… einen Führerschein besessen habe. Ich wollte letztes jahr den b schein machen und die theoretische Prüfung stand vor der Tür.dazu kam es leider nicht da ein brief von der stadt ankam in dem stand ich muss mpu machen…na super. .aber hilft ja nix…mpu gemacht mit negativen ergebnis zb es ist mit erheblichen vergehen zu rechnen laut gutachten… Ich bin jetzt 25 und hatte in der Vergangenheit ca vor 6 jahren mehrere Körperverletzungen unter alkohol und/oder drogen begangen und dafür auch eine gefängnisstrafe von 2,5 jahren verbüßt und anschließend erfolgreich eine suchtmittel Therapie abgeschlossen. Seit dem kein alkohol und keine drogen zu mir genommen. Der typ bei der führerscheinstelle meinte nachdem er sich das gutachten ansah ich solle doch ein jahr alkohol und drogenfreiheit nachweisen und danach nochmals mpu machen… Davor hab ich mich jetzt ne zeit lang gedrückt um nach anderen Möglichkeiten zu suchen um das ganze zu verkürzen.vergeblich… In der Zwischenzeit bin ich dann aus der stadt aufs land gezogen und nun dem rat folgen das jahr durchzuziehen. Dann erfahre ich das die stadt nicht mehr für mich zuständig sei und ich aufs landratsamt meiner gemeinde muss. Dort angekommen erklärte ich mein Vorhaben das jahr zu beginnen. Die zuständige dame ging nicht recht auf mein Vorhaben ein und drückte mir stattdessen einen antrag auf Erteilung einer fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge in die hand… Auf was darf ich mich dieses mal wieder einstellen?? Sorry für das lange gerede nur wusste ich nicht wie ich es abkürzen sollte
Ist schon okay!
Vieles ist Ermessenssache. Stell einfach den Antrag und warte ab, ob das Landratsamt ähnliche Auflagen verlangt. Falls ja, laß Dir bitte schriftlich geben in welcher Form Du die Abstinenz nachweisen sollst?
Viel Erfolg