T-VL Erfahrungsstufe mitnehmen?

Hallo,

Ich war als wissenschaftliche Mitarbeiterin bis 2011 in E13, Erfahrungsstufe 3 eingruppiert. Seit 2012 habe ich mein selben Arbeitgeber eine Laborantenstelle und bin in E6, Stufe 3 eingruppiert (die Erfahrung des vorherigen Jobs wurde anerkannt). Jetzt soll ich beim selben Arbeitgeber wieder als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit E13 eingestellt werden. Meine Tätigkeit wird natürlich eine andere sein als zuvor als Laborantin, sich aber mit der Tätigkeit bis 2011 ähneln. Hab ich Chancen, in E13 nun gleich wieder in Stufe 3 eingruppiert zu werden?
Danke für die Antwort,
Christine

Hallo,

im T-VL kenne ich mich nicht gut aus. Aus TVöD ist mir aber bekannt, das die Stufe etwas mit der " Zugehörigkeit " beim Arbeitgeber zu tun hat und sich nicht auf die Tätigkeit beziehen muss.

MfG

Klaus

Hallo Christine,

tut mir leid, zu diesem Thema habe ich keine Ahnung.

Mit freundlichen Grüßen
maasterp

Keine Ahnung! Das müssten sie mit ihrem Arbeitgeber klären.

Das kann man nicht pauschal antworten. Welcher Tarifvertrag kam und kommt hier zur Anwendung? Dann muss man sich diesen TV genau ansehen ob ein Anspruch auf frühere Betriebszugehörigkeit besteht. Das kann auch in einer bestehenden Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Am besten beim Betriebsrat nachfragen und / oder bei der zuständigen Gewerkschaft, die den Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband abgeschlossen hat.

Hallo,
ja ich denke, dass das so geht. Aber ich empfehle, mich beim Personalrat bzw. der Personalabteilung noch mal genau zu erkundigen. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/stufen.html u nter diesem Link findest du mehr Informationen.
Viel Erfolg C.

Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe setzt laut BAG eine tarifvertraglich im einzelnen
festgelegte Zeit der ununterbrochenen Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe voraus.

Hallo Christine,
da Du von Einstellungen sprichst, gehe ich davon aus das Du Zeitverträge hattest und Die neuer Vertrag ebenfalls ein Zeitvertrag ist. In dem Vertrag werden normalerweise die Bedingungen über die zu erbringende Leistung und die Entlohnung geregelt. Da die Jobs 2011 und 2012 dem Gehalt nach sich deutlich unterscheiden, liegt es in Deinem Geschick mit dem AG das Entgeld zu vereinbaren. Auch ist es sehr schwer nur nach der Gehaltsstufe den Tätigkeitsbereich zu beurteilen. Gleiches ist nicht unbedingt das selbe.
Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Ich habe leider keine Erfahrungen mit TVöD. Aber es gibt doch sicher einen Personalrat?
Gruß
U.Daniel

Hallo,

du sprichst hier den Tarifvertrag öffentlicher Dienst Länder bzw Bund an. Da kann ich dir leider nicht helfen aber empfehle, zu ver.di zu gehen, die haben den Tarifvertrag ja mit ausgehandelt.

Mein Gefühl ist: Versuch geht immer. Ob du Anspruch darauf hast, kann ich aber nicht sagen.

Hoffe, das war hilfreich,
viele Grüße

MerleMeer

Sorry bin im Urlaub daher verzögert
Nach TV L kann man keine Erfahrungsstufe mitnehmen.
Das System geht von einer neuen Eingruppierung für eine neue Aufgabe aus
Die Erfahrung aus anderen Tätigkeiten, insbesondere beim selben AG bringt sicher Stufe 2, kann auch Stufe 3 - ggfs. übertariflich - bringen.
Stufe 3 also verhandlungssache.
Grüße und viel Erfolg

Hallo Christine,
die Chance besteht. Die Frage ist wie der Arbeitgeber das sieht. Gibt es eine Arbeitnehmervertretung im Betrieb kann die Dir sicher weiterhelfen. Auf jeden Fall empfiehlt sich der Gang zur zuständigen Gewerkschaft. Als Mitglied bekommt man kostenlose Beratung und, noch wichtiger, Unterstützung bei der Umsetzung der berechtigten Ansprüche.
Viel Erfolg.

Hi,
sorry, dass ich so spät antworte… Blöder Urlaub :wink:
Normalerweise fängt man wieder von vorne an. Aber es liegt doch auch immer im Ermessen des Arbeitgebers und am Verhandlungsgeschick. Es gibt nirgendwo eine Vorschrift in der steht, man darf nicht mehr bekommen, oder muss erst alle Stufen durchlaufen.
Deshalb liegt es tatsächlich auch am Verhandlungsgeschick. Ich wünsche Dir viel Erfolg !
Harley