Seit 1992 läuft meine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung, deren jährlicher Beitrag in den ersten Jahren anteilig aus dem tariflichen Weihnachtsgeld plus ergebnisabhängiger Jahressonderzahlung beglichen wurde, später im Status des Leitenden Angestellten, nur noch aus der der Sonderzahlung, da es tarifliche Leistungen dann nicht mehr gab. Hätte es die Direktversicherung nicht gegeben, wäre es halt einfach mehr „Weihnachtsgeld“ gewesen
Bereits zum Vertragsabschluss 1992 lag mein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung, in der ich aber bis heute als freiwillig Versicherter geblieben bin. In Folgejahren wurde dann auch die BBG zur Rentenversicherung überschritten.
Bei der „alten“ Direktversicherung handelt es sich um eine reine Lebensversicherungs- bzw. Kapitalversicherung. Eine Rentenzahlung bei Fälligkeit war damals noch kein Thema.
Aufgrund der durchgängig überschrittenen BBG-Grenze in Verbindung mit reinem Entgeltverzicht meinerseits (= keine Arbeitgeberzahlung, nur Abwicklung über ihn) stellt sich nun für mich die Frage, was kann noch auf mich an Zahlungen (SV-Beiträge und/oder Steuern) auf mich zukommen, wenn zum Jahresende der Vertrag ausläuft und die Einmalzahlung fällig wird?