Täuschungsversuch

Hallo liebe Leute,
Ich hab heute eine Geschichts-Klausur zurück erhalten. Zuvor hatte ich für diese Klausur ca. 20 wichtige Daten auswendig gelernt! Während der Klausur habe ich mir diese zu aller erst nochmal im Arbeitsheft niedergeschrieben, damit ich diese während des Schreibens zur Hand habe.
Heute bekomme ich also die Klausur zurück und mein Lehrer offenbart mir, dass er die Einbringung der Daten in meine Analysen nicht gewertet hat und ich somit 3 Minuspunkte bekommen habe. Er unterstellt mir also einem Täuschungsversuch, da ich theoretisch die Daten im Vorfeld ins Heft geschrieben haben könnte!
Natürlich bin ich, gerade weil ich mir die Mühe gemacht hatte ALLE Daten auswendig zu lernen entsprechend aufgebracht.
Besonders in einem gewissen Kontext missfällt mir dieser Generalverdacht:
Und zwar hatten wir vor knapp einem halben Jahr eine Projektpräsentation (relativ wichtig, jeweils halbjährig, entspricht in 3 Fächern jeweils ein Drittel der Fachnote) und zu dieser hatte ich ein Exposé angefertigt. Da die Projektpräsentation ein bilinguales Projekt ist, soll die Präsentation der Ergebnisse und eben auch das Exposé normalerweise auf Englisch erfasst werden. Unsere Klasse hatte zuvor jedoch ausgehandelt, dass das Exposé auf Deutsch verfasst wird, weil dem meisten Englisch zu schwierig schien. Trotz dessen hatte ich mir dann die Mühe gemacht, das Exposé auf Englisch zu verfassen und habe dieses dann auch formgemäß abgegeben. Dies hielten andere aus meiner Klasse jedoch für nicht so gut und deshalb reichte ich so schnell wie möglich am selben Tag eine Übersetzung (inhaltlich natürlich identisch, jedoch zugegeben sehr schnell und somit ein wenig unsauber angefertigt) ein; ebenfalls formgemäß. Bei der Benotung unterstellte mir eben der selbe Lehrer jedoch einem Täuschungsversuch. So hatte ER nämlich das englische Exposé (der Lehrer ist des Englischen nur begrenzt mächtig) nicht weiter beachtet und sich das deutsche, per Email nachgereichte Exposé ausgedruckt und dabei war irgendwie die Formatierung verloren gegangen. Er hielt dies für Formatierungsfehler auf Grund von Copy-and-Paste, auch wenn er den Text „nicht so im Internet“ vorfinden konnte. Hätte er nur einmal das original Exposé begutachtet, wäre ihm aufgefallen, dass hier alles in Ordnung war. Nach einigen Erläuterungsversuchen, sagte er schließlich er werde eine neue Bewertung (ursprünglich 5 Notenpunkte, Note 4 also) anfertigen, was er tatsächlich wohl irgendwie vergessen hat.

Letztendlich geht es mir also darum ob ich solche Anschuldigungen akzeptieren muss. Notentechnisch würde dies zwar wenig bedeuten, jedoch kämpfe ich seit der 11. um jede Note um so vom Kandidaten für einem Schulwechsel auf die Realschule mich nach oben zu arbeiten, wobei ich zur Zeit bei einem Notenschnitt von ca. 2,6 stehe. Generell lasse ich mir natürlich auch nicht gerne einen Betrug ankreiden. Auch wirkt sich sowas natürlich auf die subjektive Bewertung der Lehrer auswirkt, was ich, da unberechtigt für ebenfalls unfair halte.

Ich hoffe mir kann hier jemand mehr zu dem Thema sagen und mir vielleicht zu mehr Gerechtigkeit verhelfen. Vielen lieben Dank schon im Vorraus.

Zum ersten Problem kann ich nur sagen: Selber Schuld.

Natürlich kann deine recht verworrene Erklärung wahr sein, aber Occhams Razor sagt, du hast betrogen. Ganz ehrlich. Du hast was auswendig gelernt, musstest es aber zu Beginn hinschreiben? Auswendig bedeutet was anderes :smiley: So jedenfalls muss es der Lehrer sehen und du musst damit leben. Das ist ein bisserl so, als hättest du irgendwelches Waren mit in einen Supermarkt gebracht und wärst dort erwischt worden ohne Kassenzettel.

Deine zweite verworrene Erklärung hab ich nichtmal verstanden :smiley:

Hallo,
hast du die Geschichtsdaten denn ein ein Heft geschrieben, dass du schon vor der Klausur bei dir hattest? Dann war es wirklich dumm…
Oder hast du sie auf Klasurbögen oder in ein Heft geschrieben, die erst kurz vor der Arbeit ausgeteilt wurde? Dann kann der Lehrer dir doch nichts!

An sich ist es ein guter Trick, sich Gelerntes zu Beginn der Arbeit noch mal zu notieren, das sollte dann aber UNBEDINGT auf einem Papier gemacht werden, das du definitv erst zu Beginn der Arbeit vom Lehrer bekommen hast - sonst ist es doch klar, dass der Lehrer glaubt, es sei ein Spickzettel…

Bei dem anderen Fall bin ich der Meiung, dass dein Lehrer nicht einfach behaupten darf, die Arbeit sei kopiert - das müsste er erst beweisen. Allerding kann er sagen, dass eine per mail eingereichte Arbeit ohne Formatierungen den Vorgaben nicht entspricht und deshalb ungenügend ist. (Was durchaus berechtigt wäre.)

Ebenfalls müsste eindeutig zu klären sein, ob dein englisches Exposé gewertet werden muss oder nicht - wenn vorher klar war, es wird ein dutsches Exposé eingereicht, wird dir auch das tollste englische nichts nützen.

Insgesamt kann ich dir nur den Tipp geben, halte dich bei Arbeiten genau an die Vorgaben für Form und Inhalt - sonst wirst du immer wieder subjektiv ungerecht beurteilt werden.

Gruß von Bixie

Hi Du lieber Leut,

das ist doch ganz einfach: Du hast die Zahlen auswendig gelernt, Du kannst sie also ohne grosse Vorbereitung dem Lehrer aufsagen. Das tust Du und gut is :smile:

Den zweiten Fall hab ich leider nicht entschlüsseln können, sorry…

*wink*

Petzi

Hallo

Deine zweite verworrene Erklärung hab ich nichtmal verstanden :smiley:

Ich schon, mühelos.

Viele Grüße

gut für dich. your point being?

1 Like

Moin!

Natürlich kann deine recht verworrene Erklärung wahr sein,
aber Occhams Razor sagt, du hast betrogen. Ganz ehrlich. Du
hast was auswendig gelernt, musstest es aber zu Beginn
hinschreiben? Auswendig bedeutet was anderes

Das sehe ich nicht so.

Ich rate meinen Schülerinnen immer, die Kalkulationsschema auswendig zu lernen und direkt nach dem Austeilen der Prüfungsunterlagen auf deren Rückseite zu notieren. So können sie darauf zurückgreifen, wenn sie sie benötigen und müssen nicht während der ganzen Aufregung der Prüfungssituation daran denken.

Inwiefern ist das also kein Auswendiglernen?

Gruß, Fo

1 Like

Moin!

Ich hab heute eine Geschichts-Klausur zurück erhalten. Zuvor
hatte ich für diese Klausur ca. 20 wichtige Daten auswendig
gelernt! Während der Klausur habe ich mir diese zu aller erst
nochmal im Arbeitsheft niedergeschrieben, damit ich diese
während des Schreibens zur Hand habe.

Was denn für ein Arbeitsheft?

Hattest du das selbst mitgebracht? Dann kann der Lehrer nicht wissen, dass du es erst in während der Klausur notiert hast.

Schlauer wäre es gewesen, es auf den Klausurunterlagen zu notieren, die erst während der Klausur ausgeteilt wurden.

Ich bin immer dafür, dass man zunächst mal mit dem Lehrer redet.

Alles Gute

Gruß, Fo

Hallo,

also wenn du dir die Daten wirklich in einem Heft notiert hast, dass du auch von zu Hause mitgebracht hast, dann kann ich die Idee des Lehrers (leider) gut nachvollziehen. Ist dann in diesem Fall dumm gelaufen, da du nicht beweisen kannst, dass du die Daten nicht schon vorher ins Heft geschrieben hast.

Zum anderen Fall: Hier würde ich entweder nochmal mit dem Lehrer oder direkt mit der Schulleitung sprechen. Denn einen Betrug zu unterstellen, nur weil eine Formatierung verloren gegangen ist, ist nicht ausreichend. Und wenn er die Wertung ändern wollte und es einfach „vergessen“ hat, dann erinnern ihn doch einfach nochmals freundliche daran. :smile:

Viel Erfolg!