewisse Kreise nicht, darin einen gewissen Automatismus zu sehen.

Wenn jemand z.B. zurück zur Familie gebracht, und zunächst einmal medikamentös zur Ruhe gebracht werden kann, oder sufgrund des eigenen Erlebens der Situation wieder klar und stabil genug erscheint, dass er nicht zwei Stunden später den nächsten Versuch unternimmt, … dann ist eine Einweisung eigentlich nicht angezeigt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ich gebe dir völlig recht, aber wer will schon die Verantwortung dafür tragen?

Ich erlebe es oft, daß nicht mal der langjährige Hausarzt bzw Therapeut diese Verantwortung übernimmt, so daß die Unterbringungen wirklich schon zu einem Automatismus geworden sind.

grüße
miamei

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