Moin zusammen,
Wenn meine Frau in meiner GmbH
(alleiniger Inhaber) als 450 Eur Kraft anfängt, muß ich/Sie einen Tätigkeitsnachweis führen?
Einerseits gewerblich, andererseits Ehefrau!
Danke
Moin zusammen,
Wenn meine Frau in meiner GmbH
(alleiniger Inhaber) als 450 Eur Kraft anfängt, muß ich/Sie einen Tätigkeitsnachweis führen?
Einerseits gewerblich, andererseits Ehefrau!
Danke
Hallo,
wenn Du jemand gegen Entgelt beschäftigst, ist es erst mal grundsätzlich egal, ob ein Verwandschaftsverhältnis besteht.
Es gelten die normalen arbeitsrechtlichen Vorschriften einschließlich Dokumentations- und Nachweispflichten des Arbeitgebers. Und bei „Mini-Jobbern“ natürlich auch die Anmeldepflicht bei der Mini-Job-Zentrale.
&tschüß
Wolfgang