Hallo liebe Experten,
es geht um eine Prüfung während eines berufsbegleitenden Masterstudiums an einer Hochschule in Bayern.
Hier ein Zitat aus der Prüfungsordnung: „Ist ein Prüfling während der Prüfungszeit im Besitz eines eingeschalteten Handys, so gilt dies bereits als Täuschungshandlung.“ (Ausschluß).
Ein ausländischer Student hat sein iPad zur Übersetzung benutzt.
Die Prüfungskommision hat davon Kenntis und findet das in Ordnung, auch in künftigen darf das iPad benutzt werden. Selbstverständlich gibt es WLAN an der Hochschule.
Was sagt Ihr dazu?
Grüße
Ima