Täuschungsversuch

Hallo liebe Leute,
Ich hab heute eine Geschichts-Klausur zurück erhalten. Zuvor hatte ich für diese Klausur ca. 20 wichtige Daten auswendig gelernt! Während der Klausur habe ich mir diese zu aller erst nochmal im Arbeitsheft niedergeschrieben, damit ich diese während des Schreibens zur Hand habe.
Heute bekomme ich also die Klausur zurück und mein Lehrer offenbart mir, dass er die Einbringung der Daten in meine Analysen nicht gewertet hat und ich somit 3 Minuspunkte bekommen habe. Er unterstellt mir also einem Täuschungsversuch, da ich theoretisch die Daten im Vorfeld ins Heft geschrieben haben könnte!
Natürlich bin ich, gerade weil ich mir die Mühe gemacht hatte ALLE Daten auswendig zu lernen entsprechend aufgebracht.
Besonders in einem gewissen Kontext missfällt mir dieser Generalverdacht:
Und zwar hatten wir vor knapp einem halben Jahr eine Projektpräsentation (relativ wichtig, jeweils halbjährig, entspricht in 3 Fächern jeweils ein Drittel der Fachnote) und zu dieser hatte ich ein Exposé angefertigt. Da die Projektpräsentation ein bilinguales Projekt ist, soll die Präsentation der Ergebnisse und eben auch das Exposé normalerweise auf Englisch erfasst werden. Unsere Klasse hatte zuvor jedoch ausgehandelt, dass das Exposé auf Deutsch verfasst wird, weil dem meisten Englisch zu schwierig schien. Trotz dessen hatte ich mir dann die Mühe gemacht, das Exposé auf Englisch zu verfassen und habe dieses dann auch formgemäß abgegeben. Dies hielten andere aus meiner Klasse jedoch für nicht so gut und deshalb reichte ich so schnell wie möglich am selben Tag eine Übersetzung (inhaltlich natürlich identisch, jedoch zugegeben sehr schnell und somit ein wenig unsauber angefertigt) ein; ebenfalls formgemäß. Bei der Benotung unterstellte mir eben der selbe Lehrer jedoch einem Täuschungsversuch. So hatte ER nämlich das englische Exposé (der Lehrer ist des Englischen nur begrenzt mächtig) nicht weiter beachtet und sich das deutsche, per Email nachgereichte Exposé ausgedruckt und dabei war irgendwie die Formatierung verloren gegangen. Er hielt dies für Formatierungsfehler auf Grund von Copy-and-Paste, auch wenn er den Text „nicht so im Internet“ vorfinden konnte. Hätte er nur einmal das original Exposé begutachtet, wäre ihm aufgefallen, dass hier alles in Ordnung war. Nach einigen Erläuterungsversuchen, sagte er schließlich er werde eine neue Bewertung (ursprünglich 5 Notenpunkte, Note 4 also) anfertigen, was er tatsächlich wohl irgendwie vergessen hat.

Letztendlich geht es mir also darum ob ich solche Anschuldigungen akzeptieren muss. Notentechnisch würde dies zwar wenig bedeuten, jedoch kämpfe ich seit der 11. um jede Note um so vom Kandidaten für einem Schulwechsel auf die Realschule mich nach oben zu arbeiten, wobei ich zur Zeit bei einem Notenschnitt von ca. 2,6 stehe. Generell lasse ich mir natürlich auch nicht gerne einen Betrug ankreiden. Auch wirkt sich sowas natürlich auf die subjektive Bewertung der Lehrer auswirkt, was ich, da unberechtigt für ebenfalls unfair halte.

Ich hoffe mir kann hier jemand mehr zu dem Thema sagen und mir vielleicht zu mehr Gerechtigkeit verhelfen. Vielen lieben Dank schon im Vorraus.

Hallo,

das ist natürlich ziemlich unerfreulich für Dich. Für solche Fälle gibt es an jeder Schule einen Vertrauenslehrer. Sprich mit ihm.

In Bezug auf den Verdacht des Spickzettels lässt sich das Gegenteil wohl kaum beweisen. Dumm gelaufen. Wegen der Präsentation sollte aber nachgefragt werden.

Gruss Siegfried

Hallo!

Generell gilt auch bei Tauschungsversuchen wie vor Gericht die Regel: Im Zweifel für den Angeklagten. Das heißt, ein Betrugsversuch muss von der Lehrkraft eindeutig nachgewiesen werden und nicht Sie müssen den Gegenbeweis anbringen.

Kommen wir erst zu der Arbeit:
Wenn es sich um drei handschriftliche Daten handelt und der Lehrer vorher keine leeren Zettel/ Hefte ausgeteilt hat, kann er Ihre Version nciht widerlegen. Etwas anderes wäre es, wenn zum Beispiel ein gedruckter Spickzettel im Nachhinein im Heft gefunden worden wäre. Sie können ja zum Beweis zeigen, dass Sie sogar alle Daten ausendig können.

Bei der Präsentation ist es für mich noch einfacher: Ein reiner Formatierungsfehler kann nicht zum Betrugsverdacht führen (ganz abgesehen davon, dass man Copy und Paste wunderbar formatieren kann, das ist die kleinste Übung) Das heißt, der LEhrer müsste Ihnen den angeblich kopierten Text vorlegen, was er nicht getan hat.

Ich würde wie folgt vorgehen: Ich würde den Lehrer in höflicher Form um ein Gespräch bitten, das Sie am besten im Beisein Dritter führen. Dies könnten zum Beispiel Ihre Eltern sein (auf Ihren Wunsch geht das auch, wenn Sie volljährig sind) oder andere PErsonen Ihres Vertrauens. Hier können Sie ihm nochmals darlegen, wie diese Missverständnisse zustande kam un bitten um eine andere Benotung. Wenn dies nicht funkrtioniert, können Sie höhere Stellen einschalten:smiley:a wäre zunächst der Klassenlehrer/ Tutor. Diesen würde ich, wenn Sie hier ein gutes Verhältnis haben, vielleicht sogar schon zum Gespräch dazubitten. Gegebenenfalls auch den Vertrauenslehrer. Die nächsthöheren Ebenen wären dann die Schulleitung bzw. das Schulamt. Wenn das Ganze so abgelaufen ist, wie Sie es mir schildern, denke ich nicht, dass der Betrugsversuch aufrecht erhalten werden kann.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.

Viele Grüße

N. Schmid

Hallo,

leider kann man die Fragen nicht zu Ihren Gunsten beantworten.Ich hätte gern etwas anderes geantwortet.
Aber: Ab einem gewissen Alter sollte jeder in der Schule gelernt haben, womit er einen "Täuschungsversuch "riskiert. Beide Beispiele könnten durchaus so gewertet werden.

"…zuvor jedoch ausgehandelt, dass das Exposé auf Deutsch

verfasst wird, weil dem meisten Englisch zu schwierig schien"

Auch hier wurden die Regeln vorher eindeutig festgelegt!! Der Prüfling muss eventuelle Übertragungsfehler ausschließen.

Natürlich gibt es immer die Möglichkeit , ein Gespräch zu führen und dem Lehrer seine Standpunkte zu erklären, warum man die " Regeln" für sich geändert hat oder wie der Fehler zu erklären ist.

Selbstverstänlich kann man sich auch beim Direktor/ Schulleiter oder dem Schulamt beschweren.

Aber auch dann ist der Ausgang offen.

Wichtiger erscheint mir jedoch, aus diesen Situationen eine Lehre zu ziehen!

Viel Glück bei der nächsten Klausur!
M. W.

Hallo liebe Leute,

Ich hab heute eine Geschichts-Klausur zurück erhalten. Zuvor
hatte ich für diese Klausur ca. 20 wichtige Daten auswendig
gelernt! Während der Klausur habe ich mir diese zu aller erst
nochmal im Arbeitsheft niedergeschrieben, damit ich diese
während des Schreibens zur Hand habe.
Heute bekomme ich also die Klausur zurück und mein Lehrer
offenbart mir, dass er die Einbringung der Daten in meine
Analysen nicht gewertet hat und ich somit 3 Minuspunkte
bekommen habe. Er unterstellt mir also einem
Täuschungsversuch, da ich theoretisch die Daten im Vorfeld ins
Heft geschrieben haben könnte!
Natürlich bin ich, gerade weil ich mir die Mühe gemacht hatte
ALLE Daten auswendig zu lernen entsprechend aufgebracht.
Besonders in einem gewissen Kontext missfällt mir dieser
Generalverdacht:
Und zwar hatten wir vor knapp einem halben Jahr eine
Projektpräsentation (relativ wichtig, jeweils halbjährig,
entspricht in 3 Fächern jeweils ein Drittel der Fachnote) und
zu dieser hatte ich ein Exposé angefertigt. Da die
Projektpräsentation ein bilinguales Projekt ist, soll die
Präsentation der Ergebnisse und eben auch das Exposé
normalerweise auf Englisch erfasst werden. Unsere Klasse hatte
zuvor jedoch ausgehandelt, dass das Exposé auf Deutsch
verfasst wird, weil dem meisten Englisch zu schwierig schien.
Trotz dessen hatte ich mir dann die Mühe gemacht, das Exposé
auf Englisch zu verfassen und habe dieses dann auch formgemäß
abgegeben. Dies hielten andere aus meiner Klasse jedoch für
nicht so gut und deshalb reichte ich so schnell wie möglich am
selben Tag eine Übersetzung (inhaltlich natürlich identisch,
jedoch zugegeben sehr schnell und somit ein wenig unsauber
angefertigt) ein; ebenfalls formgemäß. Bei der Benotung
unterstellte mir eben der selbe Lehrer jedoch einem
Täuschungsversuch. So hatte ER nämlich das englische Exposé
(der Lehrer ist des Englischen nur begrenzt mächtig) nicht
weiter beachtet und sich das deutsche, per Email nachgereichte
Exposé ausgedruckt und dabei war irgendwie die Formatierung
verloren gegangen. Er hielt dies für Formatierungsfehler auf
Grund von Copy-and-Paste, auch wenn er den Text „nicht so im
Internet“ vorfinden konnte. Hätte er nur einmal das original
Exposé begutachtet, wäre ihm aufgefallen, dass hier alles in
Ordnung war. Nach einigen Erläuterungsversuchen, sagte er
schließlich er werde eine neue Bewertung (ursprünglich 5
Notenpunkte, Note 4 also) anfertigen, was er tatsächlich wohl
irgendwie vergessen hat.

Letztendlich geht es mir also darum ob ich solche
Anschuldigungen akzeptieren muss. Notentechnisch würde dies
zwar wenig bedeuten, jedoch kämpfe ich seit der 11. um jede
Note um so vom Kandidaten für einem Schulwechsel auf die
Realschule mich nach oben zu arbeiten, wobei ich zur Zeit bei
einem Notenschnitt von ca. 2,6 stehe. Generell lasse ich mir
natürlich auch nicht gerne einen Betrug ankreiden. Auch wirkt
sich sowas natürlich auf die subjektive Bewertung der Lehrer
auswirkt, was ich, da unberechtigt für ebenfalls unfair halte.

Ich hoffe mir kann hier jemand mehr zu dem Thema sagen und mir
vielleicht zu mehr Gerechtigkeit verhelfen. Vielen lieben Dank
schon im Vorraus.

Hallo mp1010,
das ist sicherlich eine vertrackte Situation. Ich will mit dem Exposé anfangen: wenn die Vereinbarung mit dem Lehrer die war, dass das Exposé auf Deutsch angefertigt wird, ist dies eine gültige Absprche. Bewertungsgrundlage kann dann tatsächlich nur das deutsche Exposé sein, nciht das englische. Dieses könnte allenfalls ergänzend als Zusatzleistung herangezogen werden, eine Verpflichtung hierzu gibt es allerdings nicht. Im Klartext: nur das englische Exposé alleine, könnte sehr wohl als nicht den Anforderungen entsprechend zurückgewiesen werden.

Was die unterstellte Täuschung anlangt, genügt der Versuch. Den will ich dir nicht unterstellen. Aber es ist schon sehr ungeschickt, in ein Heft, das man zu Hause hatte eine Datensammlung einzutragen die den Anschein erweckenn muss, schon vorher gegfertigt worden zu sein. Wie du aus der Nummer rauskommen kannst ist nicht ganz klar. Eigentlich fällt mir dazu nur ein, eine gütliche einigung zu suchen. Weder lässtz sich beweisen dass du Recht hast, noch kann der Lehrer letztlich die Täuschung beweisen. Allerdings spricht der Anschein eher für den Lehrer.

Ich würde versuchen, z. B. mit deinem Klassenlehrer/Tutor oder Vertrauenslehrer ein Gespräch zu führen, die eigene Position darlegen und um ein vermittelndes Gesrpäch bitten. Ich kann mir vorstellen, dass aus der Unsicherheit der Beweisführung eine Lösung in deienm Sinne erwachsen kann. Wichtig wäre eben, den beigezogenen Erwachsenen von der eigenen Lauterkeit zu überzeugen. Letztinstanzlich könnest du auch ein Gespräch mit dem/der Schulleiter/in suchen und versuchen, dort Unterstützung zu finden.
Viel Erfolg
THWU

Hallo mp1010,

um her eine Aussage machen zu können, sind einige Fragen zu beantworten:
Geschichtsklausur:
Wurde die Klausur in ein Heft geschrieben?
Wurde das Heft von dir verwahrt?
Hast du die Fakten innerhalb der Arbeit oder auf ein anderes Blatt geschrieben?

Projektpräsentation
Hat dein Lehrer die Aussage, dass er deine Note ändert, vor Zeugen gemacht?

Gruß
bp2004

Hallo, ganz unabhängig von dem, was in der Vergangenheit passiert ist, halte ich das Verhalten des Lehrers für nicht tragbar. Ich bin selber Lehrer und kann dir nur raten, dich an deinen Klassenlehrer/Mentor zu wenden oder an den Vertrauenslehrer. Der kann gewiss mehr erreichen als du. Prinzipiell kann der Lehrer nur dann Punkte abziehen, wenn der Täuschungsversuch nachweisbar ist. Alles andere ist Willkür und nicht hinnehmbar. Im Zweifel für den Angeklagten :wink: Viel Glück!

Du darfst mir jetzt ruhig böse sein und wirst das bestimmt nicht gut finden, trotzdem werde ich meinen Eindruck ehrlich schildern.
Das mit den notierten Daten finde ich verständlich und ist echt ungeschickt um nicht doof zu sagen. Dass ich dir das auch nicht glaube sag ich jetzt lieber nicht :wink:
Deine Präsentation obwohl auf deutsch rausgehandelt dann doch auf englisch zu machen und dann schnell noch was auf deutsch hinzurotzen zeigt auch, dass du eher zur Zeit ein Problem hast zu tun was man dir sagt, oder dich auf das wesentliche zu konzentrieren. Durch beide Fälle entstehen zugegebener Weise Missverständnisse und Schwulitäten, die wenn sie gehäuft bei einem Schüler vorkommen echt nerven und es einem mit dem einen oder anderen Lehrer versauen.
Mein Tipp
Versuch in Zukunft Missverständnisse zu vermeiden dann musst du dich nicht irgendwie rausreden.

hallo,
ein menschliches, ruhiges Gespräch ist hier wohl die einzige wirklich wirksame Methode. Denn die Beweislast ist schon sehr schwierig und vielleicht solltest Du in aller Ruhe versuchen das Problem zu klären. Die hängt sihcerlich auch davon ab, wie der Lehrer Dich vorher eingeschätzt hat und ob Du schon immer ein guter Schüler in diesem Fach warst. Rechtlic ist hier klaum etwas zu machen.
Viel Glück.

Hallo liebe Leute,
Ich hab heute eine Geschichts-Klausur zurück erhalten. Zuvor
hatte ich für diese Klausur ca. 20 wichtige Daten auswendig
gelernt! Während der Klausur habe ich mir diese zu aller erst
nochmal im Arbeitsheft niedergeschrieben, damit ich diese
während des Schreibens zur Hand habe.
Heute bekomme ich also die Klausur zurück und mein Lehrer
offenbart mir, dass er die Einbringung der Daten in meine
Analysen nicht gewertet hat und ich somit 3 Minuspunkte
bekommen habe. Er unterstellt mir also einem
Täuschungsversuch, da ich theoretisch die Daten im Vorfeld ins
Heft geschrieben haben könnte!

Hallo mp1010,
der Lehrer muss den Täuschungsversuch nachweisen - ein Verdacht reicht nicht aus! Mein Rat: Zunächst eventuell mit Hilfe eines „Vertrauenslehrers“ (wenn es so jemanden an der Schule gibt) auf niedrigem Niveau eine Einigung versuchen. Sollte das nicht möglich sein, muss die Schulleitung, ggf. die Schulbehörde eingeschaltet werden. So, wie es hier geschildert wurde, darf der Lehrer nicht wegen Täuschungsversuchs eine schlechtere Zensur erteilen.
Viel Erfolg.
Gruß
Egolf