Hallo!
Gestern wurde bei uns am Stall ein Pferd eingeschläfert mit T61 OHNE vorherige Narkose oder Sedierung.
Da es sich um einen Muskellähmer handelt ist diese Vorgehensweise nicht nur Tierschutzwiedrig sondern der Tierarzt macht sich meines Erachtens strafbar.
Ich möchte nicht wissen, was dieses Tier an Höllenqualen gelitten hat. Angesehen hat man ihm natürlich nichts. Er ist umgefallen wie ein Stein und hat sich nicht mehr geregt (logisch). Noch Minuten später war laut Aussage der Besitzerin ein schwacher Herzschlag vorhanden - das spricht doch für sich.
Hat jemand mit so was schon Erfahrung gesammelt und bei welcher Behörde/ Stelle kann ich den Tierarzt melden?
Bringt dieser Weg überhaupt etwas?
Ich denke, oftmals sollte man handeln und nicht einfach nur weg sehen…
Dem armen Pferd kann ich leider nicht mehr helfen - der Kerl hat es nun hinter sich aber ich würde es gerne weiteren Tieren ersparen, so eingeschläfert zu werden.
Danke für Eure Hilfe!
Hallo,
wird das Zeug tatsächlich noch so eingesetzt…ich dachte das wäre endlich Geschichte.
Traurig.
http://www.bvl.bund.de/DE/08_PresseInfothek/01_FuerJ…
Zitat:"…Wesentlichste Änderung ist, dass das Arzneimittel nur noch zur Verabreichung an bewusstlose Tiere zugelassen ist. Das bedeutet, dass in jedem Fall eine Narkose wie bei einer Operation erfolgt, bevor das Mittel zum Einschläfern verabreicht wird…"
Und die Handhabung ist bei dem Mittel tatsächlich vermerkt:
http://www.msd-tiergesundheit.de/products/t_61/t_61…
Zitat: „…Nur zur Anwendung durch Tierärzte.
T 61 soll nur an bewusstlose (narkotisierte) Tiere verabreicht werden, um ein unter ungünstigen Umständen mögliches Ersticken bei Bewusstsein auszuschließen. …“
Dementsprechend würde ich mich erstmal an das BVL wenden und je nachdem hierhin:
http://www.tieraerztekammer.de/ und wenn der Kontakt nur dazu dient Informationen einzuholen.
Grüße
*Mau*
Danke, das war schon einmal sehr hilfreich!
Hallo
Wie gruselig (
Wenn du Mut hast - und eine gute Rechtschutzversicherung - zeig den TA bei der Ärztekammer an.
VG hex
Hallo,
für eine Anzeige benötigt man keine Rechtsschutzversicherung!!!
Es handelt sich eindeutig um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ich würde die Sache bei der Polizei, der Tierärztekammer und dem örtlichen
Veterinäramt anzeigen.
Du solltest Dir aber sicher sein, dass der Infusionslösung kein Betäubungsmittel
beigemischt war.
hi
für eine Anzeige benötigt man keine
Rechtsschutzversicherung!!!
stimmt - aber wenn es vor Gericht geht, sieht sich der TA möglicherweise dazu veranlasst eine Klage wegen Rufschädigung o.ä. anzustrengen … so als „Gegenleistung“ immerhin gefährdet so ein Prozess (zu Recht !) seine Existenz da hilft eine Rechtschutzversicherung
Es handelt sich eindeutig um einen Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz.
Recht haben und recht bekommen … das magst du so sehen, ich sehe das AUCH so - aber ob Gutachter und Richter das auch so sehen ?
Du solltest Dir aber sicher sein, dass der Infusionslösung
kein Betäubungsmittel beigemischt war.
was der TA selbstverständlich behaupten wird … womit wir bei der Gegenklage und der Rechtschutzversicherung wären
so schließt sich der Kreis
Gruß H.
Klage wegen Rufschädigung!
Glaubst Du im Ernst,
dass sich ein Tierarzt mit Gewalt auf diesem Niveau
ins Gerede bringen will?
JA
er wird nicht durch seine Gegenklage ins Gerede gebracht sondern durch die Anzeige
und Anzeige bei der Polizei wegen Tierquälerei.
Dazu braucht man keine Rechtschutzversicherung.
Grüße
miamei
Hallo,
Eine Anzeige wegen Rufschädigung ist nicht erfolgreich:
Es besteht ein konkreter Verdacht, der durch mehrere Zeugen bestätigt werden kann.
Es sind hier keine Behauptungen aufgestellt worden, die auf Gerüchten und Hörensagen beruhten.
Wo kämen wir da hin, wenn jeder, der eine Straftat meldet, befürchten müsste, selber belangt zu werden!
Grüße
miamei