Tafelbrief - Tafelgeschäft - Wertpapiere - Fragen

Wir haben von den verstorbenen Großeltern Tafelpapiere bekommen, die wir nun gerne einlösen würden.
Da auf den Papieren immer die jeweilige WKN Nummer steht haben wir die jeweiligen schnell gefunden.

  1. Welcher dort angegebene Preis wir uns pro Anteil ausgezahlt?
  2. Wie verhält sich das mit den Zinscoupons? Diese haben laufende Nummern, was diese jedoch bedeuten, wissen wir nicht. Wie viel Zinsen bekommt man für die Papiere? Gibt es da einen bestimmten Satz?
  3. Verjähren diese Zinsansprüche irgendwann? Die ersten Wertpapiere wurde bereits 1989 gekauft, die anderen 1997.
  4. Der Wert der eigentlichen Papiere wird uns in voller Höhe ausgezahlt, richtig? Es sind lediglich Prozente auf die Zinsen zu bezahlen, oder?

Ich hoffe, hier kann uns ein Experte ein wenig aufklären.
Vielen Dank

Damit kenne ich mich leider gar nicht aus! LE

  1. Welcher dort angegebene Preis wir uns pro Anteil
    ausgezahlt?

Es wird der sogenannte Rücknahmepreis gezahlt.

  1. Wie verhält sich das mit den Zinscoupons? Diese haben
    laufende Nummern, was diese jedoch bedeuten, wissen wir nicht.
    Wie viel Zinsen bekommt man für die Papiere? Gibt es da einen
    bestimmten Satz?

Es handelt sich hier um Fondsanteile, da gibt es keine Zinsen bzw. Zinscoupons, sondern Erträgnisscheine.

  1. Verjähren diese Zinsansprüche irgendwann? Die ersten
    Wertpapiere wurde bereits 1989 gekauft, die anderen 1997.

Die Ansprüche verjähren i.d.R. nach 5 Jahren, es gibt unter Umständen auch Kulanzregelungen, siehe dazu Fondsprospekt.

  1. Der Wert der eigentlichen Papiere wird uns in voller Höhe
    ausgezahlt, richtig? Es sind lediglich Prozente auf die Zinsen
    zu bezahlen, oder?

Die Erträge werden mit 25% besteuert, weiteres per Email.

Ich hoffe, hier kann uns ein Experte ein wenig aufklären.

Vielen Dank

Liebe luisas,

wir haben weitergehendes ja per Email klären können, da es sich um private Daten handelte. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Libe Grüße
Jeky

Hallo,

  1. falls die Papiere vor Ende der Laufzeit verkauft werden, so wird der Preis bezahlt, der entweder an der Börse gezahlt wird (falls es an einer Börse notiert) oder es wird versucht, diese direkt über die Bank mittels OTC (over-the-counter), also außerbörslich zu veräußern. Hier weicht der Preis (je nach Art und Liquidität des Wertpapiers) vom Nominalkurs ab. Der Nominalkurs ist in der Regel 100% der auch grundsätzlich erzielt wird, wenn man das Papier bis zur Endfälligkeit hält. Dies hängt allerdings im Detail auch von den Bedingungen des Wertpapiers ab.
  2. Dies ist wieder abhängig vom Wertpapier. Bei fix verzinsten Anleihen, bekommt man den Zinskupon abzgl. Kapitalertragssteuer und Spesen der Bank ausbezahlt. Es ist in den Bedingungen geregelt, welche Kuponscheine wann fällig sind. Diese werden bei Tafelgeschäften vom Kuponbogen abgeschnitten. Daher auch die Nummerierung der Kupons. Ist das Wertpapier allerdings eine variabel verzinste Anleihe, so ist die Höhe des Kupons abhängig von einem Referenzzinsatz wie bspw. Sekundärmarktrendite, EURIBOR etc.
  3. Soweit mir bekannt ist, gibt es hier eine Anspruchsfrist von 30 Jahren nach Laufzeitende. Allerdings sollte auch dies in den Bedingungen geregelt sein, bis wann man Kupons bzw. Tilgungen einlösen kann.
  4. Wie bereits in Punkt 1. erwähnt, hängt dies vom aktuellen Kurs ab. Falls das Papier bis zur Tilgung (also Endfälligkeit) gehalten wird, so wird der Tilgungsbetrag abzgl. Steuern und Spesen ausbezahlt.

Ich hoffe, diese Informationen helfen ein wenig weiter.

Viele Grüße
Robert

Herzlichen Glückwunsch,
es gibt Grund anzunehmen, dass es sich um vermögende Großeltern handelte.

  1. Hier ein Artikel mit wichtigen allgemeinen Informationen: http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx_templavoi…

  2. Bitte suche im Netz nach den Details zu den Wertpapieren, in dem Du z. B. einfach nach der WKN suchst.

  3. Mit diesem Wissen gehe dann zum Bankberater Deines Vertrauens.

  4. Viel Spaß

Marx

Hallo Luias,

Tafelgeschäfte - interessant:wink:

Wichtig ist erstmal die WKN. schaut einfach mal auf www.onvista.de nach dem kurs. Ihr bekommt dann den rücknahmepreis (das ist der geringere).

Auf dem Papier steht eine Stückzahl. Die multipliziert mit dem rücknahmepreis ist der wert der papiere.

mit den zinsen ist es schon etwas komplizierter.
zu jedem sog. mantel gibt es einen bogen(die kleinen scheine mit den nummern). und je nach nummer müsst ihr (bzw. hätten ihre großeltern) einmal im jahr zur bank gehen müssen und die zinsen abholen.
ich glaube, dass diese nicht verfallen, bin mir aber nicht ganz sicher, da tafelgeschäft vor ca. 15 jahren vom erdboden verschwunden sind (reform vom finanzamt)

die zinsen richten sich nach der ausschüttung der papiere. wenn sie mir die wkn geben, kann ich im büro schauen mit wie viel sie rechnen können.

Thema steuern… das finanzamt hat damals aus guten grund einen riegel vor die abwicklung der tafelpapier geschoben, da viele sie zur „steuerhinterziehung“ genutzt haben. was jetzt nicht heissen muss, dass…

zur abwicklung. sie können die papiere in jeder bank einreichen. wichtig, sie brauchen unbedingt ein depot, da die papiere nicht mehr bar ausbezahlt werden. das dauert in der regel zwei wochen.

ich hoffe, dass ich ihnen ein bisschen helfen konnte!?

viele grüße

Hallo,
ich selbst hatte noch nie mit Tafelgeschäften zu tun.
Aber gehen sie mit den Papieren doch einfach mal zu einer Bank - sie benötigen meines Wissens nach nicht einmal einen Erbschein dafür.
Die können ihnen dann ganz genau sagen und ausrechnen, wieviel die Papiere wert sind - ebenso die Zinscoupons einlösen. Und das alles kostenlos, denn Fragen kostet nichts.
MfG
K. Schuler

Hallo,

Tut mir leid, kann nicht wirklich helfen ausser Euch diese links zu senden.

Möglicherweise hilft ein Steuerberater oder bezogen auf die Wertpapiernummer, die Fondsgesellschaft oder sowas in der Art.

http://wirtschaft.t-online.de/leser-fragen-experten-…

http://www.aktien-depot.de/tafelpapier/aktien-depot-…

http://www.boersen-lexikon.com/index.php?aid=492

viele Grüße,

Martin

es tut mir leid, aber ich bin kein experte in sachen wertpapiere. Die antwort kennt aber jede Bank. Gruß w. Fischer

Das mit der vollen Höhe ausbezahlen ist meiner Ansicht nicht gesichert. Ich bin aber leider in diesem Fall ohne Erfahrung. Empfehle, mit einem Banker darüber zu reden. Grüße, H.B.

Liebe® Luisas,
nach meinem Urlaub war der Briefkasten voll mit SPAM, deshalb die Verspätung. Zu Deinen Fragen:

  1. Der Preis wird nicht ausgezahlt. Bei fest verzinslichen Wertpapieren wird vor Fälligkeit der Kurswert abzüglich Gebühren, danach der Nominalwert (Nennwert) abzüglich Inkassogebühren ausgezahlt. Die Inkassogebühren, falls welche erhoben werden, findest Du im Preisverzeichnis jeder Bank.
  2. Bei Gläubigerpapieren (siehe 1.) sind neben dem Zahltag die Zinsen als absoluter Wert auf dem Coupon (Talon) angegeben. Es gibt allerdings auch Sonderformen, wie z.B. Null-Coupon Anleihen. Bei Coupons mit einer laufenden Nummer dürfte es sich um Dividenden Coupons handeln.
    3.+4. Die Papiere liegen Dir ja offensichtlich vor - Du findest die Antwort für alle von Dir gestellten Fragen auf dem Mantelbogen oder auf dem Talon (Nominalwert, Nominalzins, absoluter Zinsbetrag, Zinsfälligkeit, Endfälligkeit,Angaben zur Verjährung u.a.).

Die Zinsen/Dividenden werden zu Deinem persönlichen Steuersatz bzw. pauschal mit 25% Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5% Soli und ggfls. Kirchensteuer versteuert. Bei Tafelpapieren wird Dir die Bank eine Steuerbescheinigung ausstellen. Erträge aus Anlagen in Ländern, die keine Steuern an der Quelle erheben (z.B. Holland), werden auf Anfrage bescheinigt. Du kannst den Zinsertrag dem Finanzamt auch formlos, also ohne Bescheinigung der Zahlstelle, melden - dies ist auf jeden Fall besser als sich auf einen Winkeladvokaten zu verlassen.