Hallo Tutulla,
ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber für Schulstrafen, und um
eine solche handelt es sich ja, ist z.B. in Bayern nicht die
Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Unterschrift der
Eltern hat in einem solchen Fall nur Informationscharakter (=
in etwa so: Ich habe mitgeteilt bekommen, dass…)
Gruß
Michael
Hallo Michael.
Du magst ja Recht haben. Mit meiner Unterschrift unter den Tadel hätte ich ihn zur Kenntnis genommen. Aber ich habe ihn nicht unterschrieben und um meine Kenntnisnahme zu belegen, müssen die Verantwortlichen die Gegendarstellung mit in die Akte nehmen.
Das ist das Ergebnis des Gespräches, das wir mit dem Stufenleiter und der Elternbeiratsvorsitzenden geführt haben. Er hat selbst vorgeschlagen, die Gegendarstellung in die Akte zu nehmen. Damit ist die Sache für mich klar und erledigt, zumal mein Sohn sich bisher absolut nichts zuschulden kommen ließ.
Mit ist relativ egal, wie andere Leute in unserer Schule das regeln, nur wenn mich jemand fragt, dann empfehle ich diesen Weg, weil ich dieses Vorgehen für das Beste halte, was die Chancen des Schülers angeht.
In unserem Fall war es ein Lehrer, den ich für ziemlich unfähig halte, er hat uns auch maximal 10 Minuten gewidmet, in denen er einen Schwall von Anschuldigungen auf meinen Sohn abließ und uns dann grußlos verließ. Den Rest haben wir mit dem Stufenleiter abgewickelt, der unseren Sohn auch aus dem Unterricht kennt und ihn daher gut beurteilen konnte.
Gruß nach Bayern…wir wohnen in Hessen
Tutulla