SV-Krankengeld bei Wiedereingliederung

Hi zusammen,

folgendes Szenario:
Ein Arbeitnehmer ist lange Zeit arbeitsunfähig erkrankt und befindet sich im Krankengeldbezug.

Nun denkt er sich, dass die Arbeit eigentlich zu schaffen sein müsste und geht nach Rücksprache mit seinem Arzt wieder zum Dienst, wobei er aber nach einer Woche merkt, dass es dann doch zu viel war.

Der Arzt hat die Idee einer stufenweisen Wiedereingliederung, welcher der AG auch zustimmt in der Meinung, dass es sich ja um eine zusammenhängende Geschichte handelt und die Krankenkasse in der Pflicht sei.

Die Krankenkasse sei aber der Meinung, da der Arbeitnehmer zwischenzeitlich eine Woche regulär gearbeitet hat, existiert ein Anspruch auf Lohnfortzahlung und verweigert das Krankengeld.

Kann das sein?
Bei einer erneuten „echten“ Arbeitsunfähigkeit wäre sie ja auch in der Pflicht.

Gruß
Guido

Hallo,
da liegt die Kasse meiner Auffassung nach falsch. Während einer Wiedereingliederung ist man arbeitsunfähig für die Dauer der Eingliederung, und wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt, was grundsätzlich logisch und auch der Fall ist, dann muss die Krankenkasse wieder Krankengeld zahlen wenn der Arbeitgeber nicht zahlt (was es auch gibt, aber selten, sehr selten).
Gruss
Czauderna

Hi,

vielen Dank für Deine Einschätzung!

Ich würde es auch nicht verstehen - wenn der AN wieder aufgrund der gleichen Sache erkrankt, zahlt die Kasse ja auch.

VG
Guido