Hallo Cantate,
je nun, so geht’s gar nicht:
Der Straffällig gewordene sitzt unruhig.
Es ist doch nicht „der Straffällig“, sondern „der Gewordene“. In folgendem Beispiel ist es vielleicht klarer:
„Sie bestrafte ihn damit, dass sie ihn für all das lobte, was er nicht getan hatte. Der so Gedemütigte zog reumütig von dannen.“
Hier würdest Du nicht „der So gedemütigte“ schreiben, oder? Sonst könnte ich noch „der auf diese Weise Gedemütigte“ anbieten, da kann man m.E. gar nichts anderes als das Partizip großschreiben.
Und in die gleiche Kategorie fällt „der straffällig Gewordene“, wenn man ihn nicht zusammenschreiben möchte (wobei ich die Zusammenschreibung zumindest fragwürdig finde).
Bei der Beurteilung für das ‚Geeignet sein‘ eines
Delinquenten
spielt dies keine Rolle.
Auch hier handelt es sich nicht um „das Geeignet“, sondern um „das Sein“. Für Substantivierungen einer Wortgruppe sieht der Duden allerdings die Kopplung (mit Großschreibung des ersten und aller substantivischer Wörter) vor: In meinem 86er Duden steht als Beispiel „das Auf-der-Wiese-Liegen“, das wäre dann im vorliegenden Fall „das Geeignet-Sein“.
Hier finde ich die Zusammenschreibung weniger fragwürdig als beim straffällig Gewordenen, aber warum muss man überhaupt ein „Geeignetsein“ erfinden, wo es doch die „Eignung“ gibt? Das ist die Frage, die sich mir hier eigentlich stellt.
Liebe Grüße
Immo