Täuschungsversuch mit iPAD?

Hallo liebe Experten,

es geht um eine Prüfung während eines berufsbegleitenden Masterstudiums an einer Hochschule in Bayern.

Hier ein Zitat aus der Prüfungsordnung: „Ist ein Prüfling während der Prüfungszeit im Besitz eines eingeschalteten Handys, so gilt dies bereits als Täuschungshandlung.“ (Ausschluß).

Ein ausländischer Student hat sein iPad zur Übersetzung benutzt.

Die Prüfungskommision hat davon Kenntis und findet das in Ordnung, auch in künftigen darf das iPad benutzt werden. Selbstverständlich gibt es WLAN an der Hochschule.

Was sagt Ihr dazu?

Grüße
Ima

Ein ausländischer Student hat sein iPad zur Übersetzung
benutzt.

Die Prüfungskommision hat davon Kenntis und findet das in
Ordnung, auch in künftigen darf das iPad benutzt werden.
Selbstverständlich gibt es WLAN an der Hochschule.

Was sagt Ihr dazu?

Dass das ja wohl nur ein schlechter Witz sein kann.

Die kennen sich offenbar mit iPads nicht aus. Naja.
Meine Schulleitung hat auch keine Ahnung von facebook etc.

LG SotA

Hallo,

Offenbar hat die Prüfungskommission eine Ausnahme zugelassen. Was genau ist Deine Frage?

  • Ob die Prüfungskommission Ausnahmen zulassen darf? - Müsste in der Prüfungsordnung stehen.

  • Was zu tun ist, wenn die Prüfungskommission ihre Kompetenz überschritten hat? - Müsste das Rechtsamt der Uni beantworten können.

  • Ob die Prüfungskommission zu blauäugig war? - Möglich. Müsste der Vorsitzende der Prüfungskommission beantworten können.

  • Ob die Klausuraufsicht im Auge behalten kann, ob das I-Phone wirklich nur wie verabredet genutzt wurde? - Hängt vermutlich davon ab, wie viele Studis von wie vielen Leuten beaufsichtigt wurden und wo der Kandidat sass.

  • Ob andere Studenten sich darauf berufen können und verlangen können, ebenfalls ihre Handys benutzen zu dürfen? - Erfahrungsgemäss wird sie eher ihre Ausnahmegenehmigung zurücknehmen.

Ich lese eine gewisse Besorgnis heraus, dass hier ein Student einen Vorteil hatte und die Prüfungskommission nicht um die Konsequenzen ihrer Ausnahme wusste? Die Reihenfolge, in der man (eventuell über die Fachschaft) die entsprechenden Leute anspricht wäre: 1. Vorsitzender der Prüfungskommission, 2. Dekanat/Fachbereichsverwaltung. 3. Rechtsamt der Universität. Normalerweise bekommt man Antworten.

Viele Grüsse,
Walkuerax

kleiner, dummer Student…:wink:
Vielen dank für Eure Antworten!

@Walkuerax: Ganz besonderen Dank. Ich wollte nichts konkretes wissen, nur Meinungen sammeln.

Das iPad wurde in der Prüfung ohne vorherige Ankündigung benutzt. Dies wurde dem Bildungsträger mitgeteilt. Dieser äußerte erst auch Skepsis. Ohne weitere Rücksprachen wurden wir unmittelbar bei Beginn der nächsten Prüfung dann mit der Erteilung der Erlaubnis abgespeist.

Dumm nur, dass der Dekan des (technischen) Fachbereichs anwesend war.
Noch dümmer: wir stehen am Anfang eines berufsbegleitenden Teilzeitstudiums. Aus diesem Grund werden wir auf weitere Maßnahmen ganz einfach verzichten…

Frohe Festtage!
Ima