Hallo zusammen.
ich habe zwei kompliziertere Fragen:
Die Firma X GmbH in Deutschland geht es finanziell mäßig und sucht nach Investoren, die ihr ein Darlehen geben. Ein Investor aus Syrien möchte das tun, weil er seinerseits auf Grund der politischen Lage und der immensen Inflation Geld aus dem Land schaffen will. Legal erworbenes Geld seiner eigenen Firma.
Fall 1) Darf der Investor nun 20.000€ in Bar einführen in Deutschland, einen Darlehensvertrag mit der Firma X schließen und darf die Firma nun das Geld auf ihr Firmenkonto unter Nennung des Darlehensvertrages einzahlen? Oder ist das Geldwäsche?
Fall 2) Der Investor möchte 50.000 € überweisen, nicht in Bar mitbringen. Da die syrische Regierung momentan eine Überweisung blockieren würde, stellt die Firma eine Scheinrechnung aus, die der Investor seiner Regierung vorzeigen kann. Der Betrag wird in Wirklichkeit aber wieder als Darlehen hier eingezahlt, mit Verweis auf einen existierenden Vertrag. Verstößt die deutsche Firma damit gegen deutsches Recht? Überweisungsgrund könnte eine Ziffernfolge sein, die sowohl auf der Scheinrechnung auftaucht, als dem realen Darlehensvertrag zuzuordnen ist. Oder kein Überweisungsgrund, geht auch.
Danke für Eure Einschätzung. Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt