SVK Ausweis

Hallo wer kann helfen , ich mußte leider in Rente gehen mit 63 Jahren vom Arbeitsamt aus .
Nun meine Frage :
Ich finde meinen 2.SVK Ausweis nicht mehr für die Rentenstelle da man Ihn braucht
und zwar geht es um die Zeit von 1966 bis 1991
sonst bekomme ich kein Geld / Rente
das Arbeitsamt zahlt nicht mehr , da man ja ein Gesetz 2008 verabschiedet hat für Langzeit Arbeitslose das Sie mit 63 in Rente müßen .
Wo bekomme ich noch einen Nachweis über die Zeit meines SVK Ausweis her von 1966 bis 1991
würde mich darüber freuen wenn ich eine Info bekommen könnte
Mit Besten Dank Axelma

Hallo,

Hallo wer kann helfen, ich mußte leider in Rente gehen mit 63 Jahren vom Arbeitsamt aus.

Na das Arbeitsamt will das sicher nicht, sondern wendet nur die Gesetze an.

Nun meine Frage: Ich finde meinen 2.SVK Ausweis nicht mehr für die Rentenstelle da man Ihn braucht

Diese Begründung verstehe ich nicht.

und zwar geht es um die Zeit von 1966 bis 1991 sonst bekomme ich kein Geld / Rente

Und das fällt jetzt erst auf? Diese Lücken müssen doch schon mal bei den von der Rentenversicherung versendeten Renteninformationen aufgefallen sein, wenn da mal so eben 25 Jahre fehlen. Auch die Informationen in der Presse, dass die Aufbewahrungsfrist für solche Lohnunterlagen der Betriebe Ende 2011 auslief, hat man nicht mitbekommen? Jetzt wurde jedenfalls ein Rentenantrag gestellt und es hat sich herausgestellt, dass man keinen Rentenanspruch hat?

das Arbeitsamt zahlt nicht mehr, da man ja ein Gesetz 2008 verabschiedet hat für Langzeit Arbeitslose das Sie mit 63 in Rente müßen.

Es ist eben so, dass ALG-II nachrangig ist und die Hilfebedürftigen zunächst eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen bzw. andere Sozialleistungen beantragen müssen.
Wenn jemand keine Rente bekommt, dann kann er jedoch auch nicht in Rente geschickt werden.

Wo bekomme ich noch einen Nachweis über die Zeit meines SVK Ausweis her von 1966 bis 1991
würde mich darüber freuen wenn ich eine Info bekommen könnte

Hat man irgendwelche anderen Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass (und wo und wie man beschäftigt war)? Sowas könnten Lohnzettel, Kontoauszüge sein. Im Zweifel muss man Zeugen benennen oder eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um die Beschäftigung glaubhaft zu machen. Am besten man wendet sich dazu an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung. Die haben am ehesten noch eine Idee, wo eventl. Unterlagen zu finden sind und wie man weiter vorgehen muss.

Grüße