Süsse Weine

Servus,

  1. Ja, das tun sie. Das geht mit 45 g / L Restsüße los, es gibt edelsüße Weine mit über 100 g / L Reststüße.
  2. Chaptalisation = Zuckerung vor dem Vergären ist in Deutschland bis zum „Qualitätswein“ erlaubt, bei Prädikatsweinen nicht. Die hohen Zuckergehalte bringt das Lesegut mit; sie kommen von den Trauben und auch von den Bedingungen, unter denen gelesen wird (vgl. Beerenauslese, Eiswein).
  3. Können kann man viel; auch „Amselfelder“, „Noble de Mornag“ und Rosenthaler Kadarka dürfen schließlich auch unter der Bezeichnung „Wein“ in Verkehr gebracht werden. Eine Zuckerung nach dem Vergären wäre aber sensorisch ziemlich leicht zu erkennen. Dürfen darf man aber nicht, und die Ergebnisse wären so gruselig, dass so eine Technik eigentlich auch niemanden interessiert. Wenn man einfache Weine mit hoher Restsüße machen möchte, stoppt man die Gärung vorzeitig (zu erkennen an auffallend niedrigen Alkoholwerten, sowas wie 9 - 10 Umdrehungen) oder verschneidet mit „Süßreserve“.

Einzelheiten, gleich von zwei mittlerweile verstorbenen Koryphäen des alten wer-weiss-was-Forums in einem Thread, gibt es noch hier: Gärung beim Wein stoppen

Gott sei ihren Seelen gnädig.

Schöne Grüße

MM