Tadel

Hallo liebe wwwler!

Eine Freundin meiner Tochter hat einen ungerechtfertigten Tadel bekommen.
Meine Frage: Ist der Tadel ein Verwaltungsakt , so
dass die Eltern Widerspruch einlegen können?

Welche Möglichkeiten gibt es wenn nicht, sonst noch?

Die Freundin ist wegen der Ungerechtigkeit ziemlich fertig.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Es grüßt
Lily

Hallo Lily!

Mein Sohn hat im vorigen Jahr einen ungerechtfertigten Tadel bekommen. Er hat sich für einen Klassenkameraden eingesetzt und wurde daraufhin wegen dreister Lüge getadelt.
Ich habe auf einem Gespräch zwischen dem Lehrer und meinem Sohn bestanden (am nächsten Tag). Er wollte dieses Gespräch nur in Anwesenheit des Stufenleiters führen. Ich habe daraufhin die Vorsitzende des Schulelternbeirates mitgenommen. Es war ein illustre Runde und ein gutes Gespräch. Der Lehrer hat den Tadel nicht zurückgenommen.
Ich habe ihn nach den Gespräch schriftlich kommentiert und zurückgewiesen. Eine Unterschrift unter den Tadel habe ich mit dem schriftlichen Kommentar verweigert. Das kam mit dem Tadel in die Schülerakte und war damit für mich erledigt.

Gruß
Tutulla

Meine Frage: Ist der Tadel ein Verwaltungsakt , so
dass die Eltern Widerspruch einlegen können?

Nein, eine Erziehungsmaßnahme. Der Protest besteht in einer Gegendarstellung, wie von Tutulla beschrieben. So, wie er/sie es gehandhabt hat, läuft’s optimal ab.

Gruß

Jo Perrey

Eine Unterschrift unter den Tadel habe ich mit
dem schriftlichen Kommentar verweigert.

Hallo,

also mit der Unterschrift akzeptierst du den Tadel nicht, sondern du bestätigst, das du über den Tadel informiert wurdest. Was du ja mit deinem Schreiben dazu sowieso gemacht hast.

Gruß
Michael

1 Like

also mit der Unterschrift akzeptierst du den Tadel nicht,
sondern du bestätigst, das du über den Tadel informiert
wurdest.

Hallo, Michael,
darum ging es ja Tutulla gar nicht. Aber sie hat auf diese Weise die Aufnahme dr Gegendarstellung in die Schülerakte erzwungen, was sonst wahrscheinlich freiwillig nicht geschehen wäre (Der unterschriebene Tadel landet in der Akte, die Gegendarstellung in der Rundablage.)
Gruß
Eckard

2 Like

Hallo,

also mit der Unterschrift akzeptierst du den Tadel nicht,
sondern du bestätigst, das du über den Tadel informiert
wurdest.

Ich habe aber in meinem schriftlichen Kommentar nach Absprache mit dem Stufenleiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich den Tadel nicht akzeptiere und ihn deshalb nicht unterschreibe.
Gruß
T

3 Like

Danke für Antworten.
Werde den Eltern die Antworten zeigen.

Liebe Grüße
Lily
P.S.: Wie kriegt man das hin, dass nur eine Antwortzeile erscheint?(owt)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Off topic - ohne weiteren Text
Hallo, Lilly

P.S.: Wie kriegt man das hin, dass nur eine Antwortzeile
erscheint?(owt)

Schreibe eine neue Betreffzeile und lösche den Text im Fenster „Artikel“ (ein Schriftzeichen ist erforderlich, mach einfach einen Punkt :smile:
Gruß
Eckard

Ich habe aber in meinem schriftlichen Kommentar nach Absprache
mit dem Stufenleiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich
den Tadel nicht akzeptiere und ihn deshalb nicht
unterschreibe.
Gruß
T

Hallo Tutulla,

ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber für Schulstrafen, und um eine solche handelt es sich ja, ist z.B. in Bayern nicht die Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Unterschrift der Eltern hat in einem solchen Fall nur Informationscharakter (= in etwa so: Ich habe mitgeteilt bekommen, dass…)

Gruß
Michael

Hallo Tutulla,

ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber für Schulstrafen, und um
eine solche handelt es sich ja, ist z.B. in Bayern nicht die
Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Unterschrift der
Eltern hat in einem solchen Fall nur Informationscharakter (=
in etwa so: Ich habe mitgeteilt bekommen, dass…)

Gruß
Michael

Hallo Michael.
Du magst ja Recht haben. Mit meiner Unterschrift unter den Tadel hätte ich ihn zur Kenntnis genommen. Aber ich habe ihn nicht unterschrieben und um meine Kenntnisnahme zu belegen, müssen die Verantwortlichen die Gegendarstellung mit in die Akte nehmen.
Das ist das Ergebnis des Gespräches, das wir mit dem Stufenleiter und der Elternbeiratsvorsitzenden geführt haben. Er hat selbst vorgeschlagen, die Gegendarstellung in die Akte zu nehmen. Damit ist die Sache für mich klar und erledigt, zumal mein Sohn sich bisher absolut nichts zuschulden kommen ließ.
Mit ist relativ egal, wie andere Leute in unserer Schule das regeln, nur wenn mich jemand fragt, dann empfehle ich diesen Weg, weil ich dieses Vorgehen für das Beste halte, was die Chancen des Schülers angeht.
In unserem Fall war es ein Lehrer, den ich für ziemlich unfähig halte, er hat uns auch maximal 10 Minuten gewidmet, in denen er einen Schwall von Anschuldigungen auf meinen Sohn abließ und uns dann grußlos verließ. Den Rest haben wir mit dem Stufenleiter abgewickelt, der unseren Sohn auch aus dem Unterricht kennt und ihn daher gut beurteilen konnte.

Gruß nach Bayern…wir wohnen in Hessen

Tutulla