Suppenkueche mobil aufmachen

Kann man seine vorhandene Küche nutzen wenn man eine mobile Suppenküche aufmachen mochte? Oder muss man dazu eine extra Kuchen haben, und wenn ja wie muss diese ausgerüstet sein, aussehen? In der Küche werden die Suppen ‚nur‘ gekocht, verkauft dann mobil aus thermobehaeltern oder ahnlichem ( gibt es da auch Vorschriften)?

Hallo!

Kommt drauf an, wie tolerant die Beamten sind. Ob sie mal ein Auge zudrücken oder ob sie sich peinlich genau an die Gesetze halten. Unsere ehemaligen Nachbarn haben auch einen Imbiss, und die haben es gemacht unter dem Motto: „Merkt ja keiner.“

Laut Gesetz darf man es nicht, und zwar aus zwei Gründen:

Erstens erfüllt eine Haushaltsküche in der Regel nicht die gesetzlichen Hygieneanforderungen. Gewerbliche Küchen haben z.B. in der Regel scheuerfeste Edelstahloberflächen und scheuerfeste Wände mit Fliesen oder Platten dran. Das Veterinäramt oder Gesundheitsamt besichtigt die Räume, und wenn die eine Haushaltsküche zu Gesicht kriegen, muss man - in der Regel - mit einem „Nein“ rechnen. Versuchen kann man es aber, so lange es nichts kostet.

Zweitens darf die Vorbereitungsküche NUR für den vom Amt zugelassenen Zweck verwendet werden, also NICHT MEHR als private Küche.

Es ist aber in jedem Fall besser, die Beamten selbst zu fragen, anstatt mich. So gerne ich sie berate, jederzeit, auch telefonisch oder persönlich. Die Beamten sind es schließlich, die es zu entscheiden haben. Geben Sie Ihnen am besten schon vor dem Gespräch eine GUTE Tasse Kaffee aus!

Als „Zugabe“ hier ein Auszug aus meinem Buch, das vor einigen Jahren unter dem Titel „Geld verdienen mit der Gulaschkanone“ erschienen ist:

Wo die meisten aufgeben: Unüberwindbare gesetzliche Probleme, was die Küche betrifft.
Jetzt kommt der Punkt, an dem die meisten Existenzgründer scheitern. Schon viele, die sich eine Gulaschkanone gekauft haben, haben genau an diesem Punkt verzweifelt aufgegeben. Wegen der ungeheuren gesetzlichen Forderungen.
„Wer Lebensmittel herstellt, muss eine Küche haben.“
Und damit ist nicht die „Feldküche“, also die Gulaschkanone, gemeint, sondern eine „richtige Küche“, also eine „konzessionierte“ gewerbliche Küche.
Und eine „richtige Küche“ ist nicht etwa eine normale Haushaltsküche.
Nein, es ist eine Küche mit Fliesen an den Wänden, und mit Edelstahlarbeitsflächen.
Oder, für alle, die es ganz genau nehmen:
Es müssen nicht unbedingt „Fliesen“ sein, aber glatte, abwaschbare Wandoberflächen oder so ähnlich, „zum Beispiel“ Fliesen.
(Ich habe auch mal gehört, dass manche Leute sogar ein Zelt als Küche genehmigt bekommen haben. Ein Zelt mit Fliesen an den Wänden habe ich aber noch nie gesehen.)
Und einen Parkplatz, der es ermöglicht, mit der Gulaschkanone an die Küche heranzufahren, direkt und ohne Flure oder Treppen dazwischen.
Was jetzt?
Umbauen?
Dann vergessen Sie aber nicht, dass Sie möglicherweise eine Baugenehmigung brauchen. Wie soll sonst die Nutzung der Küche als Gewerbenutzung genehmigt werden?
Und falls Sie anbauen oder eine Garage umbauen wollen, denken Sie an den Schornstein, der höher sein sollte, als das anliegende Wohnhaus! (Von mir aus können Sie ihn auch gerne niedriger machen, Sie haben dann ja den Ärger mit dem Schornsteinfeger und dem Bauamt.)
Und und und…
Ja, so sind sie, die deutschen Gesetze.
Die richtigen Tricks, um diese Gesetze einfach zu umgehen.
Fertiggerichte erhitzen darf man ohne Küche.
Wie Sie wissen (und wenn Sie’s nicht wissen, dann wissen Sie’s jetzt), darf man „Fertiggerichte“ auch dann in der Gulaschkanone erhitzen, wenn man keine Küche hat.
Geben Sie einfach bei der Gewerbeanmeldung an, dass Sie nicht selber herstellen, sondern nur Fertiggerichte erhitzen.
Sagen Sie:
Geht nicht! Ich will doch selber kochen!
Sage ich:
Geht doch! Sie können trotzdem selber kochen!
Sagen Sie:
Wenn ich einfach trotzdem selber koche, und die Lebensmittelüberwachung merkt das, hab ich das Gesetz gebrochen, steh mit einem Beim im Knast, und bin für immer die Lizenz los, Lebensmittel verkaufen zu dürfen!
Sage ich:
Das Gesetz brechen sollen Sie ja gar nicht.
Na und? Wenn man es nicht brechen darf, dann umgeht man das Gesetz eben.
Der Unterschied zwischen selber herstellen und selber kochen.
Ich sagte eben: Wer Lebensmittel herstellt, muss eine eigene Küche haben.
Achten Sie doch mal nicht so sehr auf das Wort „Küche“!
Achten Sie doch lieber mal auf das Wort „herstellt“!
Was heißt das denn?
Was heißt es, dass man die Suppe nicht selber herstellen darf?
Die meisten denken gleich, das heißt: „Man darf nicht selber kochen.“
Das heißt es aber gar nicht.
Sehen Sie es doch mal so:
Die gebratenen Zwiebeln in der Hot-Dog-Bude oder die Crepes am Crepe-Stand oder die Pommes im Pommes-Wagen werden doch auch gegart. Es geht also gar nicht ums Garen bzw. ums Kochen oder nicht kochen. Es geht um den Unterschied zwischen Herstellen und Kochen.
Suppe herstellen in der Gulaschkanone darf man ohne Küche nicht.
Suppe kochen in der Gulaschkanone darf man.
Sehen Sie, genau dieser kleine Unterschied ist es!
Gibt es da einen Unterschied?
Ist es nicht das gleiche, ob ich sagte: „Ich stelle Suppe her.“ oder ob ich sage: „Ich koche Suppe.“?
Nein, es ist nicht das gleiche.
Es gibt einen Unterschied. Und genau dieser Unterschied ist auch der Grund für die ganzen Probleme:
Der Unterschied zwischen Kochen und Herstellen besteht darin, ob die Zutaten vor dem Kochen noch bearbeitet oder verändert werden.
Beispiele:
Wenn die Kartoffeln vor dem Kochen noch gewaschen, geschält und geschnitten werden.
Wenn das Fleisch vor dem Kochen noch geschnitten, gehakt und zu Klößen geformt wird.
Das ist „Herstellen“
Stellen Sie sich mal vor, jemand sitzt auf der Parkbank, einen Fleischwolf neben sich, holt aus dem Kofferraum das Fleisch, dreht es durch den Fleischwolf, fegt das Hackfleisch auf der Erde zusammen, formt es zu kleinen Klößen, die während dessen stundenlang in der Sonne liegen, packt die Fleischklößchen alle in den Kofferraum und kocht damit am nächsten Morgen seine Suppe.
So, jetzt wissen Sie, warum die Lebensmittelüberwachung nicht erlaubt, dass man selber „herstellt“, wenn man keine eigene Küche hat.
Aber Fertiggerichte zu erhitzen, ist erlaubt.
Ist ja auch logisch: Fertiggerichte werden nicht erst auf der Parkbank oder auf der Erde ausgebreitet, um sie zu bearbeiten, sondern sie kommen so, wie gekauft, in den Kessel.
Kaufen – und direkt in den Kessel damit.
Da gibt es keine Möglichkeit, dass die Lebensmittel zwischenzeitlich mit Krankheitserregern oder Schmutz in Berührung kommen.
Kaufen – und direkt in den Kessel damit.
So, wie gekauft.
Kaufen – und direkt in den Kessel damit.
Das geht nur mit Fertiggerichten.
Der Trick: Bezeichnen Sie einfach alle Zutaten als Fertiggerichte.
Ist das denn legal? Und ehrlich?
Nehmen wir mal an, Sie wollen Gulaschsuppe kochen. Aber keine fertige aus der Dose, die wie „Knüppel auf’n Kopf“ schmeckt, sondern selbstgekochte.
Dazu brauchen Sie rohes Fleisch.
Und jetzt sagen Sie laut: „Das rohe Fleisch ist ein Fertiggericht.“
Na und?
Ist das nicht die Wahrheit?
Das rohe Fleisch ist fertig geschlachtet, fertig zerlegt, fertig enthäutet, fertig entschwartet, fertig entvliest, fertig entbeint, fertig geschnitten.
Fertig.
Und wenn Sie es kaufen, dann sagen Sie zum Metzger: „Herr Metzger, bitte schreiben Sie auf die Rechnung nicht: „20 kg rohes Rindfleisch“, sondern schreiben Sie: „20 kg Gulasch“
Na und? Ist doch die Wahrheit! Es ist doch Gulasch! Ob roh oder gekocht, muss das dabei stehen?
„Brühe“ ist „Suppe“.
Wie Sie wissen, müssen Metzger so manches kochen, unter anderem Wurst, Knochen usw.
Was ist mit dem Kochwasser?
Das ist doch die beste Brühe! Die beste Grundlage für ihre Erbsensuppe!
Kaufen Sie diese Brühe! Am besten gleich einen halben Kessel voll!
Und dann lassen Sie den Metzger auf die Rechnung schreiben:
„35 Liter Brühe.“
Moment mal! Kann man „Brühe“ nicht auch „Suppe“ nennen? Wenn ja, kann er dann nicht auch auf die Rechnung schreiben:
„35 Liter Suppe“?
Und diese Rechnung halten Sie dann der Lebensmittelüberwachung unter die Nase.
Da haben die Ihren Nachweis, wo Sie die Suppe fertig gekauft haben.
Darum geht es doch der Lebensmittelüberwachung: Dass Sie es nicht selber schneiden, bearbeiten usw., auf der Parkbank oder auf dem Fußboden. Wegen den Krankheitserregern. Wenn das Gulasch fertig ist, fertig geschnitten, dann kommt es sofort in den Kessel. Ohne dass es erst in Berührung kommt mit der Parkbank oder mit Ihren schmutzigen Händen. Und darum geht es.
Also was soll daran illegal oder unehrlich oder unmoralisch sein?
Gesetze brechen ist nicht in Ordnung.
Gesetze umgehen ist in Ordnung.
Und jetzt sagen Sie doch mal selbst:
Sie wollen selber kochen?
Ja.
Aus gutem Grund.
Weil es besser schmeckt.
Und billiger ist.
Und weil Kochen Spaß macht.
Aber wollen Sie selber zentnerweise Fleisch in kleine Stücke schneiden? Selber zentnerweise Zwiebeln schälen und schneiden? Selber zentnerweise Kartoffeln schälen und schneiden? Und das ganze Gemüse? Und selber die Erbsen auspulen?
Ach was!
Das können Maschinen doch tausendmal besser und schneller und billiger.
Darum geht es doch gar nicht.
Ums Kochen geht es!
Sie wollen doch sagen: „Diese Suppe habe ich selbst gekocht!“
Und nicht: „Bei dieser Suppe durfte ich die Zutaten schälen und schneiden!“
Kaufen Sie das Gulasch fertig ein. Und dann sagen Sie: „Ist ein Fertiggericht.“
Und genauso machen Sie es mit den fertig geschälten und geschnitten Zwiebeln, den fertig gepulten Erbsen, den fertig geschälten und geschnitten Kartoffeln, dem fertigen Gemüse usw.
„Fertiggerichte“.
Und die Gewürze, da kräht sowieso kein Hahn nach.
Und wenn die Leute von der Lebensmittelüberwachung Ihnen dann noch Ärger machen, dann schicken Sie sie zu mir und sagen, ich hätte es Ihnen so beigebracht.
Wenn die dann zu mir kommen, und fragen: „Was bringen Sie denn den Leuten da eigentlich bei?“
Dann sage ich:
„Ich? Öh, öh, öh, ich wusste das nicht besser!“
War das jetzt ausführlich genug?
Offenbar nicht, denn neulich kriegte ich einen merkwürdigen Anruf:
Der merkwürdige Anruf
Da fragt mich doch jemand:
„Wo steht das eigentlich im Gesetz? Wo steht, dass man Fertiggerichte auch ohne Küche kochen darf?“
Also noch mal von vorne, für die, die es immer noch nicht verstanden haben:
Wo was im Gesetz steht, ist mir grundsätzlich so was von egal! Ich bin Praktiker und dieses Buch ist ein Buch für die Praxis! Lassen Sie doch die Beamten selber nachsehen, wo was steht. Allein die Gesetze über Lebensmittel und Hygiene füllen ein ganzes Bücherregal!
Gehen wir die Sache noch mal logisch durch:
Ich stehe also mit meiner Gulaschkanone vor einem Getränkemarkt. (Wirklich so passiert.) Die Suppe ist bestellt bei einer Großküche. Der Mann von der Großküche kommt an, liefert mir die heiße Suppe im Gastronormbehälter, und füllt diese Suppe in meine Gulaschkanone.
Jetzt die Frage für ganz doofe:
Wenn der Mann von der Großküche die heiße Suppe bei mir anliefert, und wenn der eine konzessionierte Küche hat, muss ich dann auch noch eine konzessionierte Küche haben? Er kocht doch für mich. Und er, der kocht, hat doch eine Küche. Brauche ich dann auch noch eine Küche? Haben Sie schon mal einen Getränkemarkt mit Küche gesehen?
Nein!
Na also!
Und wenn ich die Suppe nun nicht von diesem Mann liefern lasse, sondern von Aldi, und die Suppe nicht im Gastronormbehälter angeliefert wird, sondern in der Dose, ist das dann ein Unterschied?
Und wenn ich zwei Dosen mische, eine von Lidl und eine von Aldi, ist das dann verboten?
Und wenn es keine Dosen sind, sondern vakuumverpackte Beutel, ist es dann ein Unterschied?
Und wenn das, was ich mische, nicht Aldisuppe und Lidlsuppe ist, sondern Kartoffeln von Aldi und Porree vom Großmarkt und Erbsen von Lidl und Wasser von Evian und Salz und Pfeffer von Neckermann usw., ist, ist es dann verboten?
Verstehen Sie das jetzt?
Ja.
Sie schon.
Aber versteht das auch die Lebensmittelüberwachung, wenn die zu Ihnen kommt, und fragt, ob Sie selber herstellen?
Manche Leute stellen einfach eine große Menge Dosen irgendwo hin, und wenn sie gefragt werden, was sie kochen, dann zeigen Sie die Dosen.
Kaufen Sie sich doch auch welche!
Natürlich sollen Sie nicht lügen!
Nicht sagen: „Ich erhitze nur diese Aldisuppe hier.“
Das wäre ja gelogen, wenn es in Wahrheit Lidlsuppe ist.
Meist genügt es, wenn man sagt: „Sehen Sie mal hier!“ oder „Zum Beispiel …“ oder so.
Und dann auf den Stapel Dosen zeigen…
Und „Klick“ hat der Beamte schon verstanden und fragt nicht weiter.
Sprechen Sie mit den Gesetzgebern!
Sagen sie ihnen: „Ich mische mich nicht darin ein, wie ihr eure Gesetze macht, und ihr mischt euch nicht ein, wie ich meine Suppe mache!
Ob sich wirklich alle Anbieter von Lebensmitteln immer an die Gesetze halten?
Na klar doch!
Offiziell wird die Suppe gekocht …
… in der gefliesten, edelstählernen und spiegelblanken Küche von Metzgermeister Dr. Stubenrein.
Offiziell …
… kaufen auch all die anderen Betreiber von Gulaschkanonen die Suppe fertig ein und machen Sie nur warm.
Wo sie wirklich gekocht wird …
Weiß ich nicht.
Wissen Sie nicht.
Weiß das Amt nicht.

Die Leute, die von Ihrem Geld leben und für Sie arbeiten müssen
Ja, die gibt es!
Ich meine die Leute vom Amt.
Die leben von Ihrem Geld (von Ihren Gebühren) und müssen für Sie arbeiten.
Sie zahlen also deren Gehalt und sind sozusagen deren „Arbeitgeber“.
Machen Sie sich das jedes Mal bewusst, wenn Sie zum Amt gehen, das gibt gleich ein ganz anderes Gefühl:
„Wenn ich nicht wäre, hätten die Leute kein Geld und keine Arbeit.“
Sagen Sie solche Sachen aber nicht zu laut, wie ich es mal gemacht habe. Es wurde ganz still im Amt, und alle guckten hoch.
Nichts ist so unterschiedlich wie Beamte
Die Lebensmittelgesetze sind, aber auch erst seit kurzer Zeit, überall in Deutschland gleich, habe ich mir sagen lassen.
Aber wer glaubt, dass auch alle Beamten gleich sind, der liegt so falsch, dass man nicht falscher liegen kann.
Beamte der Kategorie „Gesetzestreue Wichtigtuer“
Das sind die, die alles ganz genau nehmen. Da dürfen die Kessel nicht aus Aluminium sein, obwohl das gar nicht giftig ist, da darf der Gasschlauch keinen Zentimeter zu lang sein, da muss die Arbeitsfläche aus Edelstahl sein, dass müssen Wände vorhanden sein, und gefliest, da muss es in der Küche aussehen, wie im Operationssaal usw.
Dass die fragen, ob die Gulaschkanone ein CE-Zeichen hat und eine eingebaute Toilette, ist durchaus denkbar.
Nur nicht erschrecken! Das ist alles nur heiße Luft.
Lassen Sie sich von denen nichts vormachen, das sind alles nur realitätsfremde Wichtigtuer, die versuchen, Sie mit Ihren blöden Fragen aufs Glatteis zu führen.
Wie man mit Wichtigtuern umgehen muss, um zu kriegen, was man will
In den Hintern treten?
Nein, damit erreicht man nur das Gegenteil.
Machen Sie es geschickter! Benutzen Sie Ihre Klugheit!
Versetzen Sie sich doch mal in die Lage dieser Beamten. Was wollen die eigentlich?
Wollen die wirklich unbedingt irgendwelche Gesetze einhalten?
Ach was! Es geht doch gar nicht um Gesetze! Es geht um Menschen!
Also müssen Sie psychologisch vorgehen.
Es ist doch nichts weiter, als das gute alte, so typisch menschliche:
Das Geltungsbedürfnis.
Darum geht es.
Der Beamte will bewundert werden für sein Wissen, bewundert werden für seine Kompetenz, seine Autorität und seine Macht.
Also bewundern Sie ihn für sein Wissen, indem Sie Fragen stellen: Wie muss die Gulaschkanone sein, welche Gesetze muss ich beachten usw.
Dann kann der Beamte Ihnen zeigen, wie viel er weiß, wie viele Fragen er beantworten kann, wie viele Gesetze er kennt usw.
Bewundern sie ihn dafür! Sagen Sie, wie gut Sie es finden, dass es jemand gibt, der alles so genau weiß und jede Frage so gut beantworten kann.
Bewundern Sie seine Kompetenz, seine Autorität, seine Macht, indem Sie ganz klar fragen: „Wie möchten Sie das haben? Sagen Sie mir, wie ich es machen soll.“
Oh, das freut ihn, wenn er Anweisungen erteilen kann, wenn er anderen sagen kann, was er will.
Wenn Sie ihm dann noch, schon vor dem Gespräch, eine Tasse Kaffee anbieten und ganz besonders freundlich sind und ihm immer wieder zeigen, wie viel Achtung und Respekt und Bewunderung Sie ihm entgegenbringen, …
Dann ist plötzlich alles gar kein Problem mehr.
Beamte der Kategorie „Mir ist alles egal, ich geh eh bald in Rente“
Bei diesen Beamten haben Sie es ganz leicht.
Gesetze interessieren diese Beamten nicht im Geringsten. Sie haben unter den Lebensmittelbetrieben des Ortes ihre alten Kumpel, mit denen sie Plattdeutsch reden, und die mehr oder weniger machen können, was sie wollen.
Ja, so was gibt es.
Sie dürfen nur nicht den Fehler machen, sie mit überflüssigen Fragen zu nerven:
Haben Sie gesehen, dass es Aluminiumkessel sind? Haben Sie denn gar nichts dagegen? Ich dachte, die wären verboten? Und Sie erlauben mir das? Wirklich?
Haben Sie gar nicht gemerkt, dass der Wasserhahn nicht funktioniert? Ist das wirklich so erlaubt?
Was soll er denn dann sagen? „Ja“ sagen darf er nicht, weil er sonst selbst in Konflikt mit dem Gesetz kommt.
Ja sagen darf er nicht, nein sagen will er nicht.
Wenn Sie Glück haben, sagt der Beamte in solchen Fällen: „Nun hauen Sie schon endlich ab!“
Beamte der Kategorie „Gewerbefreundliche Realisten“
Hinter denen steht meist ein besonders ehrgeiziger Bürgermeister, der seinen Beamten gesagt hat: „Leute, jetzt hört mal gut zu: Ihr wisst, dass ich hier der Chef bin. Und ich will, dass möglichst viel Gewerbesteuer in unsere Kassen fließt. Also sorgt gefälligst dafür, dass jeder, der ein Gewerbe gründen will, es so leicht wie möglich hat! Egal, wie!“
In dem Fall können Sie davon ausgehen, dass Ihnen die Beamten keine Steine in den Weg legen.
Ja, sie werden sogar jeden mit offenen Armen begrüßen, der in ihre schöne gewerbefreundliche Stadt umsiedeln will.
Also, schon mal über einen Umzug nachgedacht?
Und wenn, dann bedenken Sie:
Es sollte Leute geben, die „umziehen auf dem Papier.“
Und das geht so:
Irgendwo ein freies Zimmer suchen, Mietvertrag machen.
Damit zum Einwohnermeldeamt gehen, Wohnsitz ummelden.
Meldebescheinigung holen.
Mit der Meldebescheinigung zum Gewerbeamt gehen, Gewerbe anmelden.
Wieder zum Vermieter gehen, Mietvertrag kündigen.
Und wenn es einer merkt (was ich nicht glaube), dann denkt der: „Ja, so was aber auch! Schon nach einem Tag wieder ausgezogen, und dann auch noch vergessen, sich wieder umzumelden. Ja, solche bösen Leute gibt es.“
Laut Gesetz ist der Wohnsitz der ständige Aufenthaltsort, wenn ich richtig informiert bin.
Wer kontrolliert eigentlich, wo ich mich ständig aufhalte?

Mehr dazu in meinem Buch „Geld verdienen mit der Gulaschkanone“

Viel Erfolg!

Grüße

Andreas Hillerkus

05741-1592

Hallo!
Danke für ihre Antwort.
Konnte nicht eher antworten, liege gerade im KH.
Was ist denn wenn man aber keine Suppe verkauft, sondern nur zB. Heisse Wurst und zB Fleischkase die man nur noch warm macht und zB den fleischkaese noch in Portionen zerschneidet? An wen musste man sich dann da wenden der mir sagt welche Vorschriften es da gibt zB wegen der Ausrüstung des Hängers, Hygiene usw?

Hallo!

Wenn man nur Würstchen und Fleischkäse verkauft, ist es noch einfacher, da diese Sachen ja SOWIESO Fertiggerichte sind. In Scheiben schneiden wird man den Fleischkäse natürlich vor Ort, schon weil er dann saftiger ist.

Natürlich muss der Hänger hygienisch sein und überall sauber, innen und außen, schon weil die Kunden sonst nicht kaufen. Die achten auf jede Kleinigkeit, sogar auf schwarze Ränder an den Fingernägeln oder darauf, ob man wirklich vollständige Berufskleidung für Köche trägt. Das sollte man auf jeden Fall. Natürlich hat ein guter Anhänger abwaschbare Wände und scheuerfeste Arbeitsflächen, AM BESTEN aus Edelstahl.

Und, was GANZ wichtig ist: Ein eingebautes Handwaschbecken mit warm und kalt Wasser, Flüssigseife und Einmalhandtüchern. Ich will hier keine Werbung dafür machen, weil ich solche Geräte herstelle und verkaufe, sondern nur darauf hinweisen, da ich weiß, dass so was auf jeden Fall kontrolliert wird.

Wenn dann der Anhänger richtig blitzblank ist, meldet man sich beim Gesundheitsamt oder Veterinäramt. Wer zuständig ist, kann man bei der Stadtverwaltung erfragen. Man fährt hin oder lässt einen kommen. Habe ich auch mal gemacht. Kam einer her, hat einen Blick auf meinen Anhänger geworfen und mir einen Schein ausgestellt. Hat sogar überhaupt nichts gekostet. Falls irgend etwas nicht in Ordnung ist, sagen die das schon.

Grüße

Andreas Hillerkus

05741-1592

Hallo,
da es sich hier um Lebensmittel handelt, muss eine absolute Reinlichkeit mit allem, mit dem die Ware in Berührung kommt, nachweisbar sein. Ob das mit der Nutzung der privaten Küche auch gewerblich funktioniert, weiss ich nicht. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem Lebensmittelgesetz auskennen und das Wissen über die Hackfleischverordnung nachweisen können, wenn Sie Hackfleisch/Fleisch in Ihren Suppen mit verwenden wollen. Die beste Auskunft zu Ihrer Frage kann Ihnen das örtliche Gesundheitsamt geben, evtl. auch die IHK. Ich persönlich sehe in der gewerblichen Nutzung der privaten Küche ein Problem.

MFG
die Tante