Hi zusammen,
folgendes Szenario:
Ein Arbeitnehmer ist lange Zeit arbeitsunfähig erkrankt und befindet sich im Krankengeldbezug.
Nun denkt er sich, dass die Arbeit eigentlich zu schaffen sein müsste und geht nach Rücksprache mit seinem Arzt wieder zum Dienst, wobei er aber nach einer Woche merkt, dass es dann doch zu viel war.
Der Arzt hat die Idee einer stufenweisen Wiedereingliederung, welcher der AG auch zustimmt in der Meinung, dass es sich ja um eine zusammenhängende Geschichte handelt und die Krankenkasse in der Pflicht sei.
Die Krankenkasse sei aber der Meinung, da der Arbeitnehmer zwischenzeitlich eine Woche regulär gearbeitet hat, existiert ein Anspruch auf Lohnfortzahlung und verweigert das Krankengeld.
Kann das sein?
Bei einer erneuten „echten“ Arbeitsunfähigkeit wäre sie ja auch in der Pflicht.
Gruß
Guido